Markennamen in Verkaufsanzeigen

24. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
toni121
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Markennamen in Verkaufsanzeigen

Hallo zusammen,

ich bräuchte dringend mal eure Hilfe. In meinem eigenen eBay Shop verkaufe ich "Flugzeug Servierwagen". Dort erwähne ich in der Artikelbeschreibung etc. auch, von welcher Airline der jeweilige Wagen kommt. Zusätzlich stelle ich natürlich auch die Fotos der Produkte ein. Auf diesen ist selbstverständlich auch der Schriftzug/ das Logo der Airline zu sehen.

Nun wurde ich von der Konkurrenz benachrichtigt, dass ich in spätestens 5 Tagen alles an "Markennamen und Logos" entfernen soll. Es sei denn, ich kann meine Rechte zur Nutzung belegen. Sie verlangen also Artikelbilder, auf denen die Logos nicht zu sehen sind und Artikelbeschreibungen, die ohne den Namen der Airline (nicht das Logo) beschrieben sind. Doch gerade das zeichnet den Wagen doch aus!

Beispiel der Nennung in einer Artikelbeschreibung: ...der Niederländischen KLM...

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen ;D

Viele Grüße Toni

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Wenn das nicht mit Zustellnachweis kam, würde ich da gar nicht drauf antworten.

Und wenn ich antworten würde, dann würde ich schreiben, das die Nutzungsrechte sich aus dem Gesetz ergeben.
Oder ich würde mir als Antwort einen Anwalt nehmen und eine negative Feststellungskalge erheben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
toni121
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn das nicht mit Zustellnachweis kam, würde ich da gar nicht drauf antworten.

Und wenn ich antworten würde, dann würde ich schreiben, das die Nutzungsrechte sich aus dem Gesetz ergeben.
Oder ich würde mir als Antwort einen Anwalt nehmen und eine negative Feststellungskalge erheben.


Vielen Dank für die Antwort. Geantwortet habe ich dem Unternehmen bereits. Allerdings nur das ich die Lage rechtlich prüfen werde. Mir bleibt jetzt nur noch die klare Aussage, ob Produkte mit dem Namen der Airlines beworben bzw. dargestellt werden dürfen. Gerne auch mit beispielen oder Paragraphen Belegungen zur Verdeutlichung für mich.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9314x hilfreich)

Zitat:
Zusätzlich stelle ich natürlich auch die Fotos der Produkte ein. Auf diesen ist selbstverständlich auch der Schriftzug/ das Logo der Airline zu sehen.

D.h. das Logo ist schon auf dem Produkt und Sie zeigen ein Produktfoto? Dann sollte das eigentlich unproblematisch sein.
(Wenn ich einen Mercedes-Gebrauchwagen verkaufe, dann ist auf dem Produktfoto halt der Mercedesstern vom Kühlergrill mit drauf. Da muss ich nicht bei Daimler nachfragen, ob ich das Mercedes-Logo verwenden darf.)

Zitat:
Artikelbeschreibungen, die ohne den Namen der Airline (nicht das Logo) beschrieben sind.

Wenn ich Autoreifen verkaufe, dann darf ich in der Produktbeschreibung auch erwähnen "passend für VW Golf" ohne die Erlaubnis von VW zu haben. Denn "passend für VW Golf" ist eine reine Eigenschaftsbeschreibung.

Zitat:
Nun wurde ich von der Konkurrenz benachrichtigt

Abmahnungen aus Markenrecht kann doch ohnehin nur der Markenrechtsinhaber durchsetzen. Wenn also ein Schreiben von der Fluglinie käme, sollte man sich ernsthaft damit beschäftigen. Denn die Flugline darf entscheiden wer wo das Fluglinine-Logo verwenden darf - aber nicht Ihre Konkurrenz.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
toni121
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke nochmals, ich werde erstmal nicht weiter reagieren. Melde mich ggf. wenn das Unternehmen weitere Schritte einleiten möchte.
Vielen Dank nochmal für die schnelle und Mut machende Antwort.

2x Hilfreiche Antwort

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