Freie KFZ Werkstatt, Markenlogo auf Arbeitskleidung, Original Arbeitskleidung,

13. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
mechaniker92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Freie KFZ Werkstatt, Markenlogo auf Arbeitskleidung, Original Arbeitskleidung,

Wir sind ein Freier KFZ Betrieb die Landmaschinen repariert.
Das wir kein Original Markenlogo eines Herstellers verwenden dürfen, und damit Werbung machen ist klar.
Aber wie sieht es damit auf Arbeitskleidung aus? Der Hersteller bietet offziell sämtliche Arbeitskleidung zum Verkauf in seinem Webshop an. Dürfen wir diese Kleidung in unserem Betrieb im Originalzustand verwenden ohne ein weiteres Logo von uns mit aufzudrucken? Weil durch den Kauf bin ich ja offzieller Eigentümer. Oder hat das schon wieder etwas mit unzulässiger Imagewerbung durch die Herstellermarke zu tun?
Wie sieht das aus wenn es nicht die Hauptarbeitskleidung wie Hose ist, sondern nur eine jacke für die Kalten Monate? Die nicht immer regelmäßig getragen wird.

Danke schonmal für eure Hilfe




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5448 Beiträge, 1823x hilfreich)

Zitat:
Das wir kein Original Markenlogo eines Herstellers verwenden dürfen, und damit Werbung machen ist klar.


Auch nicht so ganz. Ihr dürft nur nicht den falschen Eindruck erwecken, mit Originalteilen zu reparieren, wenn ihr das nicht tut, oder eine Vertragswerkstatt zu sein, wenn ihr das nicht seid.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 13.12.2016 10:32

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#2
 Von 
mechaniker92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie seht ihr das dann in diesem Fall konkret mit der Arbeitskleidung?

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19127 Beiträge, 10304x hilfreich)

Das Problem ist nicht die Marke oder das Markenrecht, sondern das Wettbewerbsrecht.
Wenn Sie den Kunden durch die Arbeitskleidung vortäuschen, ein vom Hersteller autorisierter Service zu sein (obwohl Sie das nicht sind), dann ist das zum einen Verbrauchertäuschung (was möglicherweise Regessansprüche der Kunden auslöst) und zum anderen unlauterer Wettbewerb (was möglicherweise teure Abmahnungen durch Konkurrenten bringt).

Es geht also nicht um das Tragen der Kleidung, sondern um die Frage ob dadurch Kunden in die Irre geführt werden können.

Wenn Sie die Kleidung nur in der eigenen Werkstatt tragen, wo Kunden sie nicht zu sehen bekommen, ist es überhaupt kein Problem.
Aber wenn Mitarbeiter mit Kundenkontakt, z.B. bei der Auftragsannahme, solche Kleidung tragen, dann kann man schon denken, dass die Kunden davon abgelenkt werden sollen, dass es "nur" eine freie Werkstatt ist. Und das wird problematisch.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)

.

Zitat (von mechaniker92):
Wie seht ihr das dann in diesem Fall konkret mit der Arbeitskleidung?
.


Ich sehe es in diesem Fall ein wenig anders als meine Vorschreiber.

Der Hersteller bietet die Arbeitskleidung im freien Handel an. Dann muß er auch damit rechenen, das diese im
entsprechenden Umfeld getragen wird. Und eine Jacke mit Logo stellt keine Verbindung zu einem Vertragshändler dar.

Wenn der Mechaniker an der Tanke eine Jacke von Ferrari oder BMW Motorsport an hat, kann ich nicht davon
ausgehen, dass er entsprechender Vertragshändler ist.



Zitat (von BigiBigiBigi):
Auch nicht so ganz. Ihr dürft nur nicht den falschen Eindruck erwecken, mit Originalteilen zu reparieren, wenn ihr das nicht tut, oder eine Vertragswerkstatt zu sein, wenn ihr das nicht seid.



Das gibt es seit der GVO in der Form auch nicht mehr.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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