Ich habe eine Domain mit einem Begriff einer seit kurzem eingetragenen Marke (Version der Nizza-Klassifikation NCL11, Klasse(n) Nizza KL 42, 9, 35) erworben da diese noch frei war (Die Registrierung meiner Domain war allerdings nach der Markeneintragung).
Beispiel:
Marke = Google (Die Marke ist nur eben erst seit wenigen Monaten eingetragen)
Meine Domain = www.Google-Suchmaschine.de
Jetzt verlangt der Markeninhaber (Unternehmen) dass ich diese Domain deaktivieren bzw sogar abgebe.
Muss ich das machen ?
Wenn ja, habe ich ein Recht auf eine Bezahlung / Gegenleistung (Geld) oder muss ich diese Domain wirklich abtreten weil es eine eingetragene Marke ist ?
-- Editiert von DeMichaelis am 24.11.2020 13:00
Markeninhaber möchte meine Domain haben bzw. verlangt Unterlassung
24. November 2020
Thema abonnieren
Frage vom 24. November 2020 | 12:57
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 1x hilfreich)
Markeninhaber möchte meine Domain haben bzw. verlangt Unterlassung
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. November 2020 | 14:52
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 280x hilfreich)
On die Registrierung der Marke kurz davor oder danach war, ist egal. Es kommt auch nicht auf die Markeneintragung, sodern z.B. darauf, ob die Marke als Marke bereits im Geschäftsverkehr bekannt ist. Dann hat der Markeninhaber gute Chancen, einen evtl. Rechtsstreit mit Dir zu gewinnen.
#2
Antwort vom 24. November 2020 | 14:56
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatOn die Registrierung der Marke kurz davor oder danach war, ist egal. Es kommt auch nicht auf die Markeneintragung, sodern z.B. darauf, ob die Marke als Marke bereits im Geschäftsverkehr bekannt ist. Dann hat der Markeninhaber gute Chancen, einen evtl. Rechtsstreit mit Dir zu gewinnen. :
Bekannt ist die Marke nach Außen hin noch nicht. Ist nur ein internes Projekt.
Marktstart mit dem neuen Namen ist erst in 2021 geplant.
Stützt sich Ihre Aussage auf ein Beispiel / AZ / Paragraph ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Markenrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 24. November 2020 | 15:01
Von
Status: Weiser (16512 Beiträge, 9303x hilfreich)
Es kommt aber evtl. darauf an, weche Inhalte Sie bislang auf Ihrer Seite haben (ist sie leer, ist Werbung drauf, ...) und ob Sie evtl. andere Namensrechte an der Domain haben. (Wenn Sie den schönen spanischen Namen "Mercedes" hätten, wäre es für die Daimler AG schwierig, ihnen die Domain "mercedes-urlaubsfotos.de" wegzunehmen.)
#4
Antwort vom 24. November 2020 | 15:25
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatEs kommt aber evtl. darauf an, weche Inhalte Sie bislang auf Ihrer Seite haben (ist sie leer, ist Werbung drauf, ...) und ob Sie evtl. andere Namensrechte an der Domain haben. (Wenn Sie den schönen spanischen Namen "Mercedes" hätten, wäre es für die Daimler AG schwierig, ihnen die Domain "mercedes-urlaubsfotos.de" wegzunehmen.) :
Komplett leer!
Es geht nur um die Domain, den Namen der Internetadresse!
#5
Antwort vom 24. November 2020 | 19:40
Von
Status: Unbeschreiblich (120114 Beiträge, 39830x hilfreich)
Zitatwäre es für die Daimler AG schwierig, ihnen die Domain "mercedes-urlaubsfotos.de" wegzunehmen.) :
Naja, Shell hats am Ende auch geschafft, und da ging es nicht um den Vornamen...
ZitatJetzt verlangt der Markeninhaber (Unternehmen) dass ich diese Domain deaktivieren bzw sogar abgebe. :
Muss ich das machen ?
Nein, denn mit einer in Klasse X eingetragenen Marke erwirbt man eben nicht das Recht darauf, das niemand mehr die Marke nutzt.
Und jetzt?
Schon
267.922
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten