Seit Kurzem verkaufe ich ein digitales Produkt über eine com-Webseite, die den Markennamen des Produkts trägt.
Nun möchte ich den Namen noch schützen lassen. Die Frage ist für mich bloß: Wo?
Ich habe meinen Unternehmenssitz in Berlin, aber die meisten meiner Kunden sind US-Amerikaner.
Und wenn ich ihn hier schützen lasse, besteht dann die Gefahr, dass z.B. in den USA jemand diesen Namen auch nutzt? Das könnte nämlich durchaus möglich sein, weil es ein englischer Begriff ist.
Vielen Dank!
Markenname schützen lassen - wo?
9. Juli 2026
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Frage vom 9. Juli 2026 | 03:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Markenname schützen lassen - wo?
#1
Antwort vom 9. Juli 2026 | 08:43
Von
Status: Unparteiischer (9984 Beiträge, 2092x hilfreich)
Ich würde mir einen versierten Anwalt für Markenrecht suchen. Der kann Dich am besten beraten und aufzeigen ob ein weltweiter Schutz Sinn macht und in welchen Schutzkategorien usw.
#2
Antwort vom 9. Juli 2026 | 10:48
Von
Status: Heiliger (20386 Beiträge, 7373x hilfreich)
für den anfang hilft googeln - und eine rechtsfrage sehe ich nicht -
https://www.lexware.de/wissen/unternehmerlexikon/markenschutz/?cid=1554&em_src=kw&em_cmp=google_lo/00_DSA/DSA/&gad_source=1&gad_campaignid=992642847&gclid=Cj0KCQjwjb3SBhDgARIsAMKiWzjuqNTeQRLDR4vHZ36Owm-i68RYdA7jxuUJ1kbdRc8yOdwxgFQRQvkaAhw4EALw_wcB
https://www.dpma.de/marken/markenschutz/index.html
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#3
Antwort vom 9. Juli 2026 | 11:35
Von
Status: Unbeschreiblich (130540 Beiträge, 41543x hilfreich)
Zitat :Die Frage ist für mich bloß: Wo?
Ich habe meinen Unternehmenssitz in Berlin, aber die meisten meiner Kunden sind US-Amerikaner.
Dann sollte man ihn nicht nur am Firmensitz schützen lassen*, sondern in allen vertriebsrelevanten Ländern.
Wobei ich hier.
* Wobei ich direkt für einen europaweiten Markenschutz plädieren würde - also Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) anmelden.
#4
Antwort vom 9. Juli 2026 | 13:54
Von
Status: Philosoph (13670 Beiträge, 4858x hilfreich)
Zitat :* Wobei ich direkt für einen europaweiten Markenschutz plädieren würde...
Was dem TE, gesehen auf seinen hauptsächlich aus den USA stammenden Kundenstamm, recht wenig bringen würde.
Zitat :Und wenn ich ihn hier schützen lasse, besteht dann die Gefahr, dass z.B. in den USA jemand diesen Namen auch nutzt?
Die Gefahr besteht immer, egal wie umfassend man seine Marke schützen lässt.
Die Möglichkeiten sich gegen eine Markenrechtsverletzung zu wehren steigen mit umfassenden Schutz aber eben enorm, wobei auch der beste Markenschutz an seine Grenzen gerät, wenn es das Land in dem der "Nachahmer / Fälscher" sitzt, einen feuchten interessiert.
Zitat :Das könnte nämlich durchaus möglich sein, weil es ein englischer Begriff ist.
Wenn es ein "Allerweltsbegriff" ist, könnte es genau daran scheitern diesen Begriff als Marke eintragen zu lassen, es sei denn Du könntest nachweisen, dass der größte Teil der angesprochenen Kundschaft das Wort mit Deiner Marke in Verbindung bringt.
Außer der Marke mit dem angebissenen Apfel fällt mir spontan aber niemand ein, dem das gelungen wäre.
