Markenname schützen lassen - wo?

9. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
xThomas79x
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Markenname schützen lassen - wo?

Seit Kurzem verkaufe ich ein digitales Produkt über eine com-Webseite, die den Markennamen des Produkts trägt.

Nun möchte ich den Namen noch schützen lassen. Die Frage ist für mich bloß: Wo?
Ich habe meinen Unternehmenssitz in Berlin, aber die meisten meiner Kunden sind US-Amerikaner.

Und wenn ich ihn hier schützen lasse, besteht dann die Gefahr, dass z.B. in den USA jemand diesen Namen auch nutzt? Das könnte nämlich durchaus möglich sein, weil es ein englischer Begriff ist.

Vielen Dank!




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9984 Beiträge, 2092x hilfreich)

Ich würde mir einen versierten Anwalt für Markenrecht suchen. Der kann Dich am besten beraten und aufzeigen ob ein weltweiter Schutz Sinn macht und in welchen Schutzkategorien usw.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20386 Beiträge, 7373x hilfreich)

für den anfang hilft googeln - und eine rechtsfrage sehe ich nicht -

https://www.lexware.de/wissen/unternehmerlexikon/markenschutz/?cid=1554&em_src=kw&em_cmp=google_lo/00_DSA/DSA/&gad_source=1&gad_campaignid=992642847&gclid=Cj0KCQjwjb3SBhDgARIsAMKiWzjuqNTeQRLDR4vHZ36Owm-i68RYdA7jxuUJ1kbdRc8yOdwxgFQRQvkaAhw4EALw_wcB

https://www.dpma.de/marken/markenschutz/index.html

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130540 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von xThomas79x):
Die Frage ist für mich bloß: Wo?
Ich habe meinen Unternehmenssitz in Berlin, aber die meisten meiner Kunden sind US-Amerikaner.

Dann sollte man ihn nicht nur am Firmensitz schützen lassen*, sondern in allen vertriebsrelevanten Ländern.
Wobei ich hier.


* Wobei ich direkt für einen europaweiten Markenschutz plädieren würde - also Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) anmelden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13670 Beiträge, 4858x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
* Wobei ich direkt für einen europaweiten Markenschutz plädieren würde...

Was dem TE, gesehen auf seinen hauptsächlich aus den USA stammenden Kundenstamm, recht wenig bringen würde.

Zitat (von xThomas79x):
Und wenn ich ihn hier schützen lasse, besteht dann die Gefahr, dass z.B. in den USA jemand diesen Namen auch nutzt?

Die Gefahr besteht immer, egal wie umfassend man seine Marke schützen lässt.
Die Möglichkeiten sich gegen eine Markenrechtsverletzung zu wehren steigen mit umfassenden Schutz aber eben enorm, wobei auch der beste Markenschutz an seine Grenzen gerät, wenn es das Land in dem der "Nachahmer / Fälscher" sitzt, einen feuchten interessiert.

Zitat (von xThomas79x):
Das könnte nämlich durchaus möglich sein, weil es ein englischer Begriff ist.

Wenn es ein "Allerweltsbegriff" ist, könnte es genau daran scheitern diesen Begriff als Marke eintragen zu lassen, es sei denn Du könntest nachweisen, dass der größte Teil der angesprochenen Kundschaft das Wort mit Deiner Marke in Verbindung bringt.

Außer der Marke mit dem angebissenen Apfel fällt mir spontan aber niemand ein, dem das gelungen wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130540 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Was dem TE, gesehen auf seinen hauptsächlich aus den USA stammenden Kundenstamm, recht wenig bringen würde.

Das ist zwar korrekt, aber man weis nie, ob und wann wann die EU dazukommt. wenn dann ein anderer schon da ist ...

Burger King heißt in Australien "Hungry Jack’s", weil der Name "Burger King" dort bereits markenrechtlich durch einen kleinen Imbiss geschützt ist. Burger King musste seine australischen Restaurants in umbenennen.
Danone heißt in den in den USA "Dannon".



Zitat (von spatenklopper):
Außer der Marke mit dem angebissenen Apfel fällt mir spontan aber niemand ein, dem das gelungen wäre.

Die Firma Winzigweich wird böse, wenn man Fenster falsch verwendet, Mit Muscheln kann es auch Probleme geben und nicht jedes Auto darf ein Volkswagen sein, auch wenn er fürs Volk gebaut wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2331 Beiträge, 462x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist zwar korrekt, aber man weis nie, ob und wann wann die EU dazukommt. wenn dann ein anderer schon da ist ...
Dann sollte man auch in allen Ländern Asiens, Australien, in allen Ländern Mittel- und Südamerika die Marke schützen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13670 Beiträge, 4858x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Firma Winzigweich wird böse, wenn man Fenster falsch verwendet, Mit Muscheln kann es auch Probleme geben und nicht jedes Auto darf ein Volkswagen sein, auch wenn er fürs Volk gebaut wurde.

Stimmt, da gibt es wohl doch einige.
Aber wie bereits angedeutet und man an Deinen Beispielen sehen kann, bedarf es dafür einiger Marktmacht, was letztendlich zum nächsten Problem führen kann.

Wenn sich jemand mit ausreichend großen finanziellem Polster am Begriff stört, ist es letztendlich egal ob man ihn geschützt hat oder nicht, den Rechtsstreit darum muss man sich erstmal leisten können...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130540 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Dann sollte man auch in allen Ländern Asiens, Australien, in allen Ländern Mittel- und Südamerika die Marke schützen lassen.

Ob ein weltweiter Schutz Sinn macht und in welchen Schutzkategorien und ob das überhaupt finanzierbar wäre, sollte man in der Tat prüfen,



Zitat (von spatenklopper):
Wenn sich jemand mit ausreichend großen finanziellem Polster am Begriff stört, ist es letztendlich egal ob man ihn geschützt hat oder nicht, den Rechtsstreit darum muss man sich erstmal leisten können...

In der Tat. Gerade größere, finanzstarke Gegner verteidigen ihre Rechte gerne auf andere Art und Weise:
In dem sie zum einen durch bekannte, große Anwaltskanzleien ihre eventuellen/angeblichen Rechte recht aggressiv als in Stein gemeißelt suggerieren.
Zum anderen durch hohe 6stellige oder sogar 7stellige Streitwerte mit Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe eines Neuwagens und entsprechendem Kostenrisiko.

Die Kosten für den eigenen Anwalt zur Verteidigung müssen die Betroffenen auch erst mal vorstrecken, denn da ist Vorkasse üblich. Denn kein Anwalt will seinem Honorar hinterherlaufen, nur weil die Betroffenen dann insolvent gehen.

Nach der Peitsche kommt dann das Zuckerbrot, in der Hoffnung das die Betroffenen aufgrund der aufbauten Drohkulisse einknicken und man seine (mitunter überaus schlechte) Rechtsposition nicht vor Gericht verargumentieren müsste.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.827 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.