Markenname und/oder Markenlogo als Refferenz

4. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
roberth2014
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Markenname und/oder Markenlogo als Refferenz

Guten Tag,

als Freiberufler möchte und muss man sich gut präsentieren und ist auf eine Aussagekärtige Projekte Vita angewiesen.

Meist arbeitet ein Freiberufler für eine Agentur, die dann wieder ein Projekt für ein großes Unternehmen durchführt.

Da der Auftraggeber für den Freiberufler die Agentur ist und nicht das Unternehmen, stellt sich die Frage, wer genannt werden darf.

Wäre folgende Darstellung erlaubt?



>> Hier Logo von ADUI Projektname: ADUI / Der neue ADUI TX
Auftraggebende Agentur: Jung von Alt GmbH
Brand: ADUI AG

Projekt Beschreibung: ....



Soweit ich es nachgelesen habe, ist es nicht erlaubt mit einem Kunden zu werben, für den man nicht gearbeitet hat, da man nicht eine Geschäftsverbindung suggerieren darf die nicht besteht.

Aber nehmen wir an ich bin ein Schauspieler, Model, Kameramann etc. der bei einer Produktion mitgewirkt hat.

Würde es einen Unterschied machen ob man Freiberufler oder Produktionsfirm ist?

Falls eine Bildmarke nicht erlaubt ist, wie verhält es sich mit der Wortmarke?

Es ist ja gängige Praxis seine Refferenzen zu nennen. Aber mich würde die rechtliche Grundlage dazu interessieren.

Dürfte man z.B. für verschiedene Freiberufler die mit einem in einem Team zusammenarbeiten eine Internetseite Aufsetzten, wo jeder Projekte anlegen kann und seine Refferenzen einpflegen kann?

Müsste man von den Markeninhabern vorher die "bestätigung" einfordern, dass sie die Bild/Wortmarke verwenden dürfen?

Wäre man damit rechtlich aus der Haftung?

Es wurde ja gerade entschieden, dass das einbinden von urheberrechtlichen geschützen Inhalten (Einbinden von Youtube Viedos z.B.) statthaft sind.

Könnte man so z.B. auch Logos von Wikipedia verlinken und einbinden?

Darf man die Videos auch als Refferenz von einer Videoplattform einbetten?



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

quote:
Es ist ja gängige Praxis seine Refferenzen zu nennen. Aber mich würde die rechtliche Grundlage dazu interessieren.


Teilweise zustimmen kann ich hier dieser Broschüre hier: Werben mit Referenzen – was ist erlaubt – was nicht?

Aber: Das Nennen von Marken und das Zeigen von Marken ist generell erlaubt, soweit man damit keine eigenen Waren oder Dienstleistungen bewirbt oder verkauft - das tut man ja nicht, wenn man lediglich erzählt: "Für diese Firma bzw. für diese Marke habe ich bzw. hat meine Firma schon gearbeitet!"

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Es ist ja gängige Praxis seine Refferenzen zu nennen.


Es kommt auch immer gut in Lebensläufen, wenn man "Referenz" richtig schreiben kann.

quote:
soweit man damit keine eigenen Waren oder Dienstleistungen bewirbt oder verkauft - das tut man ja nicht, wenn man lediglich erzählt


Sehe ich anders, man wirbt ja für sich selbst für berufliche Zwecke ("Bucht mich, das tolle Model, das schon für Lagerfeld und Armani auf dem Laufsteg stand."). Das ist natürlich zulässig, aber es sollte einem immer klar sein, daß man auch im Wirkungskreis des UWG arbeitet und daher keine fremden Marken zur Eigenwerbung unlauter ausnutzen darf (also als Model mit "Lagerfeld" wirbt, weil man mal privat so eine Jacke getragen hat, aber nie direkt oder indirekt wirklich für Lagerfeld gearbeitet hat).

Anders sieht es aus, wenn es eine rein private Seite ("Meine Lieblingsdesigner") ist.

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