Guten Tag liebe Community,
ich habe zwei Fragen zu Thema Markenrecht Designrecht beim Onlineverkauf.
Und zwar möchte ich einen Online Shop betreiben und Ware online über Marktplätze Verkaufen.
Angenommen ich kaufe beim Großhändler XXX verschiedenste Ware vom Hersteller WMF.
Wie kann ich ohne Verträge oder direkte Erlaubnis vom Hersteller WMF diese Produkte Verkaufen.
Ich habe bis jetzt folgenden Plan jedoch weiß ich nicht ob ich dadurch Probleme bekommen kann.
Ich würde die Produkte selber fotografieren um keine Urheberrechtsverletzung zu begehen,
anschließend würde ich dasLogo vom Hersteller unkenntlich machen oder mit Photoshop entfernen.
So dass auf dem Produkt und der Verpackung kein WMF Logo mehr zu sehen ist.
Wenn dies alles erledigt wurde möchte ich es in meinem Webshop und z.B. auf Ebay hochladen und Verkaufen.
Im Titel oder der Beschreibung wird nichts von WMF oder dem Produktnamen stehen.
Meine Fragen:
1.Darf ich das Produkt von WFM ohne Logos und Produkt Bezeichnungen auf Ebay verkaufen.
Man kann nicht erkennen dass das Produkt von WMF ist außer halt am Produkt selber wenn man es kennt?
2. Darf ich die Produktverpackung fotografieren und Hochladen ohne Logos und Produktbezeichnungen?
Oder darf ich z.B. nur das Messer von WFM fotografieren ohne Verpackung und natürlich Ohne Logos.
Wie soll ich genau Vorgehen?
Ich würde mich sehr über eine richtige Antwort freuen!
Liebe Grüße Ralph
-- Editiert von User am 21. Januar 2023 04:04
Fragen zu Thema Markenrecht Designrecht beim Onlineverkauf.
21. Januar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 21. Januar 2023 | 03:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zu Thema Markenrecht Designrecht beim Onlineverkauf.
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 21. Januar 2023 | 14:11
Von
Status: Junior-Partner (5093 Beiträge, 1195x hilfreich)
Der Großhändler hat eine Erlaubnis WMF Produkte zu verkaufen? Dann sollte m.W. eine Wiederverkaufserlaubnis des Großhändlers ausreichen
#2
Antwort vom 21. Januar 2023 | 16:04
Von
Status: Junior-Partner (5316 Beiträge, 1328x hilfreich)
Zitat1.Darf ich das Produkt von WFM ohne Logos und Produkt Bezeichnungen auf Ebay verkaufen. :
Ja.
Man darf es aber mit Logo und Produktbezeichnung auf Ebay oder anderswo verkaufen, weil das die geschützte Marke bzw. das geschützte Design nur beschreibend nutzt.
Zitat:2. Darf ich die Produktverpackung fotografieren und Hochladen ohne Logos und Produktbezeichnungen?
Ja. Da hat sogar das Urheberrecht des Designers der Produktverpackung und des Produktes dann eine Grenze - siehe Urteil des Bundesgerichtshofs, Az. I ZR 256/97 vom 04. Mai 2000, das berühmte "Parfümflakon-Urteil".
Zum Zwecke der Verkaufsförderung dürfen Produkte und Produktverpackungen abgebildet und die Abbildungen veröffentlicht werden, das Urheberrecht ist insoweit erschöpft.
Markenrechtlich kann der Markeninhaber (üblicherweise der Hersteller) den Weiterverkauf nur dann wirksam untersagen, wenn entweder ein Verkauf zum Zweck des Weiterverkaufs ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen wurde - dann müsste der Händler vor Abschluss des Kaufvertrages sagen "Gewerblicher Weiterverkauf nicht erlaubt!" (Einen privaten Weiterverkauf kann der Händler nicht untersagen.)
Oder aber wenn die Ware ohne seine Erlaubnis erstmalig in den EWR (Europäischen Wirtschaftraum; = EU plus Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island) eingeführt wurde.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
240.673
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten