Hallo zusammen,
ich habe eine Frage.
Herr Müller betreibt eine Firma mit den Namen Musterfirma. Er Verkauft Snapback Mützen unter diesem Firmennamen. Auf diesen Mützen will er ein Logo mit folgendem Schriftzug: "Musterfirma Snapbacks" drucken.
Jetzt hat er gesehen, das anscheinend der Begriff wohl geschützt (oder teilweise geschützt) ist.
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/experte?queryString=(marke%3D%22snapback%22)&lang=de
Eigentlich dachte Hr. Müller, dass so ein Begriff frei verwendet werden kann, da der Begriff Snapback ja eine Cap mit einer Verschluss auf der Rückseite bezeichnet, und (so dachte er jedenfalls) der Begriff so auch in Deutschland gebräuchlich ist.
Darf er auf seine Caps "Musterfirma Snapbacks" drucken oder sollte er es lieber sein lassen.
Vielen Lieben Dank für eure Antworten.
Schöne Grüße
-- Editiert von User am 21. November 2023 11:07
Geschützten Begriff teilweise verwenden?
21. November 2023
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Frage vom 21. November 2023 | 09:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschützten Begriff teilweise verwenden?
#1
Antwort vom 21. November 2023 | 12:41
Von
Status: Unparteiischer (9703 Beiträge, 2055x hilfreich)
Zitat :Jetzt hat er gesehen, das anscheinend der Begriff wohl geschützt (oder teilweise geschützt) ist.
Dann sollte man erstmal prüfen, ob der Begriff auf auf eben diese Kopfbedeckung einen Schutz hat. Im Zweifel macht das auch ein Anwalt.
#2
Antwort vom 22. November 2023 | 00:41
Von
Status: Unbeschreiblich (128813 Beiträge, 41131x hilfreich)
Zitat :Eigentlich dachte Hr. Müller, dass so ein Begriff frei verwendet werden kann, da der Begriff Snapback ja eine Cap mit einer Verschluss auf der Rückseite bezeichnet, und (so dachte er jedenfalls) der Begriff so auch in Deutschland gebräuchlich ist.
Es gibt viele bekannte Begriffe die geschützte Marken sind, insofern ist das kein Indiz.
Zitat :Geschützten Begriff teilweise verwenden?
So wie ich es las, will man ihn doch nicht teilweise sondern komplett verwenden?
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