Guten Tag,
ich vertreibe auf Ware auf Amazon im Elektronikbereich (als Wiederverkäufer) und habe heute eine angebliche Markenrechtsverletzung begangen.
Im konkreten ging es um Kopfhörer, welche ich beim Hersteller (auf der offiziellen deutschen Webseite) rabattiert gekauft und auf Amazon zum Normalpreis weiterverkauft habe. Nun hat der Hersteller mich bei Amazon gemeldet und meine Angebote wurden gesperrt. Aktuell ist also nur noch der Hersteller auf dem Listing und verkauft seine Ware alleine. Ist das erlaubt?
Die Mitteilung des Händlers (neben der Markenrechtsverletzung) lautet sinngemäß: "Wir bitten de Verkäufer seine Angebote zu schlißen, da wir den Verkäufer nicht kennen und nicht gewährleisten können, dass es sich um Echtware handelt.".
Laut meinen Recherchen gibt es einen Grundsatz zur "Erschöpfung", wodurch der Hersteller das Recht verliert Wiederverkäufer zu sperren, insofern er die Ware selbst im EU-Raum verkauft. Ist das hier der Fall?
Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Ben Polland
Markenrechtsverletzung - Wiederverkauf auf Amazon
6. Dezember 2022
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Frage vom 6. Dezember 2022 | 13:03
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Markenrechtsverletzung - Wiederverkauf auf Amazon
#1
Antwort vom 6. Dezember 2022 | 13:25
Von
Status: Legende (18126 Beiträge, 6065x hilfreich)
Meiner Meinung nach ja.Zitat :Ist das hier der Fall?
#2
Antwort vom 6. Dezember 2022 | 14:09
Von
Status: Schlichter (7212 Beiträge, 1648x hilfreich)
Zitat :Die Mitteilung des Händlers (neben der Markenrechtsverletzung) lautet sinngemäß: "Wir bitten de Verkäufer seine Angebote zu schlißen, da wir den Verkäufer nicht kennen und nicht gewährleisten können, dass es sich um Echtware handelt.".
Laut meinen Recherchen gibt es einen Grundsatz zur "Erschöpfung", wodurch der Hersteller das Recht verliert Wiederverkäufer zu sperren, insofern er die Ware selbst im EU-Raum verkauft. Ist das hier der Fall?
Nein, logischerweise nicht, weil gar keine Markenrechtsverletzung beanstandet wird (im Sinne von: ohne Erlaubnis des Markeninhabers erstmalig in den Bereich des EWR eingeführt), sondern die Vermutung einer Produktfälschung geäußert wird:
da wir den Verkäufer nicht kennen und nicht gewährleisten können, dass es sich um Echtware handelt
Der Hersteller kann also offensichtlich nicht nachvollziehen, daß es sich um echte Produkte handelt. Das ist erstaunlich, wenn der Verkäufer die Ware direkt bei Hersteller gekauft hat, wie es im EP heißt.
Das sollte man dem Marktplatz-Betreiber und dem Hersteller mitteilen, am besten unter Beifügung der Kopie einer Rechnung, die man ja zweifellos vom Hersteller bekommen hat.
-- Editiert von User am 6. Dezember 2022 14:10
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#3
Antwort vom 6. Dezember 2022 | 18:01
Von
Status: Junior-Partner (5463 Beiträge, 939x hilfreich)
Nein. Es geht nicht um den Wiederverkauf, sondern um die Vermutung gefälschter Ware.Zitat :Ist das hier der Fall?
#4
Antwort vom 6. Dezember 2022 | 18:20
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Super, dann werde ich dem Verstoß widersprechen und die Rechnung des Herstellers einreichen.
Vielen Dank.
#5
Antwort vom 6. Dezember 2022 | 20:40
Von
Status: Unparteiischer (9500 Beiträge, 2016x hilfreich)
Hat man denn eigentlich grundsätzlich die Erlaubnis, die Kopfhörer zu verkaufen?
#6
Antwort vom 6. Dezember 2022 | 21:23
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41085x hilfreich)
Zitat :und die Rechnung des Herstellers einreichen.
Und was gedenkt man damit zu beweisen?
#7
Antwort vom 6. Dezember 2022 | 21:29
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Und was gedenkt man damit zu beweisen?
Das es sich um Echtware handelt und ich diese nicht bei einem chinesischen Anbieter o.Ä. gekauft habe...
#8
Antwort vom 6. Dezember 2022 | 22:26
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41085x hilfreich)
Zitat :Das es sich um Echtware handelt und ich diese nicht bei einem chinesischen Anbieter o.Ä. gekauft habe...
Die Teile haben also Seriennummern, die sich auch auf der Rechnung finden?
Ansonsten hat man nur einen Nachweis, das man irgendwann dort mal X Kopfhörer gekauft hat ...
#9
Antwort vom 9. Dezember 2022 | 09:49
Von
Status: Junior-Partner (5436 Beiträge, 1823x hilfreich)
Zitat :Ansonsten hat man nur einen Nachweis, das man irgendwann dort mal X Kopfhörer gekauft hat ...
Das wird Amazon aber vermutlich genügen, wenn der Hersteller auch nur bloße Vermutungen anzubringen hat.
Hat man mal den Hersteller kontaktiert und ihn über die Herkunft der Ware aufgeklärt?
#10
Antwort vom 9. Dezember 2022 | 10:05
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Händler hat die Beschwerde zurückgezogen. Es hat also alles geklappt
Und jetzt?
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