Frage zu Begriffen wie Fälschung / Plagiat / ... bei Luxus-Uhren

12. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
go533540-50
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Begriffen wie Fälschung / Plagiat / ... bei Luxus-Uhren

Hallo an alle,

ich habe - als Fan von wertvollen Uhren und rein aus privatem Interesse - eine Frage bzgl. der Vorgehensweise von Rolex gegen die Firma laCalifornienne.

Rolex calls custom watchmaker a counterfeiter in landmark court case/

laCalifornienne kauft Originale von Rolex, modifiziert diese rein optisch jedoch maßgeblich, so das die Uhren mit dem Original-Design fast nichts mehr zu tun haben, bringt nach dem Neulackieren der Zifferblätter den Markennamen und die Krone als Markenzeichen von Rolex wieder auf und verkauft die Uhren als Rolex-Uhren, zusätzlich mit dem Schriftzug von laCalifornienne, der auf die Veränderung offen hinweist. Die Uhr besteht fast vollständig aus den originalen sowie einigen rein optisch modifizierten Teilen; insbs. wird das Werk nicht angetastet.

Vergessen wir mal, dass dies in Amerika stattfindet - d.h. diskutieren wir deutsches oder europäisches Recht - und vergessen wir, dass angeblich auch ein Tausch von Teilen mit angeblich negativen Auswirkungen auf die Qualität vorliegen soll - und bleiben wir beim Kern der Sache: Rolex ist aus nachvollziehbaren Gründen damit nicht einverstanden, das Design wird „entstellt" und entspricht nicht mehr dem der Marke Rolex.

Fragen:

1) Was liegt eigtl. rein rechtlich vor? Eine Fälschung oder ein Plagiat eines Rolex-Produktes im engeren Sinne z.B. nicht, denn die Uhr wurde ja deutlich verändert, und es wurde durch den eigenen Namen darauf hingewiesen. Trifft eine andere juristische Definition zu?
2) Könnte Rolex nach deutschem Recht einen eigenen Anspruch durchsetzen, z.B. auf Unterlassung? Wenn ja, mit welcher Begründung? Ein unmittelbarer materieller Schaden liegt ja nicht vor, Rolex hat sein Geld für die Uhr erhalten.
3) Nach meinem persönlichen Rechtsempfinden ist Rolex im Recht: laCalifornienne bringt auf einer Uhr, die völlig „entstellt" wurde und die ohne Markenzeichen und Schriftzug nie als solche erkennbar wäre, nachträglich wieder Markenzeichen und Schriftzug auf, und beschädigt damit die Marke Rolex. Ist dies juristisch nachvollziehbar?

Vielen Dank für die Antworten.

Gruß
Thomas

(ich besitze selbst keine Uhren der o.g. Marken)


-- Editiert von go533540-50 am 12.12.2019 20:36

-- Editiert von go533540-50 am 12.12.2019 20:38

-- Editiert von go533540-50 am 12.12.2019 20:39

-- Editiert von go533540-50 am 12.12.2019 20:41

-- Editiert von go533540-50 am 12.12.2019 23:17

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Interesante Frage. Bei Motorrädern eine gängige und bis jetzt von den Herstellern nicht beanstandete Praxis. Ich sehe da in Zukunft den 'Official Licensed Customizing Partner'. Dass Porsche nichts dagegen hat, wenn man das bunt angemalte Auto von Janis Joplin immer noch Porsche nennt tut nicht zur Sache, zulassen kann man ja wie man will.

Ein Problem das ich sehe, ist dass das Firmenlogo von Rolex auf dem Ziffernblatt übermalt und dann wieder aufgemalt wird. Weiter wird auch der Text "Superior Chronometer, officially certified" wieder angebracht was eine Zertifizierung durch COSC vortäuscht die evtl. nach der Bearbeitung nicht mehr gegeben ist. Weiter ist auf dem Ziffernblatt keinen Hinweis auf La Californienne zu finden.

Zu der Frage was es rechtlich ist. Was es in den USA und was es in Deutschland ist, kann ganz verschieden sein.
Allgemein ist es möglicherweise unlauterer Wettbewerb und möglicherweise ein Verstoss gegen das Markengesetz.

