Jüngere Marke wird von älterer ungenutzter Marke widersprochen

27. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
gazo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Jüngere Marke wird von älterer ungenutzter Marke widersprochen

Guten Abend zusammen,

zum angenommenen Sachverhalt:
Firma X: Inhaber von Wort-/Bildmarke xy "Name" (noch innerhalb der Widerspruchsfrist)
Gegenseite Firma G: Inhaber der Wortmarke "Name" (seit über einem Jahr)

Der Begriff "Name" ist derselbe in beiden Marken, jedoch ist dies ein häufig genutztes Trendwort in der Nische in der Firma X seine Produkte verkauft.
Die Gegenseite ist Firma G aus der selben derselben Nische, die einige Trendwörter der Nische im Markenregister hat eintragen lassen, ohne jemals Produkte mit dem Inhalt ("Name") dieser Eintragungen zu vertreiben.

Mal angenommen Firma X hat nun 2 Monate nach Anmeldung der Marke xy"Name" ein Anwaltsschreiben vom Anwalt der Firma G bekommen, mit dem Inhalt, das Firma G es nicht tolerieren kann, dass eine nahezu identische Marke mit nahezu deckungsgleichem Warenverzeichnis angemeldet wird.
Man werde Widerspruch einlegen, jedoch gebe man Firma X die Möglichkeit dem Widerspruchsverfahren zuvorzukommen, indem sie ihre Markenanmeldung lösche.

Nun zur Frage, Firma X wusste das sich "Name" der Marken überschneidet und hatte dazu auch im Vorfeld (oberflächlich) recherchiert bspw. hier: https://www.breuerlehmann.de/aus-ei...nicht-gegen-andere-marken-vorgegangen-werden/
und ist zum Entschluss gekommen, das sich die Marken zwar ähneln, jedoch aufgrund von nicht benutzen von Firma G, entweder toleriert oder wie im Link oben nachzulesen, aufgrund von nicht ernsthaftem benutzen (in diesem Fall sogar gar nicht benutzen) der Firma G die Marke von Firma X weiterhin bestehen bleiben darf.

Zusätzliche Infos:
- Firma G ist Marktführer der Nische, mittelständisches Unternehmen, ist sehr bekannt für eine andere Marke die sie tatsächlich (sehr erfolgreich) vertreiben
- Firma X, Einzelunternehmen, Neugründung

Dadurch das nicht direkt Widerspruch von Firma G eingelegt wurde, weiß Firma X nun nicht, ob sie das als nette Geste werten soll, oder als Einschüchterung um die Konkurrenz in der Nische zu verringern.
Zudem sollte gesagt sein, dass die neue Marke von Firma X zur Zeit stark in der Nische polarisiert und dementsprechend schnell für Aufmerksamkeit und Reichweite gesorgt hat.
Die Annahme das Firma G damit Firma X einschüchtern will hat sie daher, dass andere ebenfalls von Firma G geschützte, nicht genutzte Wortmarken, auf Produkten von wiederum mehreren anderen Unternehmen vertrieben werden.
Die Überschneidung das mehrere Unternehmen ein ähnliches Produkt mit der besagten Wortmarke verkaufen, liegt daran, das es sich um Trendwörter der Nische handelt.

Für Firma X stellt sich nun die Frage, wer nun Recht hat und wie Firma X nun weiter vorgehen soll.
Darf Firma G, mehrere Wortmarken schützen ohne sie bislang benutzt zu haben, um evt. Konkurrenz auszuschließen? (viele der nicht genutzten, geschützten Begriffe des Unternehmens sind wie gesagt Trendwörter der Nische)

Was Firma X vermeiden möchte sind Unterlassungsklagen und Schadensersatzzahlungen,
hat Firma G überhaupt Anspruch auf eventuelle Schadensersatzzahlungen, da keines Ihrer Produkte etwas mit "Name" zu tun hat?

Vielen dank im voraus, für eure Zeit!
Gruß


-- Editiert von gazo am 28.02.2019 00:12

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