Hallo,
ich bitte um Hilfe:
Vor einiger Zeit habe ich eine Abmahnung von der Kanzlei *********** bekommen, da ich auf ebay ein Ed Hardy verkauft habe. Wie sich im nachhinein herausgestellt hat, war dieses gefälscht. Mir war dies aber nicht bewusst, da ich es selber geschenkt bekommen habe. Daraufhin habe ich Anwalt eingeschaltet und eine abgeänderte Unterlassungserklärung unterschrieben. Danach war einige Zeit ruhe. Jetzt hat sich die Kanzlei *********** wieder gemeldet und wollen zur endgültigen Abschließung des Falles 300 €. Zum Ende dieses Jahres würde die Akte verjähren.
Wie soll ich mich nun verhalten? Haben sie einen Tipp oder haben sie von der Kanzlei *********** schon etwas gehört?
Vielen Dank!
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Ed Hardy Abmahnung Winterstein
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
quote:
Wie soll ich mich nun verhalten?
Abwarten und nicht zahlen.
Im Forum findet man außerdem auch viele Infos zu den Ed Hardy Abmahnungen (einfach mal suchen).
Wurde von W. und Co denn ein überhaupt Testkauf unternommen?
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-- Editiert Empathie am 09.10.2011 21:53
Hallo,
das ging ja super schnell dankeschön!
Ich weiss nicht ob ein Testkauf stattgefunden hat, bzw. ob die ein T-Shirt ersteigert haben. Ich habe das ed Hardy T-Shirt jedenfalls in ebay verkauft, das Geld dafür erhalten und verschickt, nur ob *********** & Co die Käufer waren weiss ich leider nicht.
Wie groß ist das Risiko, dass wenn ich nicht zahle, es zu einer Gerichtsverhandlung kommt bzw. kam es überhaupt schon einmal zu einer Gerichtsverhandlungen oder machen die mit Ihren ganzen Abmahngebühren ihr Geld?
Einerseits sage ich auch lieber nicht zahlen und abwarten nach all dem was man im Internet ließt und im Fernsehen sieht....nur wenn ich dann am ende die 50.000€ Streitwert zahlen muss überleg ich mir natürlich jetzt auch lieber "nur" 300€ zahlen.
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quote:
nur wenn ich dann am ende die 50.000€ Streitwert zahlen muss überleg ich mir natürlich jetzt auch lieber "nur" 300€ zahlen.
Den Streitwert muss man nicht bezahlen. Danach bemisst sich aber die Gebühr für den Anwalt beider Seiten und für das Gerichtsverfahren: http://de.wikipedia.org/wiki/Streitwert
Wer voll verliert im Verfahren, muss diese drei Posten voll berappen.
Neben diesen Rechtsgebühren kann es auch noch um einen Schadensersatz gehen. Die derzeit geforderten sind wohl bloß die Gebühren für die Arbeit des gegnerischen Anwalts für Abmahnung und Unterlassungserklärung.
Für diese Kosten kann der Verletzer von Markenrechten und Urheberrechten (bei Ed Hardy wird wohl meist letzteres beklagt) den Schuldigen in Regress zu nehmen versuchen - also die Pappnase, die dir stillschweigend eine illegale Kopie untergejubelt hat (egal, ob geschenkt oder verkauft).
Gruß aus Berlin, Gerd
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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
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