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#2
 Von 
go533540-50
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Zitat (von FareakyThunder):
Ein Problem das ich sehe, ist dass das Firmenlogo von Rolex auf dem Ziffernblatt übermalt und dann wieder aufgemalt wird. Weiter wird auch der Text "Superior Chronometer, officially certified" wieder angebracht was eine Zertifizierung durch COSC vortäuscht die evtl. nach der Bearbeitung nicht mehr gegeben ist.
An die Zertifizierung hatte ich gar nicht gedacht. Ja, die verfällt durch die Modifikation.

Zitat (von FareakyThunder):
Weiter ist auf dem Ziffernblatt keinen Hinweis auf La Californienne zu finden.
Doch, die ist auf jeder Uhr bei der Sechs vorhanden, allerdings nur auf den großen Bildern erkennbar.

https://www.lacalifornienne.com/
https://www.instagram.com/p/B4vykv8pOQc/

Zitat (von FareakyThunder):
Ein Allgemein ist es möglicherweise ... ein Verstoss gegen das Markengesetz.
Gibt du es noch einen genaueren Hinweis?

Gruß
Thomas

-- Editiert von go533540-50 am 13.12.2019 23:43

-- Editiert von go533540-50 am 13.12.2019 23:43

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

1) Das ist völlig egal - es wird ein Produkt mit der Markenkennzeichnung "Rolex" auf den Marrkt gebracht, obwohl weder der Markenrechtsinhabe einverstanden ist , noch Erschöpfung eingetreten ist (wegen §24(2) MarkenG).

2) Ja. Für Ansprüche nach dem MarkenG ist es keine Voraussetzung, dass ein (finanzieller) Schaden entsteht. Das Interesse, dass die Marke nur so benutzt wird, wie es der Markenrechtsinhaber will, reicht für Ansprüche aus. (Es sei denn, es wäre Erschöpfung eingetreten - ist aber hier nicht, da die Ware nicht unverändert ist.)

3) Ja.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
go533540-50
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!

Da ich Laie bin, muss ich zu (1) nochmals nachfragen:

Zitat (von drkabo):
es wird ein Produkt mit der Markenkennzeichnung "Rolex" auf den Marrkt gebracht, obwohl weder der Markenrechtsinhabe einverstanden ist , noch Erschöpfung eingetreten ist (wegen §24(2) MarkenG)./quote]
Es ist also egal, dass das Produkt ein Rolex-Produkt war, weiterhin zu fast 100% aus Originalteilen von Rolex besteht, und dass auf die Veränderung bzw. die Verantwortliche Firma hingewiesen wird?

4) Wie kann man das auf das amerikanische Recht übertragen? Rolex spricht ja von „counterfeiting", obwohl es zumindest nach deutschen Recht - so wie ich das verstanden habe - gar nicht notwendig bzw. sinnvoll ist, den Begriff der Fälschung zu verwenden.

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#5
 Von 
go533540-50
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Da der letzte Beitrag falsch abgeschickt wurde:

Danke!

Da ich Laie bin, muss ich zu (1) nochmals nachfragen:

Zitat (von drkabo):
es wird ein Produkt mit der Markenkennzeichnung "Rolex" auf den Marrkt gebracht, obwohl weder der Markenrechtsinhabe einverstanden ist , noch Erschöpfung eingetreten ist (wegen §24(2) MarkenG).

Es ist also egal, dass das Produkt ein Rolex-Produkt war, weiterhin zu fast 100% aus Originalteilen von Rolex besteht, und dass auf die Veränderung bzw. die Verantwortliche Firma hingewiesen wird?

4) Wie kann man das auf das amerikanische Recht übertragen? Rolex spricht ja von „counterfeiting", obwohl es zumindest nach deutschen Recht - so wie ich das verstanden habe - gar nicht notwendig bzw. sinnvoll ist, den Begriff der Fälschung zu verwenden.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Zitat:
Es ist also egal, dass das Produkt ein Rolex-Produkt war, weiterhin zu fast 100% aus Originalteilen von Rolex besteht, und dass auf die Veränderung bzw. die Verantwortliche Firma hingewiesen wird?

-> Nach deutschem Recht ist das egal. Rolex muss das nicht hinnehmen.
(Interessant würde es, wenn das Produkt zwar aus Rolex-Originalteilen besteht, aber der Rolex-Markenname nicht mehr angebracht wäre und die verändernde Firma auch nirgendwo mehr mehr den Begriff "Rolex" in der Werbung verwenden würde.)

