Kunststoff Formteile Kopieren? Designschutz?

19. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
just999
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kunststoff Formteile Kopieren? Designschutz?

Guten Tag!

Und zwar würde ich gerne wissen ob es straffrei wäre Gfk-Teile (Glasfaserkunststoff) zu kopieren?

Aber erstmal zu den Details:

Eine Firma X hat vor 10 Jahren ein Motorrad-Verkleidungsteil aus GFK in kleinen Mengen produziert. Quasi für den Custom-Bereich. Auf den Teilen befindet sich kein Label oder irgendein Hinweis auf den Hersteller.

Von der Firma hat man dann nichts mehr gehört. Die Produktion wurde eingestellt. Allerdings existiert die Firma Heute noch. Die GFK-Teile sind nun im Wert gestiegen und werden von vielen Leuten aus der Szene gesucht.

Ich würde natürlich gerne der großen Nachfrage entgegen kommen. Es gab schon des öfteren mal Kopien von den Teilen. Trotzdem würde ich gerne wissen wie die Rechtslage da aussieht.

Es kann ja jeder ein bisschen Harz, Faser und Spachtel nehmen und irgendwelche Teile zusammenschustern.
Das Design muss man sich doch aber sicherlich schützen lassen um Rechtsanspruch zu haben?

Und dafür muss es doch irgendein Register geben? Wo finde ich das?

Falls das Design der Teile von Firma X nicht geschützt ist, sollte es doch kein Problem darstellen diese in Produktion zu geben?

Natürlich würde ich nie behaupten Originalteile zu verkaufen, sondern lediglich Firma X "styled". Allerdings würde ich sie mit meinem Logo bekleben wollen und auf mich (den Hersteller) hinweisen. Somit wären sie auch vom Original zu unterscheiden.

Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Mit einem eingetragenen Design verfügt man über ein zeitlich begrenztes Monopol auf die zwei- dreidimensionale Erscheinungsform (Geschmacksmuster) und kann Nachbauten bzw. die Nachbauer juristisch verfolgen.

Die Autohersteller lassen die Teile recht regelmäßig beim DPMA eintragen, um den notwendigen Schutz zu erlangen.

Es gibt derzeit zwar ein "Gentleman-Agreement" das man Leute die qualitativ hochwertig nachbauen nicht verfolgt, aber das kann auch von heute auf morgen vorbei sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7124 Beiträge, 1490x hilfreich)

Zitat:
Natürlich würde ich nie behaupten Originalteile zu verkaufen, sondern lediglich Firma X "styled". Allerdings würde ich sie mit meinem Logo bekleben wollen und auf mich (den Hersteller) hinweisen. Somit wären sie auch vom Original zu unterscheiden.


Den Hinweis auf den ursprünglichen Hersteller müsste man weglassen. Sonst gibt es sicherlich Ärger

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von just999):
Es kann ja jeder ein bisschen Harz, Faser und Spachtel nehmen und irgendwelche Teile zusammenschustern.


Das kann jeder, nur darf die dann keiner an sein Motorrad schrauben, wenn er es im öffentlichen Verkehrsraum bewegen will. Oder kümmerst Du dich vorher noch um das ECE-Prüfzeichen oder eine BE?

Ansonsten ist die Ware weniger wert als die Einzelabnahme kosten wird.

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#4
 Von 
just999
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal für die Antworten.

ABE und so weiter spielt gar keine Rolle. Wie oben erwähnt ist das für den Custom-Bereich.
Das heißt für reine Ausstellungsstücke die gar nicht legal gefahren werden.

Das ich den original Hersteller nicht erwähnen sollte verunsichert mich schon ein wenig.
Ich möchte ja nicht so unmenschlich sein und das als mein geistiges Eigentum verkaufen.

Ich würde es lieber unter meinem Namen verkaufen und darauf hinweisen das das Design nach Firma X nachempfunden ist. Natürlich nicht 100% gleich. Aber eventuell 95%


Und ich sollte nochmal erwähnen. Es handelt sich hier um Kleinserie. Niemand weiß wie viele Teile produziert wurden. Zwischen 50 - 500 Stk wären realistisch. Es handelt sich hierbei also um keinen Automobilhersteller der riesen Summen verdient und sein Design in jedem Fall schützen muss.

Die Teile von Firma X basieren selber auf originale Teile von einem großen weltweit bekannten Hersteller welche dann für Custom-Zwecke optisch zum größten Teil abgeändert wurden.

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#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3089x hilfreich)

Zitat (von just999):
Und ich sollte nochmal erwähnen. Es handelt sich hier um Kleinserie. Niemand weiß wie viele Teile produziert wurden. Zwischen 50 - 500 Stk wären realistisch. Es handelt sich hierbei also um keinen Automobilhersteller der riesen Summen verdient und sein Design in jedem Fall schützen muss.

Die Teile von Firma X basieren selber auf originale Teile von einem großen weltweit bekannten Hersteller welche dann für Custom-Zwecke optisch zum größten Teil abgeändert wurden.


Es spielt keine Rolle, wie groß oder klein die Serie war. Vermutlich wird der Hersteller Lizenzkosten bezahlt haben und das ist nicht unbedingt billig. Sie sollten beim Hersteller anfragen, ob Sie die Teile produzieren dürfen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7124 Beiträge, 1490x hilfreich)

Hallo Just,
der Hersteller wird wohl ein Interesse haben dass Produkte die er nicht hergestellt hat einen anderen Namen tragen und nicht auf ihn verweisen.

Zitat:
Sie sollten beim Hersteller anfragen, ob Sie die Teile produzieren dürfen.


Genau. Und wenn du die Erlaubnis hast, werden sich deine Teile sicher besser verkaufen, weil du die Erlaubnis hast

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
just999
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Da mögt ihr wohl recht haben. Werde ich wohl auch so machen. Mache mich ja sonst nur unbeliebt.

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