Markennutzung ab wann?

19. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
shl24
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Markennutzung ab wann?

Hallo,
ab wann kann ich eine Marke nutzen?
Wenn die Marke eingetragen wurde, aber die Widerspruchsfrist
noch läuft? Oder muss man warten, bis die Widerspruchsfrist abgelaufen ist?

Gruß Michael

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Nutzen kannst du sie jederzeit. Nur verteidigen kannst du sie erst ab Eintragung.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

quote:
ab wann kann ich eine Marke nutzen?


Auch die Eintragung einer Marke gibt keine Gewißheit, daß nicht ein anderer aus besserem Recht gegen die (Eintragung und/oder) Benutzung der eingetragenen Marke vorgehen könnte. ( Das Markenamt prüft im Eintragungverfahren NICHT das Bestehen älterer Rechte. )

Ebensowenig bedarf die Benutzung eines Zeichens als Marke umgekehrt der Voraussetzung, daß der Markenbenutzer ein Alleinbenutzungsrecht erworben haben müßte ( was grundsätzlich durch eine Eintragung, oder durch den Erwerb einer Verkehrsgeltung einer Benutzung als Markenzeichen erlangt werden kann ).

quote:
muss man warten, bis die Widerspruchsfrist abgelaufen ist?


Der Ablauf der Widerspruchsfrist hat NUR zur Folge, daß aus besserem Recht gegen die Eintragung der Marke bloß noch auf dem gerichtlichen Klageweg vorgegangen werden kann ( und nicht mehr per "bequemem" Widerspruch gegen die Eintragung beim Markenamt, wie während der Widerspruchsfrist ).

Aus sonstigen Gründen kann die Markenlöschung dagegen auch nach der Widerrufsfrist noch beantragt/eingeklagt werden.

RK

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