Kauf und Verkauf von B und C Elektrowaren

14. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
go545444-51
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kauf und Verkauf von B und C Elektrowaren

Hallo Liebes Forum,

wenn ich mir von Restposten.de eine Palette mit B und C Elektroware Kaufe, kann Ich die dann zum Beispiel auf E-Bay einfach so wieder Verkaufen? Bin Ich dann für die Unfälle oder der gleichen Haftbar?

Danke schonmal, bleibt Gesund!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Das wäre gewerbliches Handeln (Gewinnerzielungsabsicht, Kaufen um zu verkaufen), da brauchst du folglich Impressum, brauchbare Widerrufsbelehrung, mußt Gewährleistung geben, das eBay-Konto muß als gewerblich markiert sein usw.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von go545444-51):
Bin Ich dann für die Unfälle oder der gleichen Haftbar?

Klar.
2 Jahre gesetzlichen Mängelhaftung inkl. Beweisastumkehr.

Je nachdem was da für Mängel dran sind, wären auch Schadenersatzforderungen und Besuche vom Staatsanwalt möglich ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16805x hilfreich)

Die Frage zielt wohl auf die Produkthaftung ab.

Die Produkthaftung richtet sich gegen den Hersteller. Bei Waren, die außerhalb der EU hergestellt wurden, richtet sich die Haftung gegen den Importeur.

Nur wenn der Händler den Hersteller oder Importeur nicht benennen kann, haftet er selbst. Für Unfälle haftet der Händler daher im Regelfall nicht.

Für Mängel haftet dagegen immer der Händler im Rahmen der Gewährleistung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von go545444-51):
wenn ich mir von Restposten.de eine Palette mit B und C Elektroware Kaufe, kann Ich die dann zum Beispiel auf E-Bay einfach so wieder Verkaufen?


Markenrechtlich:

Wenn die Markenwaren vom Markeninhaber innereuropäisch in den Verkehr gebracht worden waren, kann er den Weitervertrieb nicht mehr untersagen - es sei denn, "aus berechtigten Gründen, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist.", § 24 MarkenG.

Zitat (von go545444-51):
Bin Ich dann für die Unfälle oder der gleichen Haftbar?


Ja. Als Verkäufer haftet man für Mängel auf Nacherfüllung; für Mängelfolgeschäden bei Verschulden.
Als Unternehmer hat man zahlreiche Verbraucher-Informationen zu erteilen;
als eCommerce-/Telemediendienst-Anbieter müssen die vorgeschriebenen Informationen bereitgehalten werden ( "Impressumspflichten" ),
usw.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7124 Beiträge, 1491x hilfreich)

Über eine eventuelle Entsorgungspflich bei gewerblichem Handel sollte man sich auch Gedanken machen

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/elektroschrott-handwerk-wird-zur-sammelstelle/150/3094/333751

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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