Marke vom Rechteinhaber in eBay Aution verwenden

17. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hundert4
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
Marke vom Rechteinhaber in eBay Aution verwenden

Hallo habe eine Frage.

Was genau bedeutet 'Sie dürfen unsere Warenzeichen nicht bewerben'?

Ich habe von Hersteller XY mehere Waren eingekauft und vertreibe diese.
Natürlich muss ich auch den Markennamen in der Auktion nennen und beschreiben.

Oder ist der Satz so zu verstehen, dass ich die Warenzeichen vom Hersteller XY nicht für andere Produkte nehmen darf, was mir ohnehin klar ist.

Vielen Dank für eure Antworten.

Marke eintragen oder verletzt?

Marke eintragen oder verletzt?

Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
boscoop
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 38x hilfreich)

Am Einfachsten beim Rechteinhaber schriftlich nachfragen, dann kann es kein böses Erwachen geben.

-----------------
"... dieser Beitrag ist nur meine persönliche, laienhafte Meinung."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Natürlich muss ich auch den Markennamen in der Auktion nennen und beschreiben.


Das "mußt" du zwar nicht (du könntest auch schreiben "ein Auto von der bekannten Firma aus Zuffenhausen" ), aber du darfst es.

quote:
Oder ist der Satz so zu verstehen, dass ich die Warenzeichen vom Hersteller XY nicht für andere Produkte nehmen darf, was mir ohnehin klar ist.


Nö, so würde ich den Satz nicht verstehen. Aber man weiß nicht, was manche Leute mit ihrem Geschreibsel immer so meinen wollen.

Vielleicht meinen die auch, daß du dich im geschäftlichen Verkehr nicht als "Porsche-Man" oder "Nokia-King Düsseldorf" bezeichnen darfst, das wäre im Einzelfall zu prüfen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.765 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen