Markenrechtsverletzung, Optionen?

10. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Lalumex
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Markenrechtsverletzung, Optionen?

Hallo,

nehmen wir folgenden Sachverhalt an:

A betreibt seit mehr als 10 Jahren unter Beispielname ein Einzelgewerbe zur Beratung über Äpfel und es werden auch teilweise Äpfel an die Kunden verkauft. Es wurden zu Beginn die meisten gängigen Domains gesichert, leider nicht alle.
Als Hauptdomain wird Beispielname.de genutzt.
2023 bekam A immer mal wieder E-Mails, mit denen nichts anzufangen war auf info@beispielname.de
Nach etwas Recherche kam ans Licht, dass ein unbekannter B unter www.beispiel-name.com nun Äpfel verkauft.
Nach einer anwaltlichen Beratung wurde eine Markenanmeldung durchgeführt und Beispielname wurde erfolgreich als Wortmarke eingetragen.
Der Anwalt empfahl es dabei zu belassen, da er von B keine wirkliche Gefahr sah, denn A hat seinen Schwerpunkt auf der Beratung und nicht auf dem Verkauf. Die Vermutung lag außerdem nahe, dass B von selbst wieder verschwinden wird, was aber bis heute nicht der Fall ist.

B verkauft immer noch unter www.beispiel-name.com und A erhält immer mal wieder E-Mails, die eigentlich an B gerichtet sind. Nach weiteren Recherchen ist A nun aufgefallen, dass B auf Produktetiketten die E-Mailadresse info@beispielname.de (also Hauptdomain von A) angibt und die Webadresse www.beispiel-name.de welche auch auf A registriert ist.
A wurde auch schon von Bestandskunden darauf angesprochen, ob eine Verbindung zu B besteht.
Außerdem unterhält B einen Instagram Account unter Beispielname, so dass A diesen nicht für sich beanspruchen kann.

Welche Optionen hat A?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8748 Beiträge, 1852x hilfreich)

Zitat (von Lalumex):
Welche Optionen hat A?


Man kann ja B mal eine freundliche Nachricht schicken oder mal miteinander reden

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128232 Beiträge, 40956x hilfreich)

Zitat (von Lalumex):
Welche Optionen hat A?

A) er beauftragt den bereits bekannten Anwalt mit dem Versuch Durchsetzung
B) er sucht sich einen anderen Anwalt für den Versuch der Durchsetzung
C) er versucht es selber zu lösen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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