Zitat:
4) Wie kann man das auf das amerikanische Recht übertragen? Rolex spricht ja von „counterfeiting", obwohl es zumindest nach deutschen Recht - so wie ich das verstanden habe - gar nicht notwendig bzw. sinnvoll ist, den Begriff der Fälschung zu verwenden.

Für das amerikanische Recht müssen Sie wahrscheinlich in einem amerikanischen Forum fragen.

Im deutschen Markengesetz kommen die Begriffe "Fälschung" und "Plagiat" gar nicht vor.
Aber nach der Fälschungsdefinition aus dem Urkundenrecht wäre die Uhr auch nach deutschem Recht "gefälscht": Es steht "Rolex" drauf, obwohl die Uhr nicht in dem Zustand von Rolex herausgebracht wurde. Es wurde also über den Herausgeber der Uhr getäuscht. (Analogie: Ich nehme mein Schulabschluss-Zeugnis und ändere dort den Kopf von "Gesamtschule Hintertupfingen" auf "Gymnasium Schloss Prächtighausen". Das ist eine Fälschung, auch wenn ich alle Noten unverändert lasse.)

-- Editiert von drkabo am 14.12.2019 11:00

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Interessant würde es, wenn das Produkt zwar aus Rolex-Originalteilen besteht, aber der Rolex-Markenname nicht mehr angebracht wäre und die verändernde Firma auch nirgendwo mehr mehr den Begriff "Rolex" in der Werbung verwenden würde.


In dem Fall wäre es - im Umkehrschluß zu §24 Abs. 2 MarkenG - zulässig.

Zitat (von FareakyThunder):
Bei Motorrädern eine gängige und bis jetzt von den Herstellern nicht beanstandete Praxis.


Mir ist zumindest von früher eine Firma bekannt, die Mercedes-Autos mit umfangreichen Änderungen (Motor, Innenraum etc.) als Neuwagen auf den Markt gebracht hat, diese durfte den Stern nicht verwenden. Name fällt mir gerade nicht mehr ein, irgendwas mit "S".

Zitat (von go533540-50):
Wie kann man das auf das amerikanische Recht übertragen? Rolex spricht ja von „counterfeiting"


18 USC § 2320(f)(1) definiert eine "counterfeit mark" u.a. als "the use of which is likely to cause confusion, to cause mistake, or to deceive". Ich kenne dazu die Rechtsprechung nicht, aber das klingt zumindest als würde es auf den Eingangsfall zutreffen, da die Uhr nun mal nicht so wie verkauft von R. hergestellt wurde.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Name fällt mir gerade nicht mehr ein, irgendwas mit "S".


Nicht die mit "B" aus Bottrop?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Nicht die mit "B" aus Bottrop?


Es war mit "C": https://www.carlsson.de/fahrzeuge/

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von go533540-50):
Es ist also egal, dass das Produkt ein Rolex-Produkt war, weiterhin zu fast 100% aus Originalteilen von Rolex besteht


Der EuGH meinte in einer Entscheidung vom 25.07.2018 sogar, dass das Entfernen des Markenzeichens eine unzulässige "Benutzung" des Markenzeichens darstelle, wenn die namenlosen Waren dann unter anderem Markenzeichen in den EU-Verkehr gebracht würden ( unabhängig davon, ob die umgelabelten Waren - wie im Streitfall - für die angesprochenen Verkehrskreise ihrer Herkunft nach erkennbar bleiben).

"Der BGH hat in Bezug auf deutsche Marken wiederholt festgestellt, dass die vollständige Entfernung eines fremden Kennzeichens mit den Mitteln des Markenrechts nicht untersagt werden kann. Auch der Generalanwalt des EuGH kam in seiner Stellungnahme an das Gericht zu dem Schluss, dass die vollständige Entfernung einer Marke keine Benutzung einer Marke darstellen kann.

Überraschenderweise hat der EuGH dies anders gesehen."

RK

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Deshalb schrieb ich ja auch Interessant würde es, wenn das Produkt zwar aus Rolex-Originalteilen besteht, aber der Rolex-Markenname nicht mehr angebracht wäre und die verändernde Firma auch nirgendwo mehr mehr den Begriff "Rolex" in der Werbung verwenden würde. ...
Denn das Merkmal "ist für Kunden offensichtlich als Rolex erkennbar" bleibt bestehen ...

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