Hallo,
ich arbeite für ein kleines indie musik label. wir veröffentlichen im jahr 3-4 künstler auf cd und lp in auflagen unter 1000 stück.
im frühjahr möchten wir einen künstler veröffentlichen, der sein album "lucky's" nennt.
das cover des album wird das foto einer bar sein, die ebenfalls "lucky's" heisst. der künstler steht vor dieser bar.
das sollte noch erlaubt sein.
komplizierter wird es nun: die bar hesst "lucky's" nach der berühmten comic figur "lucky luke".
neben dem lucky's schriftzug der bar ist das lucky luke konterfei an der bar angebracht.
wir als label haben ja weder den schriftzug noch das bild von lucky luke angebracht.
wir haben die bar mit schriftzug und konterfei lediglich fotografiert und wollen das als album cover nutzen.
ist das rechtlich ok?
vielen dank
Kompliziert: Foto von Comicstar an Barfassade als Albumcover nutzbar?
2. Januar 2016
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Frage vom 2. Januar 2016 | 12:12
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kompliziert: Foto von Comicstar an Barfassade als Albumcover nutzbar?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2016 | 12:34
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1045x hilfreich)
Zitat:wir als label haben ja weder den schriftzug noch das bild von lucky luke angebracht.
Das ist irrelevant; die Frage ist, ob die Nutzung marken- und urheberrechtlich unbeachtlich ist.
Ich würde mich da an den entsprechenden Rechteinhaber wenden, und wenn der "nein" sagt, das Bild rausretuschieren lassen. Denn selbst wenn ihr vielleicht im Recht sein solltet (was noch zu klären wäre), würde ein "nein" des Rechteinhabers bedeuten, daß er euch ggfs. verklagen wird, dann wird das eine teure Sache - selbst wenn man am Ende gewinnt, ein Prozeß durch womöglich drei Instanzen will erst mal vorfinanziert sein.
#2
Antwort vom 4. Januar 2016 | 13:48
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 610x hilfreich)
Bevor man sich an den Rechteinhaber wendet. Bitte das ganze mit dem Barbesitzer absprechen. Kann sein, dass das Konterfei selbst, schon nicht ganz koscher ist. Nicht das dann noch ein Anwalt ein Klage schneller als sein Schatten gegen den Barbesitzer schreibt.
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