Hallo,
ich betreibe ein Portal mit der Grundfunktion Preise zu vergleichen. Wenn Sie ein Kunde für ein Produkt entscheidet und dieser Über mein Portal kommt und dann beispielsweise bei Amazon das Produkt kauft, dann erhalte ich eine Provision.
Die Produkte werden via API Schnittstelle bezogen und liegen nicht als Datei auf dem Server.
Ich wurde von Herrn E. angeschrieben, das sein Nahrungsergänzungsmittel als Marke beim DPMA eingetragen sei und ich somit eine Markenrechtsverletzung begehen würde, wenn ich den Namen nicht entfernen würde.
Ich habe Ihm geschrieben das ich das Grundsätzlich gerne tun würde, aber nicht kann, da die Daten via API Schnittstelle bereitgestellt werden.
Man kann sich das hier in einem Demo Shop ansehen: http://tinyurl.com/cwmox2y (Wenn der Link umzulässing ist, bitte wieder löschen) Das Produkt heist "B*o*v**a
Ich habe Ihm geschrieben, das dieses nur ein Link ist, ich keine Konkurrenz bin und mit seinem Produkt nix am Hut habe ...
Fakt ist ist: Er hat eine Urkunde vom DPMA.
Ich hatte im Netz ein Urteil vom LAndesgericht gefunden, das sagt wenn eine Marke als Link dagestellt wird - dann stellt dieses keine Markenrechtsverletzung da ( Link: zum Urteil: http://tinyurl.com/ccyhgfk )
Mit wieviel Prozent schätzt Ihr eine Markenrechtsverletzung ein?
Aktuell habe ich in meinem Portal den kompletten Amazon Shop deaktiviern müssen ... mache da natürlich nun auch keine Umsätze durch Provisionen mehr ....
Und was sollten nun meine nächsten Schritte sein?
Die Abmahnung kam per Email !
Gruß
Marken die via API von Amazon bereitgestellt werde
quote:<hr size=1 noshade>Ich habe Ihm geschrieben das ich das Grundsätzlich gerne tun würde, aber nicht kann, da die Daten via API Schnittstelle bereitgestellt werden. <hr size=1 noshade>
Natürlich "kannst" du das, du müßtest das in deiner Software, die die API verwendet, dann herausfiltern.
quote:<hr size=1 noshade>und ich somit eine Markenrechtsverletzung begehen würde, wenn ich den Namen nicht entfernen würde <hr size=1 noshade>
Die Verwendung der Marke zur Kennzeichnung des betreffenden Produktes stellt schlechterdings keine Markenverletzung dar, §23 MarkenG .
Unzulässig wäre nur, wenn du *andere* Waren mit der Marke versehen würdest (also dumm gesagt, deine eigenen T-Shirts als "Lacoste-Shirt" verkaufst).
Die Gegenseite geht fehl in ihrer Meinung, eine Marke gebe ihr Kontrolle darüber, wer ihre Ware anbietet oder für sie wirbt.
quote:<hr size=1 noshade>Mit wieviel Prozent schätzt Ihr eine Markenrechtsverletzung ein? <hr size=1 noshade>
Null Komma Null.
-----------------
""
Hallo,
quote:Wie ist denn das zu verstehen?
ich keine Konkurrenz bin und mit seinem Produkt nix am Hut habe ...
Du handelst doch - mittelbar - mit den Produkten, oder nicht? (eine Provision bekommen ist doch schon ein Eingriff in den Handel)
Wenn ja, siehe die Antwort von BuffySlayer , dir kann gar nichts passieren.
Und wenn nein, frage ich dich, wieso dann die Artikel auf deiner Seite abgebildet sind?
MfG Stefan
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ja, ich würde ein Provision bekommen - wenn das Produkt über meinen Shop gekauft würde.
Aber mit Konkurrenz meine ich .... ich habe keine Printmedien oder sonstige Werbeträger wo ich mit meinem Namen bewusst mit diesem Produkt werde, wo man den eindruck bekommen könnte ... ich produziere das ...
und jetzt wird es noch komplizierter ...
Die Firma die das Produkt auf Amazon vertreibt, hat Ihren Sitz in England und ist nicht die Person die mich gestern abgemahnt hat ...
also da sind mir nochmals die Hände gebunden ...
und den Entwickler habe ich gefragt, der sagt das sript bietet keine filter oder sperrfunktion einzelner produkte
-----------------
""
Hallo,
quote:Erstens steht sicher ein Internetauftritt einer Printpublikation gleich. Aber zweitens ist das egal, du darfst es (imho).
ich habe keine Printmedien oder sonstige Werbeträger wo ich mit meinem Namen bewusst mit diesem Produkt werde
quote:Das könnte ein Problem sein, wenn die Artikel nicht für den deutschen Markt bestimmt* sind bzw. keine Zulassung haben (keine Ahnung, ob man die für solche Nahrungsergänzungsmittel braucht).
Die Firma die das Produkt auf Amazon vertreibt, hat Ihren Sitz in England
Außerdem: Die englischsprachige Beschriftung stört mich irgendwie.
*das dürfte eigentlich keine Rolle spielen, weil England auch in der EU liegt (aber wieder: vielleicht gibt es da irgendwelche Sonderbeschränkungen bezüglich Nahrungsergänzungsmittel?)
Vertreibt denn dieser Herr E. offiziell auch in Deutschland?
MfG Stefan
Ich denke das Herr E., der hier die Produkte in Deutschland vertreibt - nix mit der Firma in England zu tun hat und ehr die Ausländische Konkurrenz ist.
Angeblich hat Herr E. bereits Amazon und Google bereits abgemahnt.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten