MarkenG Verkauf Restposten Düfte

30. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Andre2485
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
MarkenG Verkauf Restposten Düfte

Guten Abend,

wie sieht es aus mit dem Verkauf von Düften und Kosmetik ohne Originalverpackung? Zum Beispiel beim Einkauf von Großhändlern oder von Geschäften, die insolvent gehen, und dem Erwerb ihrer Bestände, um diese als Restposten in meinem eigenen Shop anzubieten – selbstverständlich mit dem Hinweis, dass die Artikel nicht in der originalen Verpackung erhältlich sind. Auf vielen sozialen Plattformen wird dafür Werbung gemacht, wie kürzlich in einer Reportage bei Sat.1 über eine Frau, die in diesem Bereich tätig ist.

Handelt es sich hierbei um einen Markenverstoß, oder ist dies durch den Erschöpfungsgrundsatz (§ 23 Abs. 1) gedeckt, da die Produkte bereits im EWR in Verkehr gebracht wurden und nicht verändert wurden?

Natürlich ist auch zu beachten, dass es sich ausschließlich um Originalprodukte handelt, die aus der EU stammen und nicht aus einem Drittland.

Freue mich über eine Rückmeldung

Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125177 Beiträge, 40466x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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