Hallo!
Ich hbe eine Frage zu einer gelöschten Marke.
Wir haben uns eine Wortbildmarke beim Patenamt eintragen lassen.
Diese basiert auf einer Marke die 2005 gelöscht wurde.
Sie wurde ohne Widerruf eingetragen, jetzt hat allerdings ein Verwandter des Markeninhabers einen Antrag auf Löschung wegen Nichtigkeit gestellt.
Wie sehen die Möglichkeiten meines Gegners aus.
Kann mir diese Frage jemand beantworten.
Viele Grüsse
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Gelöschte Marke
31. Oktober 2010
Thema abonnieren
Frage vom 31. Oktober 2010 | 19:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gelöschte Marke
Marke eintragen oder verletzt?
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#1
Antwort vom 31. Oktober 2010 | 23:59
Von
Status: Student (2719 Beiträge, 1183x hilfreich)
Wenn die Marke nicht ist wird Sie wegen Nichtigkeit gelöscht.
An sonst sieht es nach Regen aus.
Deine Frage erlaubt eigentlich keinen sinnvollen Denkansätze ohne zu erfahren um was es geht. Sind die Worte "Marke" und "Wortbildmarke" absichtlich gemischt.
Uwe
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#2
Antwort vom 1. November 2010 | 03:46
Von
Status: Lehrling (1480 Beiträge, 799x hilfreich)
"Sind die Worte "Marke" und "Wortbildmarke" absichtlich gemischt."
Mengenlehre: Auch eine Wortbildmarke gehört in die Gruppe "Marke", weil sie eine Marke ist, wie der Nachname verrät :-).
quote:
Diese basiert auf einer Marke die 2005 gelöscht wurde.
Sie wurde ohne Widerruf eingetragen, jetzt hat allerdings ein Verwandter des Markeninhabers einen Antrag auf Löschung wegen Nichtigkeit gestellt.
Wenn eine Marke Schutz genießt aufgrund anderer Merkmale als die Eintragung beim Markenamt, dann kann sie womöglich gelöscht werden:
quote:
§ 4 Entstehung des Markenschutzes
Der Markenschutz entsteht
1.
durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register,
2.
durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
3.
durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.
Eine prioritätsältere Benutzung nach Nr. 2 oder notorische Bekanntheit nach Nr. 3 könnte den berechtigten Grund für einen Löschungsantrag darstellen.
Gruß aus Berlin, Gerd
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(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"
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