Hallo,
können andere bei einem solchen Fall ähnliche Marken anmelden?
z.B.
Unternehmen 1: camo
Unternehmen 2: mycamos
-- Editiert von DL83 am 07.06.2020 16:08
Erlangte Unterscheidungskraft = Nein
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
Ja
Auch für die gleiche Branche?
z.B.
camos -> Computerspiele
mycamos - > Computerspiele
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Eher nicht. Weder "my" noch der Plural haben irgendeine Unterscheidungskraft. Du kannst unter "Mychanels" keine Mode verkaufen und unter "MyBMWs" keine Autos.
Ok, und wenn es ein generischer Begriff ist?
wie z.B. Camo
Für was soll "Camo" denn generisch sein? Tarnkleidung? Von "camoflage"?
Die Eintragung einer Marke für Bekleidung (!) wäre dann nach §8 MarkenG ausgeschlossen - sowohl für "Camo" als auch für "mycamos".
Für Bereiche, in denen der Begriff nicht glatt beschreibend ist (Finanzdienstleistungen, Schraubenzieher, ...), ist die Eintragung zulässig und dann gilt wieder das im vorigen Post gesagte.
-- Editiert von BigiBigiBigi am 09.06.2020 11:12
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