Monatsnamen im Markentitel?

7. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
EmeraldArcher32
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Monatsnamen im Markentitel?

Ich plane ein Unternehmen zu gründen. Im Unternehmensnamen soll ein Monatsname vorkommen (z.B Platin Januar Gmbh oder Ähnliches). Nun gäbe es im Falle dessen bereits eine andere Marke die diesen Monatsnamen bereits im Namen trägt (z.B Silberner Januar AG.). In wie weit ist es aus rechtlicher Sicht gestattet den entsprechenden Begriff im Unternehmensnamen zu verwenden?

Vielen Dank für sämtliche Antworten!
LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7116 Beiträge, 1486x hilfreich)

Zitat (von EmeraldArcher32):
In wie weit ist es aus rechtlicher Sicht gestattet den entsprechenden Begriff im Unternehmensnamen zu verwenden?


kommt auf des Tätigkeitsfeld der Firmen an usw. Ich würde einen Anwalt für Markenrecht befragen, auch wenn das ein bisschen kosten wird

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119429 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von EmeraldArcher32):
In wie weit ist es aus rechtlicher Sicht gestattet den entsprechenden Begriff im Unternehmensnamen zu verwenden?

In soweit, als das man nicht in die Rechte der anderen Firma eingreift.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 668x hilfreich)

Zitat (von EmeraldArcher32):
In wie weit ist es aus rechtlicher Sicht gestattet den entsprechenden Begriff im Unternehmensnamen zu verwenden?


Ungefähr gilt: Ein Unternemen, dem das Gesetz aus dem Auftreten unter der Bezeichnung "Silberner Januar AG" Exklusivrechte zubilligt, kann Dritten die Benutzung von Angaben, die ganz ( oder teilweise ) aus dem Zeichen "JANUAR" bestehen ( oder damit Ähnlichkeit haben ), nicht immer und überall verbieten.

Der Einhaber einer Marke wie z.B. "Oktober Bier Fest" kann Dritten nicht untersagen, eine Bierfestveranstaltung zu bewerben mit der Benutzung der Angabe "Oktober" als Bezeichnung des Veranstaltungs-Zeitraums ( Im Oktober 20... wird in ... unser traditionelles veganes alkoholfreies Malzbierfest gefeiert" )

usw.

RK

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von EmeraldArcher32):
Nun gäbe es im Falle dessen bereits eine andere Marke die diesen Monatsnamen bereits im Namen trägt


Das wäre sowieso nur dann relevant, wenn die Marke auch in dem Geschäftsfeld eingetragen ist, in dem man gewerblich handeln will. Eine Marke "Grüner Mai" für Schreibwaren begründet keine Rechte, jemandem die Verwendung der Kennzeichung "Rosa Mai" (oder selbst von "Grüner Mai", sofern es sich nicht um eine berühmte Marke handelt) für Finanzdienstleistungen zu untersagen.

Und selbst wenn es sich um das gleiche Geschäftsfeld handelt, wäre dann als nächstes zu prüfen, ob im konkreten Einzelfall der Monat im Markennamen Unterscheidungskraft hat, sodaß alleine die Verwendung des Monatsnamens zu einer Verwechslungsgefahr führen würde.

Das ist relativ schwer pauschal zu sagen. Extrembeispiel, eine Marke wie "Super Cozy Floopy Cary January" würde keine Verwechslungsgefahr mit "My Sweet January Rain" begründen, auch nicht, wenn beide für Lebensmittel verwendet werden.

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