Guten Abend,
wie sieht es aus mit dem Verkauf von Düften und Kosmetik ohne Originalverpackung? Zum Beispiel beim Einkauf von Großhändlern oder von Geschäften, die insolvent gehen, und dem Erwerb ihrer Bestände, um diese als Restposten in meinem eigenen Shop anzubieten – selbstverständlich mit dem Hinweis, dass die Artikel nicht in der originalen Verpackung erhältlich sind. Auf vielen sozialen Plattformen wird dafür Werbung gemacht, wie kürzlich in einer Reportage bei Sat.1 über eine Frau, die in diesem Bereich tätig ist.
Handelt es sich hierbei um einen Markenverstoß, oder ist dies durch den Erschöpfungsgrundsatz (§ 23 Abs. 1) gedeckt, da die Produkte bereits im EWR in Verkehr gebracht wurden und nicht verändert wurden?
Natürlich ist auch zu beachten, dass es sich ausschließlich um Originalprodukte handelt, die aus der EU stammen und nicht aus einem Drittland.
Freue mich über eine Rückmeldung
Grüße
MarkenG Verkauf Restposten Düfte
30. Oktober 2024
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Frage vom 30. Oktober 2024 | 18:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
MarkenG Verkauf Restposten Düfte
Marke eintragen oder verletzt?
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#1
Antwort vom 30. Oktober 2024 | 18:20
Von
Status: Unbeschreiblich (125177 Beiträge, 40466x hilfreich)
In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten.
Man wird ja auch Interesse daran haben, das ganze rechtssicher zu machen? Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht.
Das geht z.B. auch gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79
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