Guten Abend,
nehmen wir mal an, eine Person wohnt von uns aus gesehen in einem anderen EU-Land und hat dort eine Firma, dessen Firmennamen er dort bereits als Marke (Logo + Text) angemeldet hat. Er vertreibt dort über ein kleines Büro Dienstleistungen. Die Person hat auch noch einen Wohnsitz in Deutschland, an dem ein deutscher Angestellter Büro-Arbeiten für seine ausländische Firma erledigt, wobei die ausländische Firma sowohl die deutschen Sozialabgaben zahlt als auch den Lohn auf ein deutsches Konto überweist. Mehr bürokratische Ereignisse scheint es in Deutschland aber bislang nicht zu geben und die Firma tritt hier in Deutschland bislang auch nicht öffentlich auf (z.B. Internetseiten, Werbeanzeigen, etc.).
Nehmen wir weiterhin an, dass die Person seine Dienstleistungen zukünftig in Deutschland anbieten möchte (inklusive deutscher Internet-Seite) und dort ebenfalls seine Marke schützen möchte - mit dem vorhandenen Logo und einem für Deutschland geringfügig geänderten Text.
Kann diese Marke von der Person problemlos hier in Deutschland angemeldet werden und falls ja, wer ist sinnvollerweise als Anmelder einzutragen? Ich frage deshalb, weil laut DPMA Anmelder entweder eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft sein können.
Der Person ist nun nicht klar, ob sein Büro in Deutschland auch ohne eine Eintragung irgendein rechtliches Gebilde darstellt, und mit welchen Daten er die Markenanmeldung demzufolge vornehmen sollte oder sogar müsste?
Denkbar wären als Anmelder ja er als Privatperson mit seiner deutschen Wohnsitz-Adresse, seine ausländische Firma mit seiner Heimatland-Adresse oder seine inoffizielle Niederlassung, dessen Anschrift seiner privaten deutschen Wohnsitz-Adresse entspricht.
Es währe sehr nett, wenn jemand etwas zu dieser untypischen fiktiven Konstellation sagen könnte.
Vielen Dank und beste Grüße
Goldbarren
-- Editiert von Goldbarren am 06.06.2019 22:52
Firma im EU-Ausland - in Deutschland als Marke anmelden
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
Ich würde erst mal prüfen, ob nicht eine Unionsmarke bei der EUIPO nicht in Frage kommt. Da reicht ja als Wohn-/Geschäftssitz "EU" aus und die ist in allen 28 Ländern der Europäischen Union gültig. Ist einfacher als überall einzeln anzumelden.
Guten Morgen,
vielen Dank für Ihren Hinweis auf die Unionsmarke. Es sei allerdings auf absehbare Zeit auszuschließen, dass in weiteren Ländern Niederlassungen eröffnet werden. Wenn ich das richtig sehe, sind die Kosten für eine Unionsmarke zudem deutlich höher als für die Anmeldung einer Marke in Deutschland (€ 1050,- vs. € 290,- für 3 Nizza-Klassen, mit jeder weiteren Nizza-Klasse kostet die Unionsmarke dann € 50,- mehr).
Von daher wäre ich sehr dankbar, wenn die ursprünglichen Fragen kommentiert werden könnten.
Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen
Goldbarren
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Guten Tag,
ich habe mich zwischenzeitlich nochmal erkundigt und es soll für die Person angeblich auch die Möglichkeit bestehen, über sein EU-Herkunftsland den Markenschutz auf Deutschland zu erweitern.
Hier in Deutschland müsste die Anmeldung angeblich entweder über die natürliche Person mit seiner deutschen Wohnsitz-Adresse erfolgen, oder aber über seine ausländische Firma, die dann hier durch einem deutschen Rechtsanwalt vertreten wird. Als Firma mit einer deutschen Adresse soll eine Anmeldung wohl nur möglich sein, wenn die nötige Rechtsform besteht (z.B. GmbH, etc.).
Mit freundlichen Grüßen
Goldbarren
-- Editiert von Goldbarren am 07.06.2019 12:35
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