Happy Meal als Geschütztes Wort?

16. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
RichardF.
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 6x hilfreich)
Happy Meal als Geschütztes Wort?

Hi Zusammen,

ich wollte gerade einen Slogan schreiben "Time for a happy meal" was mit einem lachenden Cartoon-Gericht untermalt ist. Nun ist ja jedem bekannt, dass ein großer Fast-Food Hersteller dieses als Kidsmenü im Programm hat. Auf der Seite https://www.gerbenlaw.com/trademarks/restaurants/mcdonalds/#87533866 hab ich gelesen das "the Happy Meal" tatsächlich geschützt ist. Aber ist damit gemeint, "the Happy Meal" (mit the, da es sich so ja auf einen Namen bezieht) oder tatsächlich das Wort "Happy Meal" - "Glückliches Gericht"?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114272 Beiträge, 38972x hilfreich)

Zitat (von RichardF.):
Aber ist damit gemeint

Ich verstehe die Frage nicht, steht doch in dem verlinkten: Word Mark: HAPPY MEAL


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
RichardF.
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich verstehe die Frage nicht, steht doch in dem verlinkten: Word Mark: HAPPY MEAL
Ja, das mag schon sein. Aber soweit ich weiß ist es gesetztlich nur dann zulässig, wenn ich es auch einem ähnlichen Produkt zuordnen kann. Wenn ich also her gehen würde und sage, ich verkaufe beim Bäcker kleine Luchboxen für Kinder, tu auch noch ein Spielzeug rein und nenne es "Happy Meal" ist das klar was gemeint ist und ein rechtlicher Verstoß. Aber die bloße Erwähnung kann doch nicht geschützt sein oder?
Schaut man sich diesen Rechtsstreit an, wurde die verwechslungsgefahr ja auch verneint:
Entscheidungstext OLG_Wien 29.09.2017 133 R 83/17d
HAPPY MEAL / QUICK HAPPY MEAL: Verwechslungsgefahr verneint

Und es ist das Wort "Happy Meal" enthalten

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114272 Beiträge, 38972x hilfreich)

Zitat (von RichardF.):
Aber soweit ich weiß ist es gesetztlich nur dann zulässig, wenn ich es auch einem ähnlichen Produkt zuordnen kann.

Wie es in den USA oder in AT ist, wird einem her kein Forist sagen können, wir beschäftigen uns hier mit deutschen Recht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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