Fotos verkaufen von Ortsschildern

13. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb392935-4
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Fotos verkaufen von Ortsschildern

Hallo,
ich musste mich Beruflich aus Gesundheitsgründen umorientieren und das möglichst schnell. Seit kurzen mache ich Fotos und verlaufe diese recht gut über Microstockagenturen.

Jetzt wollte ich Fotos von Strassennamen und Ortsnamen (Schildern) fotografieren und verkaufen.

Hat jemand insbesondere z.b. wenn ich mich am Ortseingang Berlin hinstelle, dass Foto vom schild mache und es bein den Agenturen anbiete Strafbar?

Hört sich jetzt vllt. blöde an die Frage, sie beschäftigt mich aber dennoch.

-----------------
""

Marke eintragen oder verletzt?

Marke eintragen oder verletzt?

Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Solange man beim Fotografieren auf öffentlichen Wegen steht, dürfte es kein Problem geben.
Sollten andere Fotografen auf die gleiche Idee kommen, könnte man dies aber auch nicht verhindern, denn einen Schutz der Idee "Bilder von Schildern" gibt es nicht.


-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.765 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen