Englische Wortkombination -> Deutscher Markenname?

14. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Frank001
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 21x hilfreich)
Englische Wortkombination -> Deutscher Markenname?

Hallo,
mich würde interessieren ob es zu einer Markenrechtsverletzung kommen könnte, wenn man einen Englischen Markennamen/Firmennamen der aus zwei allgemeinen Wörtern besteht etwa "Dog Direct Inc." oder "House Bargains Inc." als eingedeutsche Variante für eine Website benutzt.

Also für ^dieses Beispiel "HundDirekt.de" oder "HausAngebot.de"

Insbesondere, wenn die Firmen Websites mit dem Firmennamen haben (z.B. dogdirect.com oder housebargains.com).

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 495x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ob es zu einer Markenrechtsverletzung kommen könnte, wenn man einen Englischen Markennamen/Firmennamen der aus zwei allgemeinen Wörtern besteht etwa "Dog Direct Inc." oder "House Bargains Inc." als eingedeutsche Variante für eine Website benutzt <hr size=1 noshade>


Wo sollte denn da die Verwechslungsgefahr sein? Die bezieht sich auf die konkrete Marke ("Sony" vs. "Zony", "Microsoft" vs. "Mikrosoft"), nicht auf mögliche Übersetzungen in irgendwelche anderen Sprachen.

Man stelle sich mal vor, man dürfe keine Fernseher unter "Krabubu" verkaufen, weil jemand herausfindet, daß das im Dialekt der Hopi-Indianer das gleiche bedeutet wie "Sony" im Japanischen, nämlich "weißer Elch". (Mir ist klar, daß "Sony" kein japanisches Wort ist, es geht mir ums Beispiel. ;) ).

Abgesehen davon dürfte etwa "Haus Angebot" schon die Unterscheidungskraft fehlen (Stichwort glatt beschreibend, §8 MarkenG ), sodaß ein Schutz darauf auch dann nicht behauptet werden könnte, wenn "House Bargains" schutzfähig wäre und Übersetzungen als verwechslungsfähig gelten würden.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Frank001
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 21x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Abgesehen davon dürfte etwa "Haus Angebot" schon die Unterscheidungskraft fehlen (Stichwort glatt beschreibend, §8 MarkenG ), sodaß ein Schutz darauf auch dann nicht behauptet werden könnte, wenn "House Bargains" schutzfähig wäre und Übersetzungen als verwechslungsfähig gelten würden <hr size=1 noshade>

Ja danke erstmal.
Kann es sein, dass die Lage in the USA rechtlich etwas anders ausschaut? Beispielsweise gibt es die Firma "CarsDirect" mit der website carsdirect.com, nach deutschem Recht wäre das ja auch "glatt beschreibend" und würde so vielleicht gar nicht als Markennamen/Firmennamen gültig sein?

Wie sähe es denn mit der Verwechslungsgefahr aus, wenn die Deutschen und Englischen Wörter ähnlich sind. Wie etwa HouseDirect und HausDirekt , das hört sich ja ausgesprochen im Prinzip genauso an?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 495x hilfreich)

quote:
Kann es sein, dass die Lage in the USA rechtlich etwas anders ausschaut?


Selbstverständlich gibt es zwischen verschiedenen Ländern Unterschiede in der Gesetzgebung.

Aber dieser spezielle Part sieht in den USA genau so aus:

"No trademark by which the goods of the applicant may be distinguished from the goods of others
shall be refused registration on the principal register on account of its nature unless it [...] Consists of a mark which,
(1) when used on or in connection with the goods of the
applicant is merely descriptive or deceptively misdescriptive of them,
(2) when used on or in
connection with the goods of the applicant is primarily geographically descriptive of them,
except as indications of regional origin may be registrable under section 1054 of this title,
(3) when used on or in connection with the goods of the applicant is primarily geographically
deceptively
misdescriptive of them,
(4) is primarily merely a surname, or
(5) comprises any
matter that, as a whole, is functional.
"

Quelle: 15 U.S.C. § 1052 (e)

quote:
würde so vielleicht gar nicht als Markennamen/Firmennamen gültig sein


Selbstverständlich darf man einen glatt beschreibenden Firmennamen oder Produktnamen benutzen. Man kann halt nur keinen Alleinstellungsanspruch aus Marken- oder sonstigem Recht begründen.

quote:
Wie sähe es denn mit der Verwechslungsgefahr aus, wenn die Deutschen und Englischen Wörter ähnlich sind. Wie etwa HouseDirect und HausDirekt , das hört sich ja ausgesprochen im Prinzip genauso an?


Einzelfallentscheidung; man kann nie wissen, wie ein Gericht das beurteilt. Gerade bei phonetisch ähnlichen Begriffen wurden schon allerlei völlig andere Schreibweisen als verwechslungsfähig angesehen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Frank001
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 21x hilfreich)

Jupp danke!

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1x Hilfreiche Antwort


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