Markeninhaber möchte meine Domain haben bzw. verlangt Unterlassung

24. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
DeMichaelis
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)
Markeninhaber möchte meine Domain haben bzw. verlangt Unterlassung

Ich habe eine Domain mit einem Begriff einer seit kurzem eingetragenen Marke (Version der Nizza-Klassifikation NCL11, Klasse(n) Nizza KL 42, 9, 35) erworben da diese noch frei war (Die Registrierung meiner Domain war allerdings nach der Markeneintragung).

Beispiel:
Marke = Google (Die Marke ist nur eben erst seit wenigen Monaten eingetragen)
Meine Domain = www.Google-Suchmaschine.de

Jetzt verlangt der Markeninhaber (Unternehmen) dass ich diese Domain deaktivieren bzw sogar abgebe.

Muss ich das machen ?
Wenn ja, habe ich ein Recht auf eine Bezahlung / Gegenleistung (Geld) oder muss ich diese Domain wirklich abtreten weil es eine eingetragene Marke ist ?

-- Editiert von DeMichaelis am 24.11.2020 13:00

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

On die Registrierung der Marke kurz davor oder danach war, ist egal. Es kommt auch nicht auf die Markeneintragung, sodern z.B. darauf, ob die Marke als Marke bereits im Geschäftsverkehr bekannt ist. Dann hat der Markeninhaber gute Chancen, einen evtl. Rechtsstreit mit Dir zu gewinnen.

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#2
 Von 
DeMichaelis
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
On die Registrierung der Marke kurz davor oder danach war, ist egal. Es kommt auch nicht auf die Markeneintragung, sodern z.B. darauf, ob die Marke als Marke bereits im Geschäftsverkehr bekannt ist. Dann hat der Markeninhaber gute Chancen, einen evtl. Rechtsstreit mit Dir zu gewinnen.


Bekannt ist die Marke nach Außen hin noch nicht. Ist nur ein internes Projekt.
Marktstart mit dem neuen Namen ist erst in 2021 geplant.

Stützt sich Ihre Aussage auf ein Beispiel / AZ / Paragraph ?

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9303x hilfreich)

Es kommt aber evtl. darauf an, weche Inhalte Sie bislang auf Ihrer Seite haben (ist sie leer, ist Werbung drauf, ...) und ob Sie evtl. andere Namensrechte an der Domain haben. (Wenn Sie den schönen spanischen Namen "Mercedes" hätten, wäre es für die Daimler AG schwierig, ihnen die Domain "mercedes-urlaubsfotos.de" wegzunehmen.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
DeMichaelis
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Es kommt aber evtl. darauf an, weche Inhalte Sie bislang auf Ihrer Seite haben (ist sie leer, ist Werbung drauf, ...) und ob Sie evtl. andere Namensrechte an der Domain haben. (Wenn Sie den schönen spanischen Namen "Mercedes" hätten, wäre es für die Daimler AG schwierig, ihnen die Domain "mercedes-urlaubsfotos.de" wegzunehmen.)

Komplett leer!
Es geht nur um die Domain, den Namen der Internetadresse!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
wäre es für die Daimler AG schwierig, ihnen die Domain "mercedes-urlaubsfotos.de" wegzunehmen.)

Naja, Shell hats am Ende auch geschafft, und da ging es nicht um den Vornamen...



Zitat (von DeMichaelis):
Jetzt verlangt der Markeninhaber (Unternehmen) dass ich diese Domain deaktivieren bzw sogar abgebe.

Muss ich das machen ?

Nein, denn mit einer in Klasse X eingetragenen Marke erwirbt man eben nicht das Recht darauf, das niemand mehr die Marke nutzt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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