Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Anmeldung einer Marke. Ich überlege, eine Marke im Bereich Bekleidung zu gründen und würde gerne einen amerikanischen Städtenamen verwenden, gefolgt von dem Wort "Clothing" im Stil von "Stadt X Clothing".
Meine Frage ist, ob dies möglich ist oder ob es möglicherweise Einschränkungen gibt. Auf der Kleidung selbst habe ich vor, nur den Stadtnamen zu verwenden. Die Marke ist nicht angemeldet laut EUIPO.
Mit freundlichen Grüßen
Marke nach amerikanischem Städtenamen "Stadt X Clothing"
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?



ZitatMeine Frage ist, ob dies möglich ist :
Ja, ist es.
Zitatob es möglicherweise Einschränkungen gibt :
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
ZitatAuf der Kleidung selbst habe ich vor, nur den Stadtnamen zu verwenden. :
Die Nutzungsrechte dafür hat man ?
Warum macht man sich dann die Mühe der Markenanmeldung?
ZitatIn Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten. :
Ich denke, es bedarf hierbei keiner hellseherischen Fähigkeiten, sondern Kompetenzen bezüglich des Markenrechts. Ich stelle hier die Frage, ob es Einschränkungen bei der Nutzung eines Städtenamens auf der Kleidung gibt, beziehungsweise den Städtenamen in einer Marke zu involvieren - zu meinen, für die Beantwortung solch einer Frage benötige man hellseherische Fähigkeiten, erscheint mir sehr abstrus.
ZitatDie Nutzungsrechte dafür hat man ? :
Nein, hat man nicht.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatIch denke, es bedarf hierbei keiner hellseherischen Fähigkeiten, sondern Kompetenzen bezüglich des Markenrechts. :
Um in der Zukunft liegenden Ereignisse vorhersagen, sollte man schon Hellseher sein.
Wie sonst sollte man wissen wie Mitbewerber, andere Inhabern von Nutzungsrechten, Behörden etc. reagieren würden?
In DE genießt ein Städtename einen Schutz nach § 12 BGB, wie es in den USA ist müsste mal schauen.
Weitere Stichpunkte die unter Umständen Probleme bereiten könnten sind Zuordnungsverwirrung, Identitätsverwirrung, Freihaltebedürfnisse für geographische Angaben, ...
Zitatsondern Kompetenzen bezüglich des Markenrechts. :
Die hat in der Regel ein Anwalt
Bei der Eintragung von Ortsnamen als Marke besteht in Deutschland immer das Problem, dass ein sog. absolutes Schutzhindernis gegeben sein könnte, da für Ortsnamen in der Regel ein Freihaltebedürfnis besteht. Dies meint das Bedürfnis der Allgemeinheit, bestimmte Zeichen, beschreibende Angaben sowie Gattungsbezeichnungen frei verwenden zu können. Sie können natürlich versuchen, den Ortnamen mit anderen Begriffen zu kombinieren, um so eine Eintragungsfähigkeit zu erreichen. Die Kombination mit „Clothing" halte ich aber für ungeeignet, weil auch dieser Begriff nur beschreibend ist.
Bei der Eintragung von Ortsnamen als Marke besteht in Deutschland immer das Problem, dass ein sog. absolutes Schutzhindernis gegeben sein könnte, da für Ortsnamen in der Regel ein Freihaltebedürfnis besteht. Dies meint das Bedürfnis der Allgemeinheit, bestimmte Zeichen, beschreibende Angaben sowie Gattungsbezeichnungen frei verwenden zu können. Sie können natürlich versuchen, den Ortnamen mit anderen Begriffen zu kombinieren, um so eine Eintragungsfähigkeit zu erreichen. Die Kombination mit „Clothing" halte ich aber für ungeeignet, weil auch dieser Begriff nur beschreibend ist.
ZitatIch stelle hier die Frage, ob es Einschränkungen bei der Nutzung eines Städtenamens auf der Kleidung gibt, beziehungsweise den Städtenamen in einer Marke zu involvieren - zu meinen, für die Beantwortung solch einer Frage benötige man hellseherische Fähigkeiten, erscheint mir sehr abstrus. :
Einen Städtenamen kann man nach Belieben auf Kleidung drucken. Das verletzt niemandes Rechte.
editiert
a) vielleicht diese oder eine zu ähnliche Marke bereits geschützt ist
und
b) ob die Bezeichnung ausreichend Unterscheidungskraft besitzt, um überhaupt als Marke geschützt werden zu können.
Erste Frage kann man mittels eines Blicks in das Markenregister beim DPMA beantworten, letzteres ist in der Tat eine "Glaskugelfrage", weil niemand hier die genaue Marke kennt und ohnehin eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht zulässig wäre.
Wenn man das wissen will, beauftragt man einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt mit der Prüfung, oder man versucht die Marke anzumelden.
Anschließend ist man klüger.
-- Editiert von Moderator am 10. Mai 2023 23:53
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten