Hallo, folgender fiktiver Fall:
Person A hat eine EU Marke eingetragen. Diese wurde 3 Jahre genutzt und dann 7 Jahre nicht.
Bei der Recherche zum Benutzungszwang stieß ich auf Folgendes:
"--Erhebt ein Markeninhaber gegen Dritte aus seiner Marke Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Vernichtung und Auskunft wegen Verletzung seiner Marke, so kann er diese gem. § 25 MarkenG nicht geltend machen, wenn er seine Marke in den letzten fünf Jahren für die Produkte, auf die er sich zur Begründung seines Anspruchs beruft, nicht benutzt hat. Dies ist ebenfalls eine Konsequenz des Benutzungszwangs.--"
Entschuldigt, ich bin mir absolut nicht sicher wie ich das verstehen soll.
Wenn A jetzt die Marke verlängert und wieder anfängt die Marke zu nutzen kann A erfolgreich gegen
A.) Neue Markenverletzungen vorgehen?
B.) Gegen Markenverletzungen vorgehen die in der Vergangenheit entstanden sind?
C.) Könnte der Worst-Case eintreten und jemand lässt die Marke von A trotz erneuter Nutzung löschen?
Würde mich über jeden Hinweis freuen,
Beste Grüße Vergil23
-- Editiert von User am 1. April 2025 13:01
-- Editiert von User am 1. April 2025 13:02
Marke nach 7 Jahren wieder genutzt, Markenverletzungen, Löschung?
1. April 2025
Thema abonnieren
Frage vom 1. April 2025 | 13:00
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 6x hilfreich)
Marke nach 7 Jahren wieder genutzt, Markenverletzungen, Löschung?
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