Geschützten Begriff teilweise verwenden?

21. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
stanlay111
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschützten Begriff teilweise verwenden?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage.

Herr Müller betreibt eine Firma mit den Namen Musterfirma. Er Verkauft Snapback Mützen unter diesem Firmennamen. Auf diesen Mützen will er ein Logo mit folgendem Schriftzug: "Musterfirma Snapbacks" drucken.

Jetzt hat er gesehen, das anscheinend der Begriff wohl geschützt (oder teilweise geschützt) ist.

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/experte?queryString=(marke%3D%22snapback%22)&lang=de

Eigentlich dachte Hr. Müller, dass so ein Begriff frei verwendet werden kann, da der Begriff Snapback ja eine Cap mit einer Verschluss auf der Rückseite bezeichnet, und (so dachte er jedenfalls) der Begriff so auch in Deutschland gebräuchlich ist.

Darf er auf seine Caps "Musterfirma Snapbacks" drucken oder sollte er es lieber sein lassen.

Vielen Lieben Dank für eure Antworten.

Schöne Grüße



-- Editiert von User am 21. November 2023 11:07




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9703 Beiträge, 2055x hilfreich)

Zitat (von stanlay111):
Jetzt hat er gesehen, das anscheinend der Begriff wohl geschützt (oder teilweise geschützt) ist.


Dann sollte man erstmal prüfen, ob der Begriff auf auf eben diese Kopfbedeckung einen Schutz hat. Im Zweifel macht das auch ein Anwalt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128813 Beiträge, 41131x hilfreich)

Zitat (von stanlay111):
Eigentlich dachte Hr. Müller, dass so ein Begriff frei verwendet werden kann, da der Begriff Snapback ja eine Cap mit einer Verschluss auf der Rückseite bezeichnet, und (so dachte er jedenfalls) der Begriff so auch in Deutschland gebräuchlich ist.

Es gibt viele bekannte Begriffe die geschützte Marken sind, insofern ist das kein Indiz.



Zitat (von stanlay111):
Geschützten Begriff teilweise verwenden?

So wie ich es las, will man ihn doch nicht teilweise sondern komplett verwenden?



Ich würde dazu raten, einen Anwalt zu finden der das kompetent prüft, insbesondere da die Streitwerte da schnell mal 50.000 bis 100.000 EUR erreichen können.

Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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