Marke nach amerikanischem Städtenamen "Stadt X Clothing"

6. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
go633485-86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Marke nach amerikanischem Städtenamen "Stadt X Clothing"

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Anmeldung einer Marke. Ich überlege, eine Marke im Bereich Bekleidung zu gründen und würde gerne einen amerikanischen Städtenamen verwenden, gefolgt von dem Wort "Clothing" im Stil von "Stadt X Clothing".

Meine Frage ist, ob dies möglich ist oder ob es möglicherweise Einschränkungen gibt. Auf der Kleidung selbst habe ich vor, nur den Stadtnamen zu verwenden. Die Marke ist nicht angemeldet laut EUIPO.

Mit freundlichen Grüßen

Marke eintragen oder verletzt?

Marke eintragen oder verletzt?

Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111306 Beiträge, 38569x hilfreich)

Zitat (von go633485-86):
Meine Frage ist, ob dies möglich ist

Ja, ist es.



Zitat (von go633485-86):
ob es möglicherweise Einschränkungen gibt

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.



Zitat (von go633485-86):
Auf der Kleidung selbst habe ich vor, nur den Stadtnamen zu verwenden.

Die Nutzungsrechte dafür hat man ?
Warum macht man sich dann die Mühe der Markenanmeldung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go633485-86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Ich denke, es bedarf hierbei keiner hellseherischen Fähigkeiten, sondern Kompetenzen bezüglich des Markenrechts. Ich stelle hier die Frage, ob es Einschränkungen bei der Nutzung eines Städtenamens auf der Kleidung gibt, beziehungsweise den Städtenamen in einer Marke zu involvieren - zu meinen, für die Beantwortung solch einer Frage benötige man hellseherische Fähigkeiten, erscheint mir sehr abstrus.

Zitat (von Harry van Sell):
Die Nutzungsrechte dafür hat man ?

Nein, hat man nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111306 Beiträge, 38569x hilfreich)

Zitat (von go633485-86):
Ich denke, es bedarf hierbei keiner hellseherischen Fähigkeiten, sondern Kompetenzen bezüglich des Markenrechts.

Um in der Zukunft liegenden Ereignisse vorhersagen, sollte man schon Hellseher sein.
Wie sonst sollte man wissen wie Mitbewerber, andere Inhabern von Nutzungsrechten, Behörden etc. reagieren würden?

In DE genießt ein Städtename einen Schutz nach § 12 BGB, wie es in den USA ist müsste mal schauen.
Weitere Stichpunkte die unter Umständen Probleme bereiten könnten sind Zuordnungsverwirrung, Identitätsverwirrung, Freihaltebedürfnisse für geographische Angaben, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Junior-Partner
(5620 Beiträge, 1265x hilfreich)

Zitat (von go633485-86):
sondern Kompetenzen bezüglich des Markenrechts.


Die hat in der Regel ein Anwalt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Holperik
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 96x hilfreich)

Bei der Eintragung von Ortsnamen als Marke besteht in Deutschland immer das Problem, dass ein sog. absolutes Schutzhindernis gegeben sein könnte, da für Ortsnamen in der Regel ein Freihaltebedürfnis besteht. Dies meint das Bedürfnis der Allgemeinheit, bestimmte Zeichen, beschreibende Angaben sowie Gattungsbezeichnungen frei verwenden zu können. Sie können natürlich versuchen, den Ortnamen mit anderen Begriffen zu kombinieren, um so eine Eintragungsfähigkeit zu erreichen. Die Kombination mit „Clothing" halte ich aber für ungeeignet, weil auch dieser Begriff nur beschreibend ist.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Holperik
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 96x hilfreich)

Bei der Eintragung von Ortsnamen als Marke besteht in Deutschland immer das Problem, dass ein sog. absolutes Schutzhindernis gegeben sein könnte, da für Ortsnamen in der Regel ein Freihaltebedürfnis besteht. Dies meint das Bedürfnis der Allgemeinheit, bestimmte Zeichen, beschreibende Angaben sowie Gattungsbezeichnungen frei verwenden zu können. Sie können natürlich versuchen, den Ortnamen mit anderen Begriffen zu kombinieren, um so eine Eintragungsfähigkeit zu erreichen. Die Kombination mit „Clothing" halte ich aber für ungeeignet, weil auch dieser Begriff nur beschreibend ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5621 Beiträge, 1397x hilfreich)

Zitat (von go633485-86):
Ich stelle hier die Frage, ob es Einschränkungen bei der Nutzung eines Städtenamens auf der Kleidung gibt, beziehungsweise den Städtenamen in einer Marke zu involvieren - zu meinen, für die Beantwortung solch einer Frage benötige man hellseherische Fähigkeiten, erscheint mir sehr abstrus.

Einen Städtenamen kann man nach Belieben auf Kleidung drucken. Das verletzt niemandes Rechte.

editiert

a) vielleicht diese oder eine zu ähnliche Marke bereits geschützt ist
und
b) ob die Bezeichnung ausreichend Unterscheidungskraft besitzt, um überhaupt als Marke geschützt werden zu können.

Erste Frage kann man mittels eines Blicks in das Markenregister beim DPMA beantworten, letzteres ist in der Tat eine "Glaskugelfrage", weil niemand hier die genaue Marke kennt und ohnehin eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht zulässig wäre.

Wenn man das wissen will, beauftragt man einen auf Markenrecht spezialisierten Anwalt mit der Prüfung, oder man versucht die Marke anzumelden.

Anschließend ist man klüger.

-- Editiert von Moderator am 10. Mai 2023 23:53

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 248.795 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
101.237 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen