Markrenrecht zu einem gewerblichen Thema

12. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Hilfesuchender01123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Markrenrecht zu einem gewerblichen Thema

Guten Tag,

ich habe auf meiner gewerblichen Webseite über ein Unternehmen und ein Produkt geschrieben, dass das Unternehmen nicht anbietet. Dabei habe ich bereits im ersten Satz geschrieben, dass der Anbieter dieses Produkt nicht führt. Das habe ich ausdrücklich vermerkt.

Der Anwalt forderte eine Unterlassung und Löschung des Eintrages, weil bereits die Überschrift gegen das Markenrecht verstoße. Ich hatte lediglich über das Thema geschrieben, weil es bei google als Suchvorschlag vorgegeben wird.

Das habe ich getan und dachte, dass die Angelegenheit erledigt wäre. Mittlerweile ist ein neuer Anwalt mit der Angelegenheit beauftragt und hat mich nun zum ersten Mal aufgefordert, die Rechtanwaltskosten zu tragen. Dabei hat der den 1,3 fachen Satz der Gebührenordnung mit einem Streitwert in Höhe von 100 000 Euro zu Grunde gelegt. Nun würde ich gerne wissen, ob ich eine Chance vor dem Gericht hätte, den Fall auch zu meinen Gunsten zu entscheiden.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Woher sollen wir das wissen?

Grundsätzlich bist du natürlich frei, Markenprodukte unter ihrem Markennamen zu benennen ("Unser Mitbewerber Plapp hat letztes Jahr 150.000 Plappstations in Deutschland verkauft").

Der Markeninhaber behauptet aber offenbar eine wettbewerbswidrige Handlung durch Abgreifen von Suchmaschinenresultaten - also daß du dir gedacht hast "schreiben wir mal, daß wir keine Plappstations führen, damit wir von Google unter dem Suchwort 'Plappstation' gefunden werden".
Ob er das vor Gericht verargumentiert bekommt, weiß man nicht.

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