Erste Abmahnung erhalte und keine Ahnung was zu tun ist.

22. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
schlossi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erste Abmahnung erhalte und keine Ahnung was zu tun ist.

Hallo Liebe Forenmitglieder,

ich habe mich nach einer Empfehlung mal hier angemeldet und hoffe mir kann jemand helfen.
Kurz zu mir:

Ich vertreibe im kleinere Rahmen selbst entworfene TShirts auf Amazon. Im Normalfall achte ich sehr darauf das ich bei meinen Motiven keine Markenprobleme bekomme. Leider kam heute ein Schreiben der Kanzlei Waldrof-Frommer reingeflattert. Ich habe eine Wort/Bildmarke in ihren Augen verletzt mit einem Motiv. Es ist zwar ähnlich aber trotzdem keine 1zu1 Kopie aber ich bin zu wenig Fachmann um das bewerten zu können bzw. zu dürfen. Jetzt weiß ich nicht wie ich reagieren soll, ich habe eine UE mitgeschickt bekommen.

Was mich an der Sache aber ziemlich wurmt, ist die Tatsache, das ich den verwendeten Slogan beim DPMA gecheckt habe und auch alle Markenformen gecheckt habe und mir keine Ergebnisse ausgespruckt hat. Es geht um den Spruch "Mein Herz schlägt Schlager". Weder eine Wort- noch eine Wort/bildmarke wurden mir angezeigt. Wäre dies der Fall würde ich natürlich die Finger davon lassen.

Nun hoffe ich das mir jemand von euch helfen kann wie ich am besten reagieren soll damit ich glimpflich aus der Geschichte rauskomme.

Vielen Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von schlossi):
Was mich an der Sache aber ziemlich wurmt, ist die Tatsache, das ich den verwendeten Slogan beim DPMA gecheckt habe und auch alle Markenformen gecheckt habe und mir keine Ergebnisse ausgespruckt hat.

Naja, nur weil man an einer von vielen Stelle sucht, bedeutet das ja noch lange nicht, das da nichts ist.

Der Spruch ist seit 2015 durch Vanessa Mai bekannt.


Als erstes sollte man nicht selbst mit der Gegenseite kommunizieren, sondern selbst einen Anwalt aufsuchen.
Der checkt dann in wie weit man dagegen vorgehen kann und in wie weit man die Unterlassungserklärung so wie gefordert unterschreiben könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
schlossi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ja das mit dem DPMA hab ich nur geschrieben weil ich damit zeigen wollte das ich mich vorher informiere ob ein Slogan bereits geschützt ist. Ich kannte diesen Spruch auch vorher nicht.

Könnte ich im Prinzip nicht einfach ein Antwortschreiben verfassen bei dem ich mich verpflichte das Design zu löschen und nicht wieder hochzuladen? Ich könnte auch zusätzlich eine Überweisung der bisherigen Einnahmen machen. Dann sollte das Thema doch gegessen sein oder?

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Google Suche nach "Mein Herz schlägt Schlager": ca. 517.000 Ergebnisse.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von schlossi):
Könnte ich im Prinzip nicht einfach ein Antwortschreiben verfassen bei dem ich mich verpflichte das Design zu löschen und nicht wieder hochzuladen?

Könnte man. Ob die das dann akzeptieren ist allerdings ungewiss.



Zitat (von schlossi):
Ich könnte auch zusätzlich eine Überweisung der bisherigen Einnahmen machen. Dann sollte das Thema doch gegessen sein oder?

Kommt darauf an, wie hoch die waren.

Der Anwalt will bezahlt werden, Schadenersatz für die unberechtigte Verwendung des Spruchs könnte auch noch dazu kommen.



Wobei man erst mal noch klären müsste, ob die Abmahnung berechtigt ist, ob der Spruch nicht schon zuvor irgendwo kursierte, ob die Schöpfungshöhe ausreichend wäre, ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7124 Beiträge, 1491x hilfreich)

Abmahnungen bitte NIE selber beantworte. Hier lohnt es sich IMMER einen Anwalt zu Rate zu ziehen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von schlossi):
Ich vertreibe selbst entworfene TShirts

Ich habe [ nach Meinung des Markeninhabers ] eine Wort/Bildmarke verletzt mit einem Motiv.


Exakt welches Markenzeichen soll für genau welche Waren/Dienstleistungen wodurch geschützt ( durch Eintragung? in welches Markenregister? ) sein in welchem Gebiet ( Estland? ) und inwiefern sollen Ähnlichkeiten beider Zeichen und der mit ihnen gekennzeichneten Waren Verwechslungsgefahren begründen?

Zitat:
Was mich an der Sache aber ziemlich wurmt, ist die Tatsache, das ich den verwendeten Slogan beim DPMA gecheckt habe und auch alle Markenformen gecheckt habe


Vielleicht ist das fragliche Markenzeichen auch in Portugal eingetragen, und auf Basis dieser Eintragung wurde dann bei der WIPO eine Internationale Registrierung mit Schutzerstreckung auch auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beantragt?

Oder der Markeninhaber ist der Meinung, an seinem Markenzeichen "durch Benutzung" ( für T-Shirt-ähnliche Waren) ein Markenrecht erworben zu haben? ( Nur unter recht strengen Voraussetzungen möglich, § 4 Abs. 2 MarkenG )

Oder der Markeninhaber ist der Meinung, durch das Erscheinen(lassen) eines Werks unter dem betreffenden Bildzeichen ein sogenanntes "Werktitelrecht" ( als Sonderform einer sog. geschäftlichen Bezeichnung, § 5 MarkenG ) erworben zu haben ( wobei Werktitelrechte nur ein recht eingeschränktes Verbietungsrecht gewähren ).

Das Werktitelrecht aus der Veröffentlichung eines Schlagers unter dem Titel "Mein Herz schlägt Schlager" ( § 5 MarkenG ) berechtigt nach § 15 MarkenG höchstens, allzuähnliche Titel für ähnliche Werke ( Lieder, Musikfilme, Bücher über Musik, .... ) untersagen zu lassen, reicht aber nicht so weit, auch eine völlig branchenferne Benutzung ( z.B. für Herzschrittmacher, chemische Reinigungsmittel, Tunnelbohrmaschinen usw. ) verbieten zu lassen.

Oder das Zeichen ist beim Europäischen Markenamt in Alicante als sog. "Gemeinschaftsmarke" eingetragen mit EU-weiter Geltung?

RK

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