Markenname nennen im Shop

8. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Ashana
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Markenname nennen im Shop

Hey,

sagen wir "Hans Jürgen aka Hajo" will einen Online-Shop aufmachen...


Hajo fühlt sich durch diverse Produkte von Markenherstellern und Designern schwer inspiriert und möchte dies auch in seinem Shop kundtun.

Gesagt getan, Hajo findet einen Duft von xxxxx(TM) richtig gut und durch Inspiration reformuliert er diesen extrem gut.

Im Shop bietet er nun seinen Hajo Duft als "Hajo extreme 1337 - inspired by xxxx(TM)"an.

Auf dem Produkt selbst befindet sich aber kein Hinweis zu irgendeiner anderen Marke.

Muss Hajo hier mit einer Klage rechnen bzw verstößt Hajo gegen Markenrecht?

Lg

-- Editiert von Ashana am 08.02.2021 18:23

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Ashana):
Muss Hajo hier mit einer Klage rechnen bzw verstößt Hajo gegen Markenrecht?

2x JA


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7121 Beiträge, 1489x hilfreich)

Wenn man etwas verkaufen will, sollte man immer die Erlaubnis dazu haben. Und dann braucht man diese Krücken wie "inspired" by nicht und kann ganz offiziell diese Marke mit dem Markennamen verkaufen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13693 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn man etwas verkaufen will, sollte man immer die Erlaubnis dazu haben.
Warum sollte man das müssen (oder sollen)? Im Gegenteil, einmal in den Markt eingeführte Produkte darf man völlig frei weiterverkaufen (mit ganz wenigen Ausnahmen).

Ich hatte den Fragesteller aber so verstanden, dass er das Markenprodukt selber gar nicht anbieten möchte, sondern nur etwas ähnliches/vergleichbares/kopiertes.
Und dann sind wir bei vergleichender Werbung, ein durchaus kompliziertes Thema.

Der Vergleich muss dabei objektiv sein (bei einem Duft habe ich da zumindest Zweifel)

Und "inspiriert" ist imho schon mal ein völlig untauglicher Begriff. Damit gibt man ja indirekt sogar zu, dass man nur kopiert hat, und somit darf man den Markennamen natürlich nicht verwenden.

Stefan

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ich hatte den Fragesteller aber so verstanden, dass er das Markenprodukt selber gar nicht anbieten möchte, sondern nur etwas ähnliches/vergleichbares/kopiertes.

Richtig.



Zitat (von reckoner):
Und dann sind wir bei vergleichender Werbung, ein durchaus kompliziertes Thema.

Ich würde sogar noch weiter gehen und von Rufausbeutung sprechen - die Konzerne reagieren da durchaus sehr empfindlich ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Konzerne reagieren da durchaus sehr empfindlich


Würde sogar sagen müssen. Da, nach deutschem Recht, eine Marke aktiv verteidigt werden muss um den Schutz zu erhalten.

@TS: durch ein (nicht genehmigtes) "inspired by" machen sie sich die Marke zu eigen bzw. wollen ja explizit einen Bezug zwischen ihrem unbekannten Produkt und der (bekannten) Marke herstellen um so von der Bekanntheit der Marke zu profitieren.

Sobald sie damit online sind, kommt die Abmahnung. Große Firmen bezahlen Dienste dafür das Netz nach Signalwörtern zu filtern.

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