Ich plane ein Unternehmen zu gründen. Im Unternehmensnamen soll ein Monatsname vorkommen (z.B Platin Januar Gmbh oder Ähnliches). Nun gäbe es im Falle dessen bereits eine andere Marke die diesen Monatsnamen bereits im Namen trägt (z.B Silberner Januar AG.). In wie weit ist es aus rechtlicher Sicht gestattet den entsprechenden Begriff im Unternehmensnamen zu verwenden?
Vielen Dank für sämtliche Antworten!
LG
Monatsnamen im Markentitel?
7. November 2022
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Frage vom 7. November 2022 | 16:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Monatsnamen im Markentitel?
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#1
Antwort vom 7. November 2022 | 22:07
Von
Status: Schlichter (7116 Beiträge, 1486x hilfreich)
ZitatIn wie weit ist es aus rechtlicher Sicht gestattet den entsprechenden Begriff im Unternehmensnamen zu verwenden? :
kommt auf des Tätigkeitsfeld der Firmen an usw. Ich würde einen Anwalt für Markenrecht befragen, auch wenn das ein bisschen kosten wird
#2
Antwort vom 7. November 2022 | 23:06
Von
Status: Unbeschreiblich (119429 Beiträge, 39726x hilfreich)
ZitatIn wie weit ist es aus rechtlicher Sicht gestattet den entsprechenden Begriff im Unternehmensnamen zu verwenden? :
In soweit, als das man nicht in die Rechte der anderen Firma eingreift.
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#3
Antwort vom 14. November 2022 | 10:47
Von
Status: Lehrling (1521 Beiträge, 668x hilfreich)
ZitatIn wie weit ist es aus rechtlicher Sicht gestattet den entsprechenden Begriff im Unternehmensnamen zu verwenden? :
Ungefähr gilt: Ein Unternemen, dem das Gesetz aus dem Auftreten unter der Bezeichnung "Silberner Januar AG" Exklusivrechte zubilligt, kann Dritten die Benutzung von Angaben, die ganz ( oder teilweise ) aus dem Zeichen "JANUAR" bestehen ( oder damit Ähnlichkeit haben ), nicht immer und überall verbieten.
Der Einhaber einer Marke wie z.B. "Oktober Bier Fest" kann Dritten nicht untersagen, eine Bierfestveranstaltung zu bewerben mit der Benutzung der Angabe "Oktober" als Bezeichnung des Veranstaltungs-Zeitraums ( Im Oktober 20... wird in ... unser traditionelles veganes alkoholfreies Malzbierfest gefeiert" )
usw.
RK
#4
Antwort vom 24. November 2022 | 10:19
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
ZitatNun gäbe es im Falle dessen bereits eine andere Marke die diesen Monatsnamen bereits im Namen trägt :
Das wäre sowieso nur dann relevant, wenn die Marke auch in dem Geschäftsfeld eingetragen ist, in dem man gewerblich handeln will. Eine Marke "Grüner Mai" für Schreibwaren begründet keine Rechte, jemandem die Verwendung der Kennzeichung "Rosa Mai" (oder selbst von "Grüner Mai", sofern es sich nicht um eine berühmte Marke handelt) für Finanzdienstleistungen zu untersagen.
Und selbst wenn es sich um das gleiche Geschäftsfeld handelt, wäre dann als nächstes zu prüfen, ob im konkreten Einzelfall der Monat im Markennamen Unterscheidungskraft hat, sodaß alleine die Verwendung des Monatsnamens zu einer Verwechslungsgefahr führen würde.
Das ist relativ schwer pauschal zu sagen. Extrembeispiel, eine Marke wie "Super Cozy Floopy Cary January" würde keine Verwechslungsgefahr mit "My Sweet January Rain" begründen, auch nicht, wenn beide für Lebensmittel verwendet werden.
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