Marken auf Fotos eigener Artikel/Ware

14. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Keisbaer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Marken auf Fotos eigener Artikel/Ware

Guten Tag!
Ich habe ein Kleingewerbe in dem ich ein wenig Upcycling betreibe. Da stelle ich aus Gegenständen z.B. eine Minibar oder einen Weinständer her.
DIese möchte ich dann auf meiner Homepage präsentieren, ggf. auch auf Plattformen (Auktionshäuser) im Internet anbieten.
Zur besseren Veranschaulichung bestücke ich die Sachen mit Getränken und fotografiere diese dann.
Muss ich die Marken der Getränke auf den Fotos unkenntlich machen, wenn ich diese auf meiner Homepage zeige?
Wie schaut es beim Anbieten zum Kauf im Intenet aus?
Vielen Dank!




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7306 Beiträge, 1665x hilfreich)

Zitat (von Keisbaer):

Ich habe ein Kleingewerbe in dem ich ein wenig Upcycling betreibe.

Ein Gewerbe. (Ein "Kleingewerbe" gibt es nicht. Es gibt nur eine "Kleinunternehmer-Regelung" im Umsatzsteuerrecht.)

Zitat:
Muss ich die Marken der Getränke auf den Fotos unkenntlich machen, wenn ich diese auf meiner Homepage zeige?

Nein. Es gibt keine Rechtsgrundlage, die das vorschreiben würde.
Zitat:
Wie schaut es beim Anbieten zum Kauf im Intenet aus?

Genauso.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41101x hilfreich)

Zitat (von Keisbaer):
Muss ich die Marken der Getränke auf den Fotos unkenntlich machen

Nein.
Wer ganz sicher gehen will, kann das aber machen.


Man sollte allerdings darauf hinweisen, das die "Deko" nicht Kaufgegenstand ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5441 Beiträge, 1823x hilfreich)

Zitat (von Keisbaer):
Muss ich die Marken der Getränke auf den Fotos unkenntlich machen, wenn ich diese auf meiner Homepage zeige?


Es gibt grundsätzlich das wettbewerbsrechtliche Konzept des "Ausnutzens der Bekanntheit einer anderen Marke". Das ist aber noch nicht gegeben, wenn man offenkundig mit dem Produkt verbundene Waren als Beiwerk nutzt.

Anders ggfs., wenn man seine Sonnencreme mit einem Model bewirbt, das sich auf einem Ferrari räkelt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 331x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Anders ggfs., wenn man seine Sonnencreme mit einem Model bewirbt, das sich auf einem Ferrari räkelt.


Genau. Wenn das Modell aber gerade zufällig einen Bikini von Adidas trägt, geht das grundsätzlich in Ordnung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Keisbaer
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss ich die Ware dann ohne dieses "Beiwerk" anbieten oder könnte ich auch, wie im Beispiel, diese Minibar mit dem Inhalt zum Kauf anbieten?
Muss/kann ich es sonst allgemein halten, nach dem Motto "Minibar auch gefüllt nach Wunsch mit Whiskey oder Wodka und Mischgetränk nach Wahl"
Danke erstmal für Eure Antworten/Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2557x hilfreich)

Das wäre vollkommen zulässig.

Allerdings bei der Bezeichnung aufpassen; auch eine mit Jack Daniels gefüllte Bar dürftest du kaum als "Jack Daniels Whiskey-Bar" verkaufen aus markenrechtlichen Gründen.

-- Editiert von JenAn am 16.07.2020 09:29

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12895 Beiträge, 4645x hilfreich)

Zitat (von Keisbaer):
die im Beispiel, diese Minibar mit dem Inhalt zum Kauf anbieten?


Ist die Frage ob Du Dir das selbst an tuen willst, denn für den Verkauf von Lebensmitteln gelten andere Spielregeln und vor allem Pflichten für Dich, als für eine zusammengeschraubte Minibar.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 331x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Zitat (von Keisbaer):
die im Beispiel, diese Minibar mit dem Inhalt zum Kauf anbieten?


Ist die Frage ob Du Dir das selbst an tuen willst, denn für den Verkauf von Lebensmitteln gelten andere Spielregeln und vor allem Pflichten für Dich, als für eine zusammengeschraubte Minibar.


Wobei sich das in einem solchen Fall hier auch alles relativiert. Der TE will ja keinen rohen Fisch in der Minibar abbilden/verkaufen.

Wobei natürlich hier der "Alkohol" wieder gewisse Pflichten auslöst.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.760 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.856 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.