Ed Hardy Abmahnung Winterstein

9. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Be2ny
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)
Ed Hardy Abmahnung Winterstein

Hallo,
ich bitte um Hilfe:
Vor einiger Zeit habe ich eine Abmahnung von der Kanzlei *********** bekommen, da ich auf ebay ein Ed Hardy verkauft habe. Wie sich im nachhinein herausgestellt hat, war dieses gefälscht. Mir war dies aber nicht bewusst, da ich es selber geschenkt bekommen habe. Daraufhin habe ich Anwalt eingeschaltet und eine abgeänderte Unterlassungserklärung unterschrieben. Danach war einige Zeit ruhe. Jetzt hat sich die Kanzlei *********** wieder gemeldet und wollen zur endgültigen Abschließung des Falles 300 €. Zum Ende dieses Jahres würde die Akte verjähren.
Wie soll ich mich nun verhalten? Haben sie einen Tipp oder haben sie von der Kanzlei *********** schon etwas gehört?

Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

quote:
Wie soll ich mich nun verhalten?


Abwarten und nicht zahlen.

Im Forum findet man außerdem auch viele Infos zu den Ed Hardy Abmahnungen (einfach mal suchen).

Wurde von W. und Co denn ein überhaupt Testkauf unternommen?


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-- Editiert Empathie am 09.10.2011 21:53

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Be2ny
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

das ging ja super schnell dankeschön!

Ich weiss nicht ob ein Testkauf stattgefunden hat, bzw. ob die ein T-Shirt ersteigert haben. Ich habe das ed Hardy T-Shirt jedenfalls in ebay verkauft, das Geld dafür erhalten und verschickt, nur ob *********** & Co die Käufer waren weiss ich leider nicht.
Wie groß ist das Risiko, dass wenn ich nicht zahle, es zu einer Gerichtsverhandlung kommt bzw. kam es überhaupt schon einmal zu einer Gerichtsverhandlungen oder machen die mit Ihren ganzen Abmahngebühren ihr Geld?

Einerseits sage ich auch lieber nicht zahlen und abwarten nach all dem was man im Internet ließt und im Fernsehen sieht....nur wenn ich dann am ende die 50.000€ Streitwert zahlen muss überleg ich mir natürlich jetzt auch lieber "nur" 300€ zahlen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

quote:
nur wenn ich dann am ende die 50.000€ Streitwert zahlen muss überleg ich mir natürlich jetzt auch lieber "nur" 300€ zahlen.


Den Streitwert muss man nicht bezahlen. Danach bemisst sich aber die Gebühr für den Anwalt beider Seiten und für das Gerichtsverfahren: http://de.wikipedia.org/wiki/Streitwert

Wer voll verliert im Verfahren, muss diese drei Posten voll berappen.

Neben diesen Rechtsgebühren kann es auch noch um einen Schadensersatz gehen. Die derzeit geforderten sind wohl bloß die Gebühren für die Arbeit des gegnerischen Anwalts für Abmahnung und Unterlassungserklärung.

Für diese Kosten kann der Verletzer von Markenrechten und Urheberrechten (bei Ed Hardy wird wohl meist letzteres beklagt) den Schuldigen in Regress zu nehmen versuchen - also die Pappnase, die dir stillschweigend eine illegale Kopie untergejubelt hat (egal, ob geschenkt oder verkauft).

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

1x Hilfreiche Antwort

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