Markenrecht Name Schreibweise

29. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Maike_K
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)
Markenrecht Name Schreibweise

Angenommen man möchte ein Kleinunternehmen anmelden und hierfür einen Phantasienamen erstellen.

Nehmen wir mal an es geht um die Vermietung von Fotoboxen.

Insgesamt gibt es hierzu 7 geschützte DE-Marken:
Unter anderem "fotobox"

..und 1EU-Marke:
FotoBox

Darf man jetzt als Phantasienamen für das Kleinunternehmen beispielsweise den Namen "Fotobox Stadt XY" verwenden und eine entsprechende Domain erstellen (fotobox-stadtxy.de)?



Anderer Sachverhalt:

Nur folgender Name ist geschützt:
foto box


Darf dann der Name fotobox Stadt Xy verwendet werden?

Vielen Dank für die Antworten


-- Editiert von rechtsmaus am 30.01.2018 06:54

-- Editiert von rechtsmaus am 30.01.2018 17:59




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7300 Beiträge, 1664x hilfreich)

Zitat (von rechtsmaus):
Angenommen man möchte ein Kleinunternehmen anmelden und hierfür einen Phantasienamen erstellen.

Man kann kein "Kleinunternehmen" anmelden, man kann nur ein Gewerbe anmelden. Das Gewerbe muss unter dem Namen des Gewerbetreibenden geführt werden, Zusätze sind möglich.

Zulässig: "Hans Meier Entrümpelungen" - "Entrümpelungen Hans Meier" - "Ruck Zuck Service Hans Meier" usw.

Nicht zulässig: "Ruck Zuck Entrümpelungsservice". Das geht nur, wenn eine juristische Person (z.B. GmbH) mit diesem Namen gegründet wird.
Zitat:

Nehmen wir mal an es geht um die Vermietung von Fotoboxen.

Insgesamt gibt es hierzu 7 geschützte DE-Marken:
Unter anderem "fotobox"

..und 1EU-Marke:
FotoBox

Darf man jetzt als Phantasienamen für das Kleinunternehmen beispielsweise den Namen "Fotobox Stadt XY" verwenden und eine entsprechende Domain erstellen (fotobox-stadtxy.de)?

Wenn der Begriff als Marke geschützt ist (durch Markeneintragung oder Marktgeltung): nein. Selbstverständlich nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41099x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Nicht zulässig: "Ruck Zuck Entrümpelungsservice".

Da fehlt nur ein wenig die Rechtsgrundlage für - sofern es ein nit im HR eingetragener Einzelunternehmer ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Maike_K
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von eh1960):
Nicht zulässig: "Ruck Zuck Entrümpelungsservice".

Da fehlt nur ein wenig die Rechtsgrundlage für - sofern es ein nit im HR eingetragener Einzelunternehmer ist.


Ich war auch der Meinung, dass der Name und Vorname nicht im Logo bzw. im Phantasienamen erscheinen muss. Nur auf Rechnungen, Angebote, Impressum aus.


Bei dem Beispiel Fotobox ist wohl nur das Logo geschützt nicht das Wort an sich. Also dürfte denke ich jeder das word als Logo verwenden, sofern es nicht gleich aussieht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41099x hilfreich)

Zitat (von rechtsmaus):
Nur auf Rechnungen, Angebote, Impressum aus.

Streng genommen - mangels Rechtsgrundlage - nicht einmal da.

Da sich das Gerücht aber unausrottbar hält, kann man die da angeben damit die lästigen Abmahner einen nicht nerven.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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