Geschützten Begriff teilweise verwenden?

21. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
stanlay111
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschützten Begriff teilweise verwenden?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage.

Herr Müller betreibt eine Firma mit den Namen Musterfirma. Er Verkauft Snapback Mützen unter diesem Firmennamen. Auf diesen Mützen will er ein Logo mit folgendem Schriftzug: "Musterfirma Snapbacks" drucken.

Jetzt hat er gesehen, das anscheinend der Begriff wohl geschützt (oder teilweise geschützt) ist.

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/experte?queryString=(marke%3D%22snapback%22)&lang=de

Eigentlich dachte Hr. Müller, dass so ein Begriff frei verwendet werden kann, da der Begriff Snapback ja eine Cap mit einer Verschluss auf der Rückseite bezeichnet, und (so dachte er jedenfalls) der Begriff so auch in Deutschland gebräuchlich ist.

Darf er auf seine Caps "Musterfirma Snapbacks" drucken oder sollte er es lieber sein lassen.

Vielen Lieben Dank für eure Antworten.

Schöne Grüße



-- Editiert von User am 21. November 2023 11:07

Marke eintragen oder verletzt?

Marke eintragen oder verletzt?

Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6434 Beiträge, 1376x hilfreich)

Zitat (von stanlay111):
Jetzt hat er gesehen, das anscheinend der Begriff wohl geschützt (oder teilweise geschützt) ist.


Dann sollte man erstmal prüfen, ob der Begriff auf auf eben diese Kopfbedeckung einen Schutz hat. Im Zweifel macht das auch ein Anwalt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116286 Beiträge, 39237x hilfreich)

Zitat (von stanlay111):
Eigentlich dachte Hr. Müller, dass so ein Begriff frei verwendet werden kann, da der Begriff Snapback ja eine Cap mit einer Verschluss auf der Rückseite bezeichnet, und (so dachte er jedenfalls) der Begriff so auch in Deutschland gebräuchlich ist.

Es gibt viele bekannte Begriffe die geschützte Marken sind, insofern ist das kein Indiz.



Zitat (von stanlay111):
Geschützten Begriff teilweise verwenden?

So wie ich es las, will man ihn doch nicht teilweise sondern komplett verwenden?



Ich würde dazu raten, einen Anwalt zu finden der das kompetent prüft, insbesondere da die Streitwerte da schnell mal 50.000 bis 100.000 EUR erreichen können.

Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.925 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.312 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen