Eigene Marke im fremden Laden

28. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Bonkers
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Eigene Marke im fremden Laden

Hallo,

mal angenommen ich vertreibe ein Produkt unter einer beim DPMA eingetragenen Marke (Wort/Bild). Jetzt findet sich bei einem anderen Unternehmen ein Original meines Produktes, das dort unter meiner Marke verkauft wird. Habe ich da irgendwelche Handlungsmöglichkeiten? Ich sage nur Stichwort "Erschöpfung", denn immerhin habe ich mein Produkt ja bereits selbst auf den Markt gebracht? Irgendwie verwirrt mich die Idee, dass ich nicht wirklich etwas unternehmen können soll? Vielen Dank!

-- Editiert Bonkers am 28.06.2012 12:35

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Ich sage nur Stichwort "Erschöpfung", denn immerhin habe ich mein Produkt ja bereits selbst auf den Markt gebracht? <hr size=1 noshade>


§24 MarkenG .

quote:<hr size=1 noshade>Irgendwie verwirrt mich die Idee, dass ich nicht wirklich etwas unternehmen können soll? <hr size=1 noshade>


Wieso? Eine Marke soll dich davor schützen, daß Dritte den Ruf deines Produktes ausnutzen, indem sie ihr eigenes unter deinem Produktnamen herausbringen. Sie soll dir keine diktatorische Kontrolle über deine Vertriebs- und Verkaufswege ermöglichen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39850x hilfreich)

Wenn du also den Vertieb des Produktes verhindern willst, wieso lieferst du dann überhaupt aus???





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
Bonkers
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Das Produkt wird in meinen Läden verkauft (oder besser es wurde verkauft - Keine Restbestände mehr) und jetzt ist eben dieses Produkt unter meiner Marke mit meinen Tags/Labels in einem fremden Laden aufgetaucht. Bisher weiß ich nur nicht, in welchem Umfang. Und da ich ein friedliebender Mensch bin, will ich einfach nur absolut sicher sein, dass ich die Lage richtig beurteilen kann, bevor ich etwas unternehme. Danke ;)

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Verstehe ich das richtig, dass du deine Produkte an einen Laden verkauft hast der diese dann wieder verkauft und vom Wiederverkauf willst du auch noch was abhaben, obwohl der Laden dir die Produkte schon abgekauft hat?

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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"

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#5
 Von 
Bonkers
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein, das ist so nicht richtig. Die Ware wird NUR in meinen Läden verkauft. An jedermann der als ganz normaler Verbraucher einkaufen geht.

In einem anderen Laden eines Mitbewerbers ist einer meiner Artikel gefunden worden, der dort unter meiner Marke und mit meinen Labels verkauft wird.

Da ich aber weder Zeit noch die Mittel habe jeden anderen Laden abzusuchen, um festzustellen, ob es sich um einen Einzelfall handelt oder im größeren Ausmaß passiert, bin ich auf der Suche nach möglichen Ansatzpunkten. Vielen Dank.

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#6
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Du kannst gegen das böse Tun dieser Läden etwas tun mit Aussicht auf Erfolg, indem du dich diesem bösen Tun "aus berechtigten Gründen widersetzt": § 24 Erschöpfung!

Was wäre nun ein "berechtigter Grund"? Nun, das können viele sein, als Beispiele nennt der Gesetzgeber zwei: "... insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist."

Das ist aber kein abschließender Katalog: Wenn du ein Gericht noch von einem weiteren Grund überzeugen kannst - dann bitte!

Mir fällt gerade keiner ein, aber ein darauf spezialisierter Anwalt hat da ganz andere Resourcen ...

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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