Ein Hersteller in China vertreibt Sets, in der gewisse Teile enthalten sind. Dieses gewisse Teil ist in der EU als 3D Marke eingetragen von einem anderen europäischen Hersteller. Der Hersteller in China hat dieses Teil in 16 Punkten abgeändert und auch als Marke in der EU eintragen lassen und patentieren lassen. Der Markeneintrag der Chinesen hat zur Zeit den Status: LIVE/APPLICATION/Opposition Pending.
Jetzt meine Frage:
Darf man diese Sets, wo diese gewissen Teile enthalten sind, weitervertreiben, oder kann man mit einer Anzeige oder Unterlassungserklärung rechnen?
Frage zur eingetragenen Marke
19. Juli 2019
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Frage vom 19. Juli 2019 | 12:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zur eingetragenen Marke
Marke eintragen oder verletzt?
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#1
Antwort vom 19. Juli 2019 | 14:45
Von
Status: Unbeschreiblich (119497 Beiträge, 39733x hilfreich)
Zitatkann man mit einer Anzeige oder Unterlassungserklärung rechnen? :
Kann man. Kann man eigentlich immer, selbst wenn Marke und Patent komplett eingetragen sind.
#2
Antwort vom 21. Juli 2019 | 08:48
Von
Status: Lehrling (1521 Beiträge, 669x hilfreich)
ZitatDarf man diese Sets, wo diese gewissen Teile enthalten sind, weitervertreiben, oder kann man mit einer Anzeige oder Unterlassungserklärung rechnen? :
Inhaber eigener jüngeren eingetragenen Marke zu sein gewährt kein Benutzungsrecht, wenn der Inhaber einer älteren Marke ein alleiniges Benutzungsrecht hat.
Beim Verkauf einer Ware ist man deshalb vor Ansprüchen aus "älteren" Marken nicht dadurch geschützt, daß man sich auf ein "jüngeres" Kennzeichenrecht berufen könnte.
Zitat:kann man mit einer Anzeige oder Unterlassungserklärung rechnen?
Es kommt hier NUR darauf an, ob die älteren Markenrechte ein Verbotsrecht begründen. ( Ob irgendeine jüngere Markeneintragung existiert, spielt keine Rolle. )
Zitat:Ein Hersteller in China vertreibt Sets, in der gewisse Teile enthalten sind. Dieses gewisse Teil ist in der EU als 3D Marke eingetragen von einem anderen europäischen Hersteller.
Ein "unsichtbar" in einem Auto verbautes Teil, dessen äußere Form als 3D-Marke geschützt ist, berechtigt nicht, den Autovertrieb markenrechtlich zu untersagen.
"Sets, in der gewisse Teile enthalten sind"
Sehr verschwommene Warenbeschreibung ....
RK
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