Hallo!
A hat übers Internet drei Schuhe der Marke N bestellt, die nun vom Zoll in DE beschlagnahmt wurden. Begründung: Plagiatsverdacht
Recherchen im Internet ergaben, dass in einem solchen Fall idR Abmahnungen und Unterlassungserklärungen vom Rechteinhaber gefordert werden. Zudem die Anwaltskosten.
Meine Frage lautet nun:
Kann A einer solchen Abmahnung noch entgehen? zB durch eine vorherige, eigene UE etc?
Danke!
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Gefälschte Schuhe der Marke N beim Zoll beschlagna
14. März 2014
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Frage vom 14. März 2014 | 10:44
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 10x hilfreich)
Gefälschte Schuhe der Marke N beim Zoll beschlagna
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#1
Antwort vom 14. März 2014 | 13:26
Von
Status: Gelehrter (10689 Beiträge, 4206x hilfreich)
Hier --> Zoll beschlagnahmt Amazonware
steht eigentlich schon alles recht deutlich.
Frage bei Dir wäre dann, ob Du bewusst gefälschte Ware kaufen wolltest, oder selbst "reingelegt" wurdest.
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#2
Antwort vom 14. März 2014 | 16:12
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:
Kann A einer solchen Abmahnung noch entgehen? zB durch eine vorherige, eigene UE etc?
Könnte man IMO tun.
War es dreimal das gleiche Paar? Dann würde ein Außenstehender wohl annehmen, daß nicht nur für den Eigengebrauch importiert wurde, dann wird's meist schwerer, sich mit dem Rechteinhaber zu einigen.
-- Editiert TheCat am 14.03.2014 16:12
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