#5
Antwort vom 9. Juli 2026 | 14:43
Von
Status: Unbeschreiblich (130540 Beiträge, 41543x hilfreich)
Zitat :Was dem TE, gesehen auf seinen hauptsächlich aus den USA stammenden Kundenstamm, recht wenig bringen würde.
Das ist zwar korrekt, aber man weis nie, ob und wann wann die EU dazukommt. wenn dann ein anderer schon da ist ...
Burger King heißt in Australien "Hungry Jack’s", weil der Name "Burger King" dort bereits markenrechtlich durch einen kleinen Imbiss geschützt ist. Burger King musste seine australischen Restaurants in umbenennen.
Danone heißt in den in den USA "Dannon".
Zitat :Außer der Marke mit dem angebissenen Apfel fällt mir spontan aber niemand ein, dem das gelungen wäre.
Die Firma Winzigweich wird böse, wenn man Fenster falsch verwendet, Mit Muscheln kann es auch Probleme geben und nicht jedes Auto darf ein Volkswagen sein, auch wenn er fürs Volk gebaut wurde.
#6
Antwort vom 9. Juli 2026 | 14:53
Von
Status: Student (2331 Beiträge, 462x hilfreich)
Dann sollte man auch in allen Ländern Asiens, Australien, in allen Ländern Mittel- und Südamerika die Marke schützen lassen.Zitat :Das ist zwar korrekt, aber man weis nie, ob und wann wann die EU dazukommt. wenn dann ein anderer schon da ist ...
#7
Antwort vom 9. Juli 2026 | 15:07
Von
Status: Philosoph (13670 Beiträge, 4858x hilfreich)
Zitat :Die Firma Winzigweich wird böse, wenn man Fenster falsch verwendet, Mit Muscheln kann es auch Probleme geben und nicht jedes Auto darf ein Volkswagen sein, auch wenn er fürs Volk gebaut wurde.
Stimmt, da gibt es wohl doch einige.
Aber wie bereits angedeutet und man an Deinen Beispielen sehen kann, bedarf es dafür einiger Marktmacht, was letztendlich zum nächsten Problem führen kann.
Wenn sich jemand mit ausreichend großen finanziellem Polster am Begriff stört, ist es letztendlich egal ob man ihn geschützt hat oder nicht, den Rechtsstreit darum muss man sich erstmal leisten können...
#8
Antwort vom 9. Juli 2026 | 15:24
Von
Status: Unbeschreiblich (130540 Beiträge, 41543x hilfreich)
Zitat :Dann sollte man auch in allen Ländern Asiens, Australien, in allen Ländern Mittel- und Südamerika die Marke schützen lassen.
Ob ein weltweiter Schutz Sinn macht und in welchen Schutzkategorien und ob das überhaupt finanzierbar wäre, sollte man in der Tat prüfen,
Zitat :Wenn sich jemand mit ausreichend großen finanziellem Polster am Begriff stört, ist es letztendlich egal ob man ihn geschützt hat oder nicht, den Rechtsstreit darum muss man sich erstmal leisten können...
In der Tat. Gerade größere, finanzstarke Gegner verteidigen ihre Rechte gerne auf andere Art und Weise:
In dem sie zum einen durch bekannte, große Anwaltskanzleien ihre eventuellen/angeblichen Rechte recht aggressiv als in Stein gemeißelt suggerieren.
Zum anderen durch hohe 6stellige oder sogar 7stellige Streitwerte mit Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe eines Neuwagens und entsprechendem Kostenrisiko.
Die Kosten für den eigenen Anwalt zur Verteidigung müssen die Betroffenen auch erst mal vorstrecken, denn da ist Vorkasse üblich. Denn kein Anwalt will seinem Honorar hinterherlaufen, nur weil die Betroffenen dann insolvent gehen.
Nach der Peitsche kommt dann das Zuckerbrot, in der Hoffnung das die Betroffenen aufgrund der aufbauten Drohkulisse einknicken und man seine (mitunter überaus schlechte) Rechtsposition nicht vor Gericht verargumentieren müsste.
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