Hallo zusammen,
ich hoffe sehr, dass Ihr mir bei folgender Frage helfen könnt. Ich versuche, den Sachverhalt so kurz aber verständlich wie möglich zu skizzieren.
- Vier Personen entwickeln die Idee einer B2C-Plattform, auf der Nutzer in einem interaktiven Spiel gegeneinander antreten
- Bild- und Wortmarke werden eingetragen, alle vier sind Markeninhaber
- Die Unternehmung selber läuft zunächst über das Einzelgewerbe einer der Personen, mit dem Plan, zu einem späteren Zeitpunkt eine UG oder GmbH zu gründen
- Abgesehen von der Eintragung der Marke bestehen keinerlei schriftliche Vereinbarungen oder Dokumente
- Unter dem Markennamen existiert das Wettkampf-Tool in Form eines Webtools, eine Website und Social Media Kanäle, rechtlich alles unter dem benannten Einzelgewerbe geführt
- Eine der Person (nicht die Person mit dem Einzelgewerbe) beteiligt sich nach der Anfangsphase in keiner Form mehr an der Unternehmung und leistet sich zudem deutliche Verfehlungen
- Entsprechend möchten die anderen drei Personen die Zusammenarbeit beenden bzw. alleine fortsetzen
Wie ist dabei die rechtliche Lage, was ist zu bedenken?
In wie fern sind Attribute wie der Code der Software, die registrierten Nutzer, etc. rechtlich mit der eingetragenen Marke verknüpft?
Die Unternehmung erwirtschaftet aktuell nur sehr geringe Beträge und hat eine negative Bilanz seit dem Start.
Vielen Dank im Voraus für jegliche Hinweise und Informationen
Ist Unternehmung an Marke geknüpft?
14. Januar 2021
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Frage vom 14. Januar 2021 | 21:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist Unternehmung an Marke geknüpft?
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#1
Antwort vom 14. Januar 2021 | 21:57
Von
Status: Unbeschreiblich (119497 Beiträge, 39733x hilfreich)
ZitatIst Unternehmung an Marke geknüpft? :
Nö. Mitunter ist es aber andersherum.
ZitatDie Unternehmung selber läuft zunächst über das Einzelgewerbe einer der Personen, mit dem Plan, zu einem späteren Zeitpunkt eine UG oder GmbH zu gründen :
Und die anderen 3 machen was genau in dem Projekt?
#2
Antwort vom 14. Januar 2021 | 23:01
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Zitat:ZitatIst Unternehmung an Marke geknüpft? :
Nö. Mitunter ist es aber andersherum.
Was ist dann beim konkreten Fall zu bedenken?
ZitatDie Unternehmung selber läuft zunächst über das Einzelgewerbe einer der Personen, mit dem Plan, zu einem späteren Zeitpunkt eine UG oder GmbH zu gründen :
Und die anderen 3 machen was genau in dem Projekt?
Es ist ein nebenberufliches Projekt, entsprechend bringen sich alle Mitglieder (inzwischen abgesehen von der oben angesprochen Person) unentgeltlich mit ihrer Zeit ein.
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#3
Antwort vom 14. Januar 2021 | 23:19
Von
Status: Unbeschreiblich (119497 Beiträge, 39733x hilfreich)
ZitatEs ist ein nebenberufliches Projekt, entsprechend bringen sich alle Mitglieder (inzwischen abgesehen von der oben angesprochen Person) unentgeltlich mit ihrer Zeit ein. :
Dann dürfte hier eine GbR vorliegen.
Die müsste man dann erst mal auflösen und neu gründen oder alternativ einen Aufhebungsvertrag mit der 4. Person schließen.
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