Hallo,
ich bitte um Hilfe bzgl. folgender Situation.
Eine GmbH meldet eine Wortmarke an, welche gleichzeitig als Firmenname fungiert. Die Wortmarke besteht aus 4 Buchstaben, welche als Wort keinen Sinn ergeben (Beispiel: WWDW).
Die GmbH möchte nun Aufgrund Ihrer Wortmarke die gleichlautende DE-Domain erlangen. Die DE-Domain war bereits vor der Markeneintragung existend, wurde aber nach der Markeneintragung an einen neuen, privaten Inhaber verkauft. Kann man hier Spekulation unterstellen?
Die Domain wird für eine private Homepage verwendet, welche allerdings nichts mit dem Geschäftsfeld der GmbH bzw. deren Wortmarke zu tun hat.
Frage ist nun, ob die Herausgabe der Domain verlangt und durchgesetzt werden kann und mittels welcher Begründung.
Vielen Dank für Eure Meinungen.
Mittels Markenrecht Herausgabe von Domain durchsetzen
Zitat :Kann man hier Spekulation unterstellen?
Klar.
Zitat :Frage ist nun, ob die Herausgabe der Domain verlangt und durchgesetzt werden kann und mittels welcher Begründung.
Einfach mal shell.de und BGH googlen.
Vielen Dank @ Harry van Dell
Im besagten Fall geht es nicht um eine berühmte Firma zumindest noch nicht. Diese wurde erst neu gegründet.
Im Umkehrschluss könnte man sonst eine gut frequentierte Domain einer privaten Person absprechen, indem man deren Domainname sich als Marke sichert und seine Firma entsprechend nennt?
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Nein.Zitat :Im Umkehrschluss könnte man sonst eine gut frequentierte Domain einer privaten Person absprechen, indem man deren Domainname sich als Marke sichert und seine Firma entsprechend nennt?
Zitat :Nein.Zitat :Im Umkehrschluss könnte man sonst eine gut frequentierte Domain einer privaten Person absprechen, indem man deren Domainname sich als Marke sichert und seine Firma entsprechend nennt?
Wäre doch aber im besagten Fall so, bis auf den Umstand, dass die Domain privat den Besitzer wechselte, nachdem die Marke (nahezu zeitgleich) angemeldet wurde.
Zitat :Im Umkehrschluss könnte man sonst eine gut frequentierte Domain einer privaten Person absprechen, indem man deren Domainname sich als Marke sichert und seine Firma entsprechend nennt?
Nein, das könnte höchstens ein Gericht.
Aber der BGH hat die Domain hier ja auch nicht Shell zugesprochen, sondern nur den Herrn Shell zur Unterlassung der Nutzung und den Verzicht auf den Domain-Namen verurteilt.
Und das nach einer sorgfältigen Interessenabwägung.
Zitat :Im besagten Fall geht es nicht um eine berühmte Firma
Dann hat die Firma Pech gehabt ...
Zitat :
Aber der BGH hat die Domain hier ja auch nicht Shell zugesprochen, sondern nur den Herrn Shell zur Unterlassung der Nutzung und den Verzicht auf den Domain-Namen verurteilt.
Nun Verzicht bedeutet in besagtem Fall, dass Shell zwischenzeitlich die DE-Domain besitzt und auch nutzt.
Das ändert aber auch nichts daran, dass die Firma die Herausgabe der Domain nicht verlangen kann, wenn auf der Domain nur private Inhalte stehen.
Allein die Markeneintragung erzeugt keine Rechte der Firma an der Domain.
Wenn auf der Domain geschäftliche Inhalte vorhanden waren, die in Konkurrenz zur Firma mit den Markenrechten stehen, dann könnte man die Löschung der Inhalte (aber trotzdem keine Herausgabe) fordern.
Und jetzt?
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