Frage zur ähnlichen Domain

18. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
LeoDalton
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur ähnlichen Domain

Guten Tag,
Ich arbeite für meine Mutter an einer Website für ihr Ferienhaus. Nennen wir das Haus "Appartement Lukas" das Haus besteht unter diesem Namen seit 20 Jahren und wird ebenso seit 20 Jahren vermietet. Es ist nicht als Marke eingetragen. Es befindet sich im Europäischen Ausland.

Nun Gibt es auch ein Appartement Lukas in Deutschland. Das Ferienhaus hat ebenfalls eine Website und wird ebenfalls vermietet.

Soweit ich Recherchieren konnte wurde die Marke "Appartement Lukas" nirgends als Marke eingetragen, auch von uns nicht.

Kommen wir zu meinem Anliegen: Die nahe liegende und optimale Domain: "appartementlukas.de" war noch verfügbar, ich habe Sie bereits gekauft und möchte die Website demnächst hochladen.

Das Ferienhaus in Deutschland besitzt allerdings die Domain: "Appartement-lukas.de"

Inwiefern sollte man hier vorsichtig sein? Kann es zu ernst zunehmenden Rechtlichen Problemen kommen?
Von unserer Seite ist es ganz klar kein Problem, "Konkurrenz belebt das Geschäft" und rein namentlich und wirtschaftlich konkurrieren die Marken auf den einschlägigen Buchungsportalen schon seit mehreren Jahren.

Ich freue mich über jede Hilfe und bedanke mich im voraus :)

Herzliche Grüße
Leo

[Ich habe diese Frage auch schon im Gewerberecht Forum gestellt, weil ich mir nicht sicher war wo sie besser aufgehoben ist, entschuldigt also bitte die eventuelle Dopplung].

Marke eintragen oder verletzt?

Marke eintragen oder verletzt?

Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von LeoDalton):
Kann es zu ernst zunehmenden Rechtlichen Problemen kommen?

Das kommt ganz darauf an, was man unter "ernst zunehmenden Rechtlichen Problemen" versteht.

Die Gegenseite könnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung senden oder direkt auf Unterlassung klagen.
Ob sie dann gewinnt, da kommt es auf die Güte der Argumente an.


Kritisch ist hier halt, das eine DE Domain für ein ausländisches Produkt genutzt wird.

Auf der andere Seite steht das Argument mit "Konkurrenz belebt das Geschäft" und das man auf den einschlägigen Buchungsportalen schon seit mehreren Jahren konkurriert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
LeoDalton
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin Harry, danke für deine Antwort!

unter "ernst zunehmenden Rechtlichen Problemen" verstehe ich vor allem Bußgelder. Ich habe keine Lust das meine Mutter weil ich ihr helfen wollte auf einmal viel Geld zahlen muss wegen so etwas.

Liebe Grüße
Leo

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Bußgelder drohen keine.
Anwalts- und -Gerichtskosten sich da aber schnell im 4stelligen Bereich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.765 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen