Markenlogo in veränderter Form privat nutzen?

28. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.01.2020 23:59:38
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Markenlogo in veränderter Form privat nutzen?

Hallo,

ich hatte vor einiger Zeit mit ein paar Freunden die Idee das Logo von "Calvin Klein" zu "Kevin Clein" zu ändern. Gesagt, getan. Ich habe das Ganze also prompt als Vektorgrafik erstellt.
Weil wir Spaß an der Aktion hatten kamen wir jetzt auf die Idee uns einen Satz T-Shirts (3 Stück) für uns privat drucken zu lassen.

Jetzt zu meiner Frage: Könnte das Probleme geben? Es ist das normale Calvin Klein Logo mit den Buchstaben C und K und darunter in kleinerer Schrift der Markenname geschrieben. Ich habe nun das K mit dem C getauscht und das kleinere "Calvin Klein" in "Kevin Clein" umgeändert. Die Schriftart, sowie das Format sind hierbei gleich geblieben.
Ich habe dazu schon einmal selbst gesucht und bin auf einen Eintrag auf gutefrage.net von 2012 gestoßen: https://www.gutefrage.net/frage/markenlogos-privat-verwenden. Dieser behandelt zwar eine etwas andere Fragestellung, in der ersten Antwort ist jedoch von Satire im Zusammenhang mit Markennamen und Logos die Rede, wobei sich dort auf Art. 5 GG zur Meinungsfreiheit berufen wird.

Stimmt das so? Kann man also sagen, dass es problemlos möglich ist, solange das Ganze nicht gewerblich genutzt wird? Oder habe ich das falsch verstanden, bzw. ist der dort angeführte Beleg einfach falsch (kann ja auch vorkommen)?


Ich freue mich über fachkundige Antworten. :)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RaffayFleck
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo,

bei dieser Fragstellung dürfte ein Blick in [link=http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__14.html]§ 14 MarkenG [/link], die im Vordergrund stehende markenrechtliche Anspruchsgrundlage, weiter helfen, die ausschließlich auf "im geschäftlichen Verkehr" abzielt.

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Jan Wienhausen
Raffay & Fleck Patentanwälte
Große Bleichen 8
20354 Hamburg
info@raffay-fleck.de

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine solche nicht ersetzen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Privat darfst du sowieso machen, wie du lustig bist.
Nur verkaufen darfst du solche Waren dann u.U. nicht.

Zitat:
solange das Ganze nicht gewerblich genutzt wird


Nein, auch der nichtgewerbliche Verkauf kann unzulässig sein. Dafür wäre aber jeweils der Einzelfall zu beachten, das kann hier nicht geleistet werden. Solange du den Krams nur selber trägst oder deinen Freunden schenkst, bist du jedenfalls auf der sicheren Seite.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.01.2020 23:59:38
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
Nein, auch der nichtgewerbliche Verkauf kann unzulässig sein.


Das war vielleicht falsch formuliert. Ich meinte damit jeglichen Verkauf, egal ob gewerblich oder nicht, welcher jedoch nicht geplant ist.

Es scheint aber ja so zu sein, dass das Ganze tatsächlich problemlos möglich ist, was mich natürlich freut.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von onvacation):
Ich habe nun das K mit dem C getauscht und das kleinere "Calvin Klein" in "Kevin Clein" umgeändert. Die Schriftart, sowie das Format sind hierbei gleich geblieben.

Es ist jedoch von Satire im Zusammenhang mit Markennamen und Logos die Rede, wobei sich dort auf Art. 5 GG zur Meinungsfreiheit berufen wird.


Aus "Kevin Clein" läßt sich nicht erkennen, daß damit überhaupt irgendeine eine Meinung zum Ausdruck gebracht würde, insbesondere keine in eine vom Grundrecht auf Kunstfreiheit geschützte Kunstform ( wie Parodie, Satire, usw. ) gekleidete Meinungsäußerung.

"Im Zweifel siegt die Meinungsäußerungsfreiheit. So darf man eine Marlboro Werbung in einer Antiwerbung satirisch verfremden zu einem "Mordoro"-Poker mit den Preisen: 1. Preis Magengeschwür, 2. Preis Herzinfarkt, 3. Preis Lungenkrebs.

Und auch die bayerische Nobelmarke BMW läßt sich nach einem BGH-Urteil als Scherzartikel vermarkten:

"Irgendwann" im letzten Herbst war dem Wiesbadener Schnickschnack-Händler Michael Berger aufgegangen, daß dem Emblem von BMW irgend etwas fehlt: "Es wirkte so jungfräulich." Wenige Tage später brachte Bergers Firma "Harlekin" einen neuen "Ideen-Kleber" in den Handel - im weiß-blauen BMW-Look und mit den Worten "Bumms Mal Wieder". Die Aufkleber, Stückpreis drei Mark, fanden Anklang. BMW-Fahrer pappten sie an Heck oder Scheibe. "Ein flotter Spaß", fand der Harlekin-Chef. BMW-Chef Eberhard von Kuenheim fand den Spaß nicht so flott, und nachdem ein BMW-Jux-Aufkleber in der Münchner BMW-Vorstandsetage von Hand zu Hand gegangen war, fand das Unternehmen durch den "unzweideutig sexuellen" Gag seine "weltberühmte Marke verunglimpft": Vor dem Wiesbadener Landgericht erhob es Unterlassungs- und Schadensersatzklage gegen Berger. (.....)

BGH: "erlaubt"

Die Beklagte stellt Geschenk- und Scherzartikel her. Sie vertreibt u.a. einen Aufkleber, der das Firmenemblem der Klägerin identisch wiedergibt und in der unteren Hälfte des schwarzen Ringes den zusätzlichen Aufdruck "Bumms Mal Wieder" aufweist.

RK

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