Käuferin bei Amazon hat Amazon angebliches Plagiat gemeldet

8. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
Peter A.123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Käuferin bei Amazon hat Amazon angebliches Plagiat gemeldet

Hallo zusammen,

wir haben folgendes Problem, Amazon Kundin kauft 2 billige Parfüm, übliches Spiel Sie behauptet die Ware sei nicht in Ordnung und bekommt Geld und Ware umsonst. Soweit so klar. Gleiches versuchte Sie mit dem gleichen Artikel bei ebay, dieser konnte glücklicherweise nicht zugestellt werden.
Jetzt zur Frage: Kundin hat nach mehreren unfreundlichen Mail von beiden Seiten bei Amazon gemeldet das dass Parfüm das sie erworben hat gefälscht sei. Das Parfüm ist von deutschem seriösen Großhandler vielfach von uns und anderen Händlern verkauft. EK ca. 1,25€!
Bei Amazon haben wir dadurch nun Probleme und natürlich Einschränkungen.
Kann man hier rechtlich dagegen vorgehen? Wenn ja wie?
Viele Grüße Peter Amann

-- Editiert von Moderator topic am 8. Mai 2024 17:50

-- Thema wurde verschoben am 8. Mai 2024 17:50




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9488 Beiträge, 2016x hilfreich)

Zitat (von Peter A.123):
Wenn ja wie?


Man beweist Amazon, dass das Parfum echt ist und man die Erlaubnis hat, es zu verkaufen. Und gegen die Kundin kann man unter Umständen zivilrechtlich vorgehen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41084x hilfreich)

Zitat (von Peter A.123):
und bekommt Geld und Ware umsonst

Eventuell sollte man sich da mal mit den beiden Urteilen des BGH (AZ. VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16) beschäftigen?



Zitat (von Peter A.123):
Kann man hier rechtlich dagegen vorgehen? Wenn ja wie?

Gegen die Käuferin sicherlich, das gibt es diverse Ansatzpunkte.

Bei amazon, da wird es problematisch. Denn die haben sie so abgeschottete, das der kleine Händler alleine nicht wirklich dagegen vorgehen kann. Da wird es dann nur beim Versuch bleiben damit
Zitat (von cirius32832):
Man beweist Amazon, dass das Parfum echt ist und man die Erlaubnis hat, es zu verkaufen.

zu arbeiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1197 Beiträge, 201x hilfreich)

Wenn man sich sicher ist, könnte man sich überlegen, ob man die Kundin wegen Betrug anzeigt, oder zumindest das mal erwähnt.

Bei Amazon eben die Kundin am besten melden, inwieweit das was bringt - keine Ahnung.

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