Markenrechtsverletzung - Sticker - Ebay

19. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)
Markenrechtsverletzung - Sticker - Ebay

Guten Tag,

es geht um Folgendes: Mein Kumpel hatte im Rahmen einer 'Verschönungs'aktion vor, seinen Schreibtisch mit diversen Aufklebern zuzukleistern.

Also hat er die letzte Zeit damit verbracht sich von überall diverse Sticker zu besorgen. Letzte Woche kippte er dann sein Vorhaben (Gott sei Dank...), saß aber nun auf einem Haufen diverser Aufkleber.

Daher wurden sie gestern auf Ebay eingestellt, so u.a. auch Aufkleber einer bekannten Getränkemarke.

Problem ist jetzt Folgendes: Ebay hat eine Mail geschrieben, dass Markenrechtsverletzungen nicht gestattet seien (soweit gut und richtig) und dass daher das Angebot gelöscht wurde. Ich meine auch, dass es gestern gar nicht erst über die Suche zu finden war (und jetzt per Ebay-Suche auch nicht als 'beendet' zu finden ist. Es lies sich also nur direkt aus dem Ebay-Konto, Übersicht "Meine Angebote", aufrufen).

Die Sticker hat mein Kumpel direkt von der Getränkefirma völlig unentgeldlich im Rahmen einer Promo-Aktion bezogen, es sind also keine gefälschten Aufkleber.

Ich fühle mich nun ehrlich gesagt ein bisschen schuldig, weil ich ihm dazu geraten habe die Sticker einfach als jeweilige Themen-Konvolute zu verkaufen. Bisher hatte ich mir dahingehend auch keine Gedanken gemacht. Hat er nun (Dank mir) wirklich gegen Markenrechte oder andere Rechte verstoßen?

Dem angeschlossen die Frage, ob man dahingehend dann noch Post d.h. eine Abmahnung zu erwarten hat (bzw. ob diese gerechtfertigt wäre...)?

Bedanke mich sehr im Voraus,
Katanaka

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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."

-- Editiert Katanaka am 19.08.2013 13:20

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4 Antworten
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#2
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Danke für Deine ausführliche Antwort.

Verstehe ich das also richtig: Wenn man mit den Stickers bezwecken könnte, dass man den Anschein erweckt eine No-Name Ware wäre die Marken-Ware, dann wäre deren Vertrieb verboten.

Wenn es sich aber um 'normale' Sticker handelt, darf man sie veräußern?

Klingt ein bisschen nach einer Einzelfallentscheidung... ich habe mal von einem anderen Getränkehersteller Sticker-Bildchen im Netz zusammengesucht, die... ja, denen die mein Kumpel verkaufen wollte, ähnlich sein dürften.

http://www10.pic-upload.de/19.08.13/99nn7hhr6xc1.png

Würde man die wohl als "Kennzeichnungsmittel" einstufen?

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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Ebay meint offenkundig, hier würde wer Merchandizing betreiben mit fremden geschützten Marken. Da könnte der Marken-Inhaber gegen vorgehen laut § 14 Markengesetz, selbst wenn die Marke gar nicht geschützt ist für Sticker, Aufkleber, T-Shirts usw.,

"wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt." http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__14.html

Da müsste man wohl deutlich machen, dass es sich um Original-Ware des Marken-Inhabers handelt, die "von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden" ist! http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__24.html

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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