Hallo lieber Anwalt,
folgendes Anliegen.. Firma A verkauft seit 3 Jahren ein bestimmtes Produkt, Firma B hat dieses Produkt als Geschmackmuster schützen lassen, allerdings erst 3 Jahre später. Kann man Firma A verbieten es selber weiter herzustellen?
zweite Frage. Firma B hat den Namen als Marke schützen lassen, Firma A hat aber den gleichen namen und ist nun gezwungen auch diesen zu ändern. Darf Firma A aus z.b. der Marke "Glas", "Gläschen" machen oder ist dies zu ähnlich?
Vielen Lieben dank
Eine zerstreute Kreative
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Geschmacksmuster und Marke
4. Dezember 2013
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Frage vom 4. Dezember 2013 | 18:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschmacksmuster und Marke
Marke eintragen oder verletzt?
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#1
Antwort vom 5. Dezember 2013 | 11:25
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 691x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Kann man Firma A verbieten es selber weiter herzustellen? <hr size=1 noshade>
Das Geschmacksmuster ist unter den Umständen gar nicht schützbar, §2 II GeschmMG i.V.m. §5 GeschmMG .
B könnte also *niemandem* verbieten, es herzustellen.
quote:<hr size=1 noshade>Firma B hat den Namen als Marke schützen lassen, Firma A hat aber den gleichen namen und ist nun gezwungen auch diesen zu ändern. <hr size=1 noshade>
Wenn A den Namen bereits vor B (bzw. vor Registrierung durch B) verwendet hat, kann B das von A nicht verlangen, Prioritätsprinzip.
quote:<hr size=1 noshade>Darf Firma A aus z.b. der Marke "Glas", "Gläschen" machen oder ist dies zu ähnlich? <hr size=1 noshade>
Das ist eine Einzelfallfrage, die hier nicht abschließend seriös beantwortet werden kann.
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