Music-Label - Name schützen

28. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
DL83
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Music-Label - Name schützen

Einen schönen guten Tag,

ein Music-Label soll international so geschützt werden,
dass kein anderer mehr den Namen verwenden darf.

Reicht es wenn man in Deutschland mit diesem Firmen-Namen ein
Gewerbe anmeldet, also ein Unternehmen gründet, oder muss man trotzdem noch eine Markenanmeldung vornehmen?

Das Music-Label bietet neben Musik auch
Merchandise und Musik-Instrumente an.

Danke & Gruß

DL83

Marke eintragen oder verletzt?

Marke eintragen oder verletzt?

Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Markenrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DL83
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachtrag:

Was wäre in diesem Fall die beste Vorgehensweise?
Vielleicht gibt es auch einen ganz anderen Weg...


-- Editiert von DL83 am 28.05.2020 14:34

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von DL83):
Was wäre in diesem Fall die beste Vorgehensweise.

Man beschäftige sich mit den Gesetzen in den 201 Staaten dieser Welt und finde heraus unterwelchen Bedingungen der Name dort geschützt werden kann.
Dann rechnet man die Kosten für die Durchführung, Überwachung und Verteidigung des Schutzes zusammen (die Zahl dürfte dann 7stellig sein).

Danach überlegt man vermutlich, welche Staaten für den Vertrieb tatsächlich relevant sein könnten und beschränkt sich auf diese.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DL83
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Kosten, Überwachung, und wenn man klagt,
ist es nicht sicher ob man überhaupt Geld bekommt,
wenn derjenige keins hat.

Manche große Music-Labels haben gar keine Markeneintragung.
Sind die also automatisch international durch Ihre Gewerbeanmeldung geschützt?
Oder pfeifen die einfach auf Markenschutz, und nehmen Trittbrettfahrer in Kauf?





-- Editiert von DL83 am 28.05.2020 14:49

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von DL83):
Sind die also automatisch international durch Ihre Gewerbeanmeldung geschützt?

Je nach Gesetzgebung des Landes, ja.
Aber der beste Schutz erfolgt durch ihre agressiven Anwälte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DL83
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Gehen wir mal davon aus das Music-Label meldet
in Deutschland ein Gewerbe mit ihrem Namen an.

In welchen Ländern wäre es dann noch geschützt?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

"Ein Musiklabel, Plattenlabel oder kurz Label ['lɛibəl] ist ein Markenname zum Vertrieb musikalischer Werke. [...] Plattenlabels sind somit der Vertriebsbereich eines Tonträgerunternehmens, der auf der Grundlage eines Label-Katalogs sein Repertoire vermarktet." https://de.wikipedia.org/wiki/Musiklabel

Für ein Tonträgerunternehmen gelten insbesondere Markengesetz §§ 5 und 15, und für Markennamen die §§ 4 und 14 ebenda.

Der Schutz von "§ 5 Geschäftliche[n] Bezeichnungen" beginnt durch deren Benutzung im geschäftlichen Verker, also etwa durch das öffentliche Anbieten von Waren, etwa von Schallplatten. Der Schutz reicht in der Regel so weit, wie die Benutzung reicht - in Deutschland können Bezeichnungen wie "Gasthaus zur Sonne" also von vielen Firmen an vielen Orten benutzt werden, anders als etwa ein national benutzter Firmenname wie etwa "Sun Records".

Da in der EU in allen Ländern ähnliche Gesetze gelten, sollte eine Benutzung in einem anderen Land als D. dort ebenfalls zu einem Schutz führen.

Markenschutz erhält man am leichtesten durch eine Anmeldung beim dpma.de. Aber es gibt auch den "§ 108 Antrag auf internationale Registrierung":
"(1) Der Antrag auf internationale Registrierung einer in das Register eingetragenen Marke nach Artikel 3 des Madrider Markenabkommens ist beim Deutschen Patent- und Markenamt zu stellen."

Gruß aus Berlin, Gerd

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16531 Beiträge, 9305x hilfreich)

Zitat:
In welchen Ländern wäre es dann noch geschützt?

Ohne Anmeldung in dem jeweiligen Land: wahrscheinlich gar nicht
Eine Gewerbeanmeldung in Deutschland führt nicht automatisch dazu, dass in (beispielsweise) Frankreich keine Firma den gleichen Namen verwenden darf.
Nach deutschem Recht wäre ein ausländischer Firmenname in Deustchland nur geschützt, wenn die ausländische Firma entweder in Deutschland als Marke eingetragen wäre oder die ausländische Firma in Deutschland geschäftlich so aktiv ist, dass ihr Firmenname eine gewisse Bekanntheit erreicht hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DL83
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Deinen Text zu lesen ist sehr erleichternd.
Dann reicht es wohl ein Gewerbe anzumelden.
Könnte der Label-Name dann sogar doch international geschützt sein,
wenn die Musik online für alle Länder zugänglich ist (z.B. Youtube, etc...) ?



Zitat (von Gerd aus Berlin):
"Ein Musiklabel, Plattenlabel oder kurz Label ['lɛibəl] ist ein Markenname zum Vertrieb musikalischer Werke. [...] Plattenlabels sind somit der Vertriebsbereich eines Tonträgerunternehmens, der auf der Grundlage eines Label-Katalogs sein Repertoire vermarktet." https://de.wikipedia.org/wiki/Musiklabel

Für ein Tonträgerunternehmen gelten insbesondere Markengesetz §§ 5 und 15, und für Markennamen die §§ 4 und 14 ebenda.

Der Schutz von "§ 5 Geschäftliche[n] Bezeichnungen" beginnt durch deren Benutzung im geschäftlichen Verker, also etwa durch das öffentliche Anbieten von Waren, etwa von Schallplatten. Der Schutz reicht in der Regel so weit, wie die Benutzung reicht - in Deutschland können Bezeichnungen wie "Gasthaus zur Sonne" also von vielen Firmen an vielen Orten benutzt werden, anders als etwa ein national benutzter Firmenname wie etwa "Sun Records".

Da in der EU in allen Ländern ähnliche Gesetze gelten, sollte eine Benutzung in einem anderen Land als D. dort ebenfalls zu einem Schutz führen.

Markenschutz erhält man am leichtesten durch eine Anmeldung beim dpma.de. Aber es gibt auch den "§ 108 Antrag auf internationale Registrierung":
"(1) Der Antrag auf internationale Registrierung einer in das Register eingetragenen Marke nach Artikel 3 des Madrider Markenabkommens ist beim Deutschen Patent- und Markenamt zu stellen."

Gruß aus Berlin, Gerd

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von DL83):
Könnte der Label-Name dann sogar doch international geschützt sein,
wenn die Musik online für alle Länder zugänglich ist


Nein.

Zitat (von DL83):
Dann reicht es wohl ein Gewerbe anzumelden.


Nein. Ohne Markenanmeldung bedarf es der Verkehrsgeltung, die wirst du bei einem ganz neuen Label vermutlich erst nach Monaten oder Jahren erreicht haben. Die Markenanmeldung ist gerade dafür da, einen Schutz ab Tag 1 sicherzustellen, damit man nicht viel Geld in Promo steckt und dann kommt eine andere Firma mit dem gleichen Namen daher.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7231 Beiträge, 1520x hilfreich)

Zitat:
Nein. Ohne Markenanmeldung bedarf es der Verkehrsgeltung, die wirst du bei einem ganz neuen Label vermutlich erst nach Monaten oder Jahren erreicht haben. Die Markenanmeldung ist gerade dafür da, einen Schutz ab Tag 1 sicherzustellen, damit man nicht viel Geld in Promo steckt und dann kommt eine andere Firma mit dem gleichen Namen daher.


Richtig. Übrigens passend dazu:
Ein Fast Food Laden nennt sich in Hamburg "Fettes Brot" und die Band Fettes Brot will nun dagegen vorgehen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Frag mal Apple Records, wie gut das mit dem Schutz funktioniert.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DL83
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Apple Records wurde 68 gegründet, Apple 76.
Da hat Apple keine Chance.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ein Fast Food Laden nennt sich in Hamburg "Fettes Brot" und die Band Fettes Brot will nun dagegen vorgehen.


Wenn die Band eine Marke hat, die auch für den Verkauf von Lebensmitteln gilt... Berühmtheit (>98% Bekanntheit) wird die Band wohl noch nicht behaupten können.

Zitat (von DL83):
Apple Records wurde 68 gegründet, Apple 76.
Da hat Apple keine Chance.


Da wird man sich vermutlich geeinigt haben. :)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.006 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen