Hallo habe eine Frage.
Was genau bedeutet 'Sie dürfen unsere Warenzeichen nicht bewerben'?
Ich habe von Hersteller XY mehere Waren eingekauft und vertreibe diese.
Natürlich muss ich auch den Markennamen in der Auktion nennen und beschreiben.
Oder ist der Satz so zu verstehen, dass ich die Warenzeichen vom Hersteller XY nicht für andere Produkte nehmen darf, was mir ohnehin klar ist.
Vielen Dank für eure Antworten.
Marke vom Rechteinhaber in eBay Aution verwenden
17. November 2009
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Frage vom 17. November 2009 | 17:37
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 3x hilfreich)
Marke vom Rechteinhaber in eBay Aution verwenden
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#1
Antwort vom 17. November 2009 | 19:05
Von
Status: Beginner (111 Beiträge, 38x hilfreich)
Am Einfachsten beim Rechteinhaber schriftlich nachfragen, dann kann es kein böses Erwachen geben.
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"... dieser Beitrag ist nur meine persönliche, laienhafte Meinung."
#2
Antwort vom 18. November 2009 | 10:29
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 318x hilfreich)
quote:
Natürlich muss ich auch den Markennamen in der Auktion nennen und beschreiben.
Das "mußt" du zwar nicht (du könntest auch schreiben "ein Auto von der bekannten Firma aus Zuffenhausen" ), aber du darfst es.
quote:
Oder ist der Satz so zu verstehen, dass ich die Warenzeichen vom Hersteller XY nicht für andere Produkte nehmen darf, was mir ohnehin klar ist.
Nö, so würde ich den Satz nicht verstehen. Aber man weiß nicht, was manche Leute mit ihrem Geschreibsel immer so meinen wollen.
Vielleicht meinen die auch, daß du dich im geschäftlichen Verkehr nicht als "Porsche-Man" oder "Nokia-King Düsseldorf" bezeichnen darfst, das wäre im Einzelfall zu prüfen.
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