Gelöschte Marke

31. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
fb258408-60
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gelöschte Marke

Hallo!

Ich hbe eine Frage zu einer gelöschten Marke.
Wir haben uns eine Wortbildmarke beim Patenamt eintragen lassen.
Diese basiert auf einer Marke die 2005 gelöscht wurde.
Sie wurde ohne Widerruf eingetragen, jetzt hat allerdings ein Verwandter des Markeninhabers einen Antrag auf Löschung wegen Nichtigkeit gestellt.
Wie sehen die Möglichkeiten meines Gegners aus.
Kann mir diese Frage jemand beantworten.

Viele Grüsse


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2720 Beiträge, 1180x hilfreich)

Wenn die Marke nicht ist wird Sie wegen Nichtigkeit gelöscht.

An sonst sieht es nach Regen aus.

Deine Frage erlaubt eigentlich keinen sinnvollen Denkansätze ohne zu erfahren um was es geht. Sind die Worte "Marke" und "Wortbildmarke" absichtlich gemischt.

Uwe


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 797x hilfreich)

"Sind die Worte "Marke" und "Wortbildmarke" absichtlich gemischt."

Mengenlehre: Auch eine Wortbildmarke gehört in die Gruppe "Marke", weil sie eine Marke ist, wie der Nachname verrät :-).

quote:
Diese basiert auf einer Marke die 2005 gelöscht wurde.
Sie wurde ohne Widerruf eingetragen, jetzt hat allerdings ein Verwandter des Markeninhabers einen Antrag auf Löschung wegen Nichtigkeit gestellt.


Wenn eine Marke Schutz genießt aufgrund anderer Merkmale als die Eintragung beim Markenamt, dann kann sie womöglich gelöscht werden:
quote:
§ 4 Entstehung des Markenschutzes
Der Markenschutz entsteht
1.
durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Patentamt geführte Register,
2.
durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
3.
durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.


Eine prioritätsältere Benutzung nach Nr. 2 oder notorische Bekanntheit nach Nr. 3 könnte den berechtigten Grund für einen Löschungsantrag darstellen.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"

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