Markenrecht: Marke erst später geschützt...

12. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
mgutt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Markenrecht: Marke erst später geschützt...

Hallo,

ich hätte ein paar Fragen zum Zeitpunkt bzw. Gültigkeit einer Marke:
1.) Was ist, wenn ich z.B. in 2007 ein Produkt mit einem Phantasienamen verkaufe, dass zu diesem Zeitpunkt noch nicht geschützt war und dann im Jahr 2008 jemand in der gleichen Warengruppe einen ähnlichen Namen schützen lässt und mich dann nach dem Datum der Registrierung abmahnt? Ist die Abmahnung dann überhaupt gültig bzw. die Marke an sich?

2.) Was ist, wenn dieses Produkt den Namen vom Hersteller erhalten hat. Ist dann nicht dieser dafür verantwortlich oder doch ich? Oder sogar wir beide ... Also erst ich und ich muss mich dann an den Hersteller z.B. wenden?

Ich hörte, dass letzteres der Fall sei, dann könnte doch der Markeninhaber problemlos mehrere Händler abmahnen, statt sich einfach direkt an den Hersteller zu wenden oder nicht?

3.) Habe ich die Pflicht, die Produktnamen regelmäßig auf Markenschutz zu prüfen? Genieße ich nicht irgendeine Art von Schutz, wenn ich "zuerst" da war? Klingt für mich ziemlich aufwendig, den Produktbestand ständig auf Markenschutz zu prüfen.

4.) Wie genau ergibt sich die Bewertung einer Namensähnlichkeit? Sagen wir z.B., dass mein Phantasiename "PALING" heißt und "ähnliche" Marke auf "PA ING" lautet. Ist das dann ähnlich?

Gruß
Marc

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 352x hilfreich)

ad 1.

Dann könnte der Inhaber der prioritätsjüngeren Marke jedenfalls nicht gegen dich vorgehen, wenn du (oder ein Dritter) ältere Kennzeichenrechte bezüglich der Bezeichnung anführen kann, etwa aus Benutzung im geschäftlichen Verkehr.

Die Marke könnte sogar löschungsgefährdet sein, da Abmahnungen prioritätsälterer Nutzer ein Indiz für eine bösgläubige Markenanmeldung sein können.

ad 2.

Eine Markenrechtsverletzung kann auch der begehen, der unter Verletzung einer bestehenden Marke ein Produkt bloß vertreibt und nicht hergestellt hat. Denn auch er benutzt den geschützten Begriff markenmäßig.
In sofern sind sowohl Hersteller wie Verkäufer dem Markeninhaber haftbar.

> dann könnte doch der Markeninhaber problemlos mehrere Händler abmahnen, statt sich einfach direkt an den Hersteller zu wenden

Ja. Warum auch nicht, wenn sie alle seine Marke verletzen?

ad 3.

Siehe Antwort zu 1.

ad 4.

Das ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen. Ggfs. hängt es auch speziell von der Sichtweise der relevanten Verkehrskreise (z.B. Angler, Kaninchenzüchter oder Sprengstoffexperten) ab.

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