Hallo zusammen,
jemand hat sich in München den Begriff "Rocktober" als Marke schützen lassen.
Nun bekommt mein Verein (Dorf 4000 Einwohner) eine Abmahnung weil wir im Oktober 2008 eine Fete mit diesem Namen gemacht haben und dies auch 2009
wieder machen wollen. Wenn ich "google" nach "Rocktober" bekomme ich
an die 250.000 Einträge aus aller Welt und natürlich von -zig gleinamigen
Veranstaltungen in Deutschland. Kann man dagegen vorgehen oder soll ich mir
gleich "Lindenblütenfest" und "Faschingsball" schützen lassen ?
Wäre nett wenn jemand schon in die Richtung Erfahrung gemacht hat.
wopfo
Markenrechtsverletzung
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
> eine Abmahnung weil wir im Oktober 2008 eine Fete mit diesem Namen gemacht haben
War die Marke denn vor Oktober 2008 angemeldet? Und wie viel vorher?
Wenn der Markeninhaber z.B. im Mai 2008 schon wußte, daß eure Stadt eine Feier mit diesem Namen machen wollte, wäre eine entsprechende Markeneintragung bösgläubig, da sie offenbar nur dem Ziel diente, anschließend die Stadt abzumahnen.
Ob der Name ggfs. freihaltebedürftig ist, ist die Frage. Vielleicht fragst du mal Tante Google nach ähnlichen Situationen wie "Ballermann" oder "Spring Break".
quote:
daß eure Stadt eine Feier mit diesem Namen machen wollte
Wenn die Feierbezeichnung bereits Verkehrsgeltung erlangt hat(te), könnte man ihre Nutzung unter Berufung auf eine prioritätsjüngere (!) Marke sowieso nicht untersagen.
Hier wäre wohl die Beiziehung eines Fachanwaltes angeraten.
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Danke für die Antworten.
Der Tipp mit "freihaltebedarf" scheint der Sache recht nahe zu kommen.
Die "bösgläubigkeit" kann eventuell auch wertvoll sein, ich habe schon
weitere "opfer" gefunden. (Danke Internet, es ist für uns eine genauso gute
Quelle wie für die A...anwälte).
Das Rezept ist einfach : schütze dir ein Wort und grase alle paar wochen
das Internet danach ab = Beute.
wopfo
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