Geschmacksmuster und Marke

4. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
mondstein77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschmacksmuster und Marke

Hallo lieber Anwalt,

folgendes Anliegen.. Firma A verkauft seit 3 Jahren ein bestimmtes Produkt, Firma B hat dieses Produkt als Geschmackmuster schützen lassen, allerdings erst 3 Jahre später. Kann man Firma A verbieten es selber weiter herzustellen?

zweite Frage. Firma B hat den Namen als Marke schützen lassen, Firma A hat aber den gleichen namen und ist nun gezwungen auch diesen zu ändern. Darf Firma A aus z.b. der Marke "Glas", "Gläschen" machen oder ist dies zu ähnlich?


Vielen Lieben dank
Eine zerstreute Kreative


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann man Firma A verbieten es selber weiter herzustellen? <hr size=1 noshade>


Das Geschmacksmuster ist unter den Umständen gar nicht schützbar, §2 II GeschmMG i.V.m. §5 GeschmMG .

B könnte also *niemandem* verbieten, es herzustellen.

quote:<hr size=1 noshade>Firma B hat den Namen als Marke schützen lassen, Firma A hat aber den gleichen namen und ist nun gezwungen auch diesen zu ändern. <hr size=1 noshade>


Wenn A den Namen bereits vor B (bzw. vor Registrierung durch B) verwendet hat, kann B das von A nicht verlangen, Prioritätsprinzip.

quote:<hr size=1 noshade>Darf Firma A aus z.b. der Marke "Glas", "Gläschen" machen oder ist dies zu ähnlich? <hr size=1 noshade>


Das ist eine Einzelfallfrage, die hier nicht abschließend seriös beantwortet werden kann.

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