Gewerblich Markenartikel Verkaufen

31. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb521322-32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerblich Markenartikel Verkaufen

Hey, Ich habe bereits in der Suche versucht etwas zu finden aber so glücklich bin ich damit nicht geworden....

Meine Frage:

Ich habe einen Großhändler xy von dem ich Markenware beziehen möchte um diese weiter zuverkaufen unteranderen Michael Kors, Armani, Diesel etc große Namen.

Mein Großhändler versicherte mir das es sich um Artikel handelt die in der EU Frei verkäufliche wären.

Demnach benötige ich eigentlich keine Lizenzen etc sehe ich das richtig?

Es handelt sich um einen Onlineshop wo ich verkaufen möchte unteranderen auch ebay etc....




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41101x hilfreich)

Man kann Unbekannten glauben, welche mit der Aussage Geld machen wollen.
Oder man recherchiert - z.B. durch Anfrage beim Hersteller.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb521322-32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe Zugriff auf zig hersteller und waren die Antworten mir doch nicht auf 36000 Artikel

-- Editiert von fb521322-32 am 31.07.2019 20:24

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9636 Beiträge, 2039x hilfreich)

Zitat:
Ich habe Zugriff auf zig hersteller und waren die Antworten mir doch nicht auf 36000 Artikel


Dann würde ich deren Sachen nicht verkaufen

Zitat:
Mein Großhändler versicherte mir das es sich um Artikel handelt die in der EU Frei verkäufliche wären.


Frei verkäuflich ist vieles. Die Frage ist nur: Wie reagiert Diesel und Armani wenn du deren Waren im Shop verkaufst.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1799 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von fb521322-32):
Mein Großhändler versicherte mir das es sich um Artikel handelt die in der EU Frei verkäufliche wären.


Wenn er Dir das schriftlich zugesichert hat ( am besten noch mit einer freiwilligen Zusage, etwaige Kosten für den Fall einer doch nicht vorhandenen "Lizenzfreiheit" zu übernehmen ) :

Dann könnte sich ein Markeninhaber zunächst an Dich halten ( und Dir den Weiterverkauf untersagen / Auskunft über die Herkunft verlangen usw. )

Du könntest dann Dir entstandene (Abmahn-/Gerichts-)Kosten von Deinem Händler ersetzt verlangen, wegen Verstoß gegen seine Zusicherung. ( oder wegen seiner freiwiligen Zusicherung ).

RK

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