Markenschutz Hongkong

31. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
Katsuro
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)
Markenschutz Hongkong

Was ist wenn bei einem Kauf im Ausland das Markenrecht verletzt wurde? Muss man dann Strafe zahlen oder so?
Als Beispiel guckt euch folgenden Artikel an. Eindeutig gefälscht würde ich sagen und eine in Deutschland geschützte Marke.

http://cgi.ebay.de/Weis-Bikini-Badeanzug-LOVE-KILLS-GR-38-40-CUP-B-C-Neu-/110694914727?_trksid=p4340.m185&_trkparms=algo%3DNGSIC.HNPJS%26its%3DI%26itu%3DUA%26otn%3D8%26pmod%3D120729666456%26ps%3D63%26clkid%3D316504789714428010

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Katsuro
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)

Also wnen ich das jetzt richtig verstanden habe hätte ich nichts zu befürchten wnen ich es für meinen Privaten Gebrauch kaufen würde, ist das korrekt?

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#3
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Wenn die Ware in Frankfurt am Flughafen landet oder in Hamburg im Hafen, wird sie gerne vom Zoll als Marken-Fälschung erkannt und festgehalten.

Der Marken-Inhaber kann dann z. B. bestimmen, dass die Ware vernichtet wird. Der Kunde ist dann sein Geld los und hat keine Ware.

Falls der Marken-Inhaber und/oder Zoll/Polizei/Staatsanwaltschaft meinen, "es bestünde eine Weiterverkaufsabsicht des Importeurs und damit eine markenrechtliche Haftung", wie Mirk oben beschrieb,

dann wird auch noch der Besteller einer Ermittlung unterzogen - mit ungewissem Ausgang.

Ob man sich dann als reingelegter Endkunde entpuppt oder als gewiefter Händer heißer Ware, wird sich zeigen.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fidemeister
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

"Das Erwerben zum Zweck des privaten Besitzens und das Tragen von Markenkleidung ( sofern die Kleidung nicht "beruflich" präsnetiert/vorgeführt wird ) unterliegt nicht dem Markenrecht. (Mit dieser Begründung hatte der BGH eine Klage von Rolex gegen den Träger einer Nicht-Originalen-Rolex-Armbanduhr abgewiesen)"

Hallo Mirk,
sehr interessant, also mit anderen Worten, ich darf Fälschungen besitzen aber nicht damit Handel betreiben? Folgender Fall hat sich vor nicht allzu langer Zeit genau so zugetragen: eine Dame bekommt von Ihrem Lover ein Louis Vuitton (LV) Portemonaie geschenkt - leider eine Fälschung. Voller Stolz denkt sie sich, dazu könnten doch auch noch ganz gut ein paar LV Schuhe passen. Sie geht also in einen LV Laden, sucht ein paar Schuhe aus und begibt sich zur Kasse. Dort zückt sie ihr gefälschtes LV Portemonaie was dem geschulten Personal natürlich sofort ins Auge fiel. Resultat: die Dame wurde festgehalten, die Fälschung einbehalten, die Polizei angerufen, Hausverbot ausgesprochen und Anzeige gegen diese Dame erstattet.

Wenn die Dame nicht gegen das Markenrecht verstoßen hat, gegen welches Recht denn dann?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Resultat: die Dame wurde festgehalten, die Fälschung einbehalten, die Polizei angerufen, Hausverbot ausgesprochen und Anzeige gegen diese Dame erstattet.

Wenn die Dame nicht gegen das Markenrecht verstoßen hat, gegen welches Recht denn dann? <hr size=1 noshade>


Hat sie gegen ein Gesetz verstoßen? Oder hat sie nur ein Beweisstück für einen Gesetzesverstoß in der Hand gehabt? Ist sie Patin der Fake-Mafia, spezialisiert auf LV-Waren, oder nur Beschenkte?

Wenn ich mit einer mutmaßlichen Mordwaffe gesehen werde, die meine Freundin auf dem Flohmarkt erworben hat, sollte ebenfalls die Polizei verständigt werden. Oder eben mit einem gefakten Markenmesser.

Auch ein gefälschter Geldbeutel kann eine heiße Spur sein zu weiteren Fälschungen und zu Zeugen und gar zu den Fälschern.

Ob man ihn zurückbekommt, wenn er nicht mehr benötigt wird als Beweismittel, wäre die einzig interessante Frage.

Bei Parallel-Importen nach § 24 Markengesetz tippe ich auf ja, an Fälschungen kann womöglich im Grunde kein Eingentum erworben werden, wenn der Verkauf schon illegal war - oder doch?

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Das Hausverbot ist ebenfalls nicht leicht rückgängig zu machen. Laut Mirk liegt jedenfalls keine Straftat vor beim reinen Besitz und beim Vorzeigen der Fälschung im Laden.

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119500 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Resultat: die Dame wurde festgehalten,

Freiheitsberaubung ...



quote:
die Fälschung einbehalten,

Von WEM? Rechtsgrundlage?



quote:
die Polizei angerufen

Das darf jeder



quote:
Hausverbot ausgesprochen

Das auch



quote:
und Anzeige gegen diese Dame erstattet.

Und was steht dort drin?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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