Einen schönen guten Tag,
ein Music-Label soll international so geschützt werden,
dass kein anderer mehr den Namen verwenden darf.
Reicht es wenn man in Deutschland mit diesem Firmen-Namen ein
Gewerbe anmeldet, also ein Unternehmen gründet, oder muss man trotzdem noch eine Markenanmeldung vornehmen?
Das Music-Label bietet neben Musik auch
Merchandise und Musik-Instrumente an.
Danke & Gruß
DL83
Music-Label - Name schützen
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
Nachtrag:
Was wäre in diesem Fall die beste Vorgehensweise?
Vielleicht gibt es auch einen ganz anderen Weg...
-- Editiert von DL83 am 28.05.2020 14:34
ZitatWas wäre in diesem Fall die beste Vorgehensweise. :
Man beschäftige sich mit den Gesetzen in den 201 Staaten dieser Welt und finde heraus unterwelchen Bedingungen der Name dort geschützt werden kann.
Dann rechnet man die Kosten für die Durchführung, Überwachung und Verteidigung des Schutzes zusammen (die Zahl dürfte dann 7stellig sein).
Danach überlegt man vermutlich, welche Staaten für den Vertrieb tatsächlich relevant sein könnten und beschränkt sich auf diese.
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Die Kosten, Überwachung, und wenn man klagt,
ist es nicht sicher ob man überhaupt Geld bekommt,
wenn derjenige keins hat.
Manche große Music-Labels haben gar keine Markeneintragung.
Sind die also automatisch international durch Ihre Gewerbeanmeldung geschützt?
Oder pfeifen die einfach auf Markenschutz, und nehmen Trittbrettfahrer in Kauf?
-- Editiert von DL83 am 28.05.2020 14:49
ZitatSind die also automatisch international durch Ihre Gewerbeanmeldung geschützt? :
Je nach Gesetzgebung des Landes, ja.
Aber der beste Schutz erfolgt durch ihre agressiven Anwälte.
Gehen wir mal davon aus das Music-Label meldet
in Deutschland ein Gewerbe mit ihrem Namen an.
In welchen Ländern wäre es dann noch geschützt?
"Ein Musiklabel, Plattenlabel oder kurz Label ['lɛibəl] ist ein Markenname zum Vertrieb musikalischer Werke. [...] Plattenlabels sind somit der Vertriebsbereich eines Tonträgerunternehmens, der auf der Grundlage eines Label-Katalogs sein Repertoire vermarktet." https://de.wikipedia.org/wiki/Musiklabel
Für ein Tonträgerunternehmen gelten insbesondere Markengesetz §§ 5 und 15, und für Markennamen die §§ 4 und 14 ebenda.
Der Schutz von "§ 5 Geschäftliche[n] Bezeichnungen" beginnt durch deren Benutzung im geschäftlichen Verker, also etwa durch das öffentliche Anbieten von Waren, etwa von Schallplatten. Der Schutz reicht in der Regel so weit, wie die Benutzung reicht - in Deutschland können Bezeichnungen wie "Gasthaus zur Sonne" also von vielen Firmen an vielen Orten benutzt werden, anders als etwa ein national benutzter Firmenname wie etwa "Sun Records".
Da in der EU in allen Ländern ähnliche Gesetze gelten, sollte eine Benutzung in einem anderen Land als D. dort ebenfalls zu einem Schutz führen.
Markenschutz erhält man am leichtesten durch eine Anmeldung beim dpma.de. Aber es gibt auch den "§ 108 Antrag auf internationale Registrierung":
"(1) Der Antrag auf internationale Registrierung einer in das Register eingetragenen Marke nach Artikel 3 des Madrider Markenabkommens ist beim Deutschen Patent- und Markenamt zu stellen."
Gruß aus Berlin, Gerd
Zitat:In welchen Ländern wäre es dann noch geschützt?
Ohne Anmeldung in dem jeweiligen Land: wahrscheinlich gar nicht
Eine Gewerbeanmeldung in Deutschland führt nicht automatisch dazu, dass in (beispielsweise) Frankreich keine Firma den gleichen Namen verwenden darf.
Nach deutschem Recht wäre ein ausländischer Firmenname in Deustchland nur geschützt, wenn die ausländische Firma entweder in Deutschland als Marke eingetragen wäre oder die ausländische Firma in Deutschland geschäftlich so aktiv ist, dass ihr Firmenname eine gewisse Bekanntheit erreicht hat.
Deinen Text zu lesen ist sehr erleichternd.
Dann reicht es wohl ein Gewerbe anzumelden.
Könnte der Label-Name dann sogar doch international geschützt sein,
wenn die Musik online für alle Länder zugänglich ist (z.B. Youtube, etc...) ?
Zitat"Ein Musiklabel, Plattenlabel oder kurz Label ['lɛibəl] ist ein Markenname zum Vertrieb musikalischer Werke. [...] Plattenlabels sind somit der Vertriebsbereich eines Tonträgerunternehmens, der auf der Grundlage eines Label-Katalogs sein Repertoire vermarktet." https://de.wikipedia.org/wiki/Musiklabel :
Für ein Tonträgerunternehmen gelten insbesondere Markengesetz §§ 5 und 15, und für Markennamen die §§ 4 und 14 ebenda.
Der Schutz von "§ 5 Geschäftliche[n] Bezeichnungen" beginnt durch deren Benutzung im geschäftlichen Verker, also etwa durch das öffentliche Anbieten von Waren, etwa von Schallplatten. Der Schutz reicht in der Regel so weit, wie die Benutzung reicht - in Deutschland können Bezeichnungen wie "Gasthaus zur Sonne" also von vielen Firmen an vielen Orten benutzt werden, anders als etwa ein national benutzter Firmenname wie etwa "Sun Records".
Da in der EU in allen Ländern ähnliche Gesetze gelten, sollte eine Benutzung in einem anderen Land als D. dort ebenfalls zu einem Schutz führen.
Markenschutz erhält man am leichtesten durch eine Anmeldung beim dpma.de. Aber es gibt auch den "§ 108 Antrag auf internationale Registrierung":
"(1) Der Antrag auf internationale Registrierung einer in das Register eingetragenen Marke nach Artikel 3 des Madrider Markenabkommens ist beim Deutschen Patent- und Markenamt zu stellen."
Gruß aus Berlin, Gerd
ZitatKönnte der Label-Name dann sogar doch international geschützt sein, :
wenn die Musik online für alle Länder zugänglich ist
Nein.
ZitatDann reicht es wohl ein Gewerbe anzumelden. :
Nein. Ohne Markenanmeldung bedarf es der Verkehrsgeltung, die wirst du bei einem ganz neuen Label vermutlich erst nach Monaten oder Jahren erreicht haben. Die Markenanmeldung ist gerade dafür da, einen Schutz ab Tag 1 sicherzustellen, damit man nicht viel Geld in Promo steckt und dann kommt eine andere Firma mit dem gleichen Namen daher.
Zitat:Nein. Ohne Markenanmeldung bedarf es der Verkehrsgeltung, die wirst du bei einem ganz neuen Label vermutlich erst nach Monaten oder Jahren erreicht haben. Die Markenanmeldung ist gerade dafür da, einen Schutz ab Tag 1 sicherzustellen, damit man nicht viel Geld in Promo steckt und dann kommt eine andere Firma mit dem gleichen Namen daher.
Richtig. Übrigens passend dazu:
Ein Fast Food Laden nennt sich in Hamburg "Fettes Brot" und die Band Fettes Brot will nun dagegen vorgehen.
Frag mal Apple Records, wie gut das mit dem Schutz funktioniert.
Apple Records wurde 68 gegründet, Apple 76.
Da hat Apple keine Chance.
ZitatEin Fast Food Laden nennt sich in Hamburg "Fettes Brot" und die Band Fettes Brot will nun dagegen vorgehen. :
Wenn die Band eine Marke hat, die auