Ganz „normale" Wörter geschützt?

26. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Enjoy123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ganz „normale" Wörter geschützt?

Hallo zusammen, ist es möglich , dass man z.B. das Wort „Lieblingsmensch" nicht verwenden darf, ohne Gefahr eine Markenrechtsverletzung zu begehen? Es ist klar, dass man seinen Shop nicht so nennen darf, aber T-Shirts, Kissen oder Schlüsselanhänger mit dem allgemein genutzten Begriff zu bedrucken, müsste doch sicher in Ordnung sein.
Ich bitte um Einschätzung und bedanke mich schon mal.
Gruß
Enjoy

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5813 Beiträge, 2562x hilfreich)

Das kommt auf die Markenanmeldung an.

Du kannst vermutlich problemlos ein T-Shirt verkaufen, auf dem "Kinder" steht.
Bei einem Schokoriegel sieht das dann schon ganz anders aus.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41027x hilfreich)

Zitat (von Enjoy123mitglied):
ist es möglich , dass man z.B. das Wort „Lieblingsmensch" nicht verwenden darf, ohne Gefahr eine Markenrechtsverletzung zu begehen?

Möglich wäre es, wobei mir derzeit keine tragfähige Rechtsgrundlage dazu einfallen würde.



Zitat (von Enjoy123mitglied):
Es ist klar, dass man seinen Shop nicht so nennen darf,

Wieso sollte das so sein?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1741 Beiträge, 708x hilfreich)

Zitat (von Enjoy123mitglied):
kann man das Bedrucken von T-Shirts, Kissen oder Schlüsselanhänger mit X verbieten, wenn X ein allgemein genutzter Begriff ist?


Jemand könnte X zur Eintragung als Marke für u.a. T-Shirts, Schlüsselanhänger usw. angemeldet haben; und der Jemand könnte den Bearbeiter bestochen haben, und dieser könnte dem Antrag zugestimmt haben, und die Eintragung als Marke könnte erfolgt sein.

Dann könnte die Eintragung ein Recht begründen, das Bedrucken von T-Shirts zu verbieten.

Man könnte "einfach" beim Markenamt die Löschung der Eintragung beantragen, wenn eine Marke vorschriftswidrig eingetragen wurde:

§ 8 MarkenG:
"Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken, (...) die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind"

Sprachübliche Bezeichnungen dürfen nicht als Marke eingetragen werden.

RK

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41027x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
und der Jemand könnte den Bearbeiter bestochen haben,

Das geht auch ohne in irgendwelche Verschwörungstheorien abzudriften, oft genug rutscht das was durch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Rosaliiii
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das habe ich mich auch gefragt. In der Kirche stand ein Pfarrer, hielt einen mal modernen Vortrag mit Beamer und hatte Angst vor diesem Land, so sah ich das. Es schlagen zwei Herzen in Jedem, mal dafür, mal dagegen, mal so dann anders. Seine Überschrift der Präsentation: Doppelhertz - Als ersten Satz erklärte er, da er Angst habe, habe er Doppelherz extra falsch geschrieben.

Ich sehe gerade, dass es Hertz ja auch gibt oder gab. Ist ne Autovermietung. xD
Also dann doch bitte Dobbelherz oder Doppelhärz?

Wie krank ist so ein System eigentlich, wenn heute fast jeder Angst hat die Sprache, die Augen (Gucken - Glotzen - Belästigen - Kastrieren - Knast) und die Geestik (Konzert, winkt den Leute, die Bluthunde deuten das als Adolfgruß). Ist ja auch gerade erst passiert. King Mom, wenn die engl. Königin im Auto oder der Kutsche fuhr, grüßte sie auch so, wie der Adolf es damals tat.

Mir wurde auch einige Male etwas angedichtet. Ich sagte: Das sind meine Worte! Ich habe nie etwas gehört!? Woher soll ich denn wissen, dass dies irgendjemand, irgendwo im Universum schon eineml hunderte Jahre vor mir ganz genauso zu dme Schluss gekommen ist und es so formuliert hat!?


-- Editiert von User am 27. April 2025 11:10

-- Editiert von User am 27. April 2025 11:11

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#6
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 545x hilfreich)

Und für so ein Geschwurbele holt man jetzt einen 4 Jahre alten Beitrag raus?

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#7
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2428 Beiträge, 1117x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Und für so ein Geschwurbele holt man jetzt einen 4 Jahre alten Beitrag raus?

Naja, scheint sowieso irgendwo in der Vergangenheit festzustecken...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41027x hilfreich)

Zitat (von Rosaliiii):
wenn die engl. Königin im Auto oder der Kutsche fuhr, grüßte sie auch so, wie der Adolf es damals tat.

Nö, das tat sie gewiss nicht.



Zitat (von Rosaliiii):
Woher soll ich denn wissen, dass dies irgendjemand, irgendwo im Universum schon eineml hunderte Jahre vor mir ganz genauso zu dme Schluss gekommen ist und es so formuliert hat!?

Ganz einfach, man liest es in den entsprechenden Quellen nach.
Ansonsten gilt, das weder Unwissenheit noch Faulheit vor Strafe schützen. Dummheit kann vor Strafe schützen, wenn sie denn gerichtsfest als Teil der Schuldunfähigkeit festgestellt wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5417 Beiträge, 1820x hilfreich)

Zitat (von Rosaliiii):
In der Kirche stand ein Pfarrer, hielt einen mal modernen Vortrag mit Beamer und hatte Angst vor diesem Land, so sah ich das. Es schlagen zwei Herzen in Jedem, mal dafür, mal dagegen, mal so dann anders. Seine Überschrift der Präsentation: Doppelhertz - Als ersten Satz erklärte er, da er Angst habe, habe er Doppelherz extra falsch geschrieben.


Die Paranoia einzelner juristischer Laien macht das Markenrecht noch nicht zu einem Unrechtssystem.

Der Pfarrer wird ja wohl keine Genussmittel unter der Marke "Doppelherz" geschäftsmäßig in den Verkehr gebracht haben, somit muss er sich auch keine Sorgen machen, welche Begriffe er in einer Predigt verwendet.

Im übrigen, *wenn* eine Markenrechtsverletzung vorliegt, hilft einem auch keine kreative Schreibweise wegen der Verwechslungsgefahr - Genussmittel unter dem Namen "Doppelhertz" oder "Dobbelherz" zu verkaufen wäre auch unzulässig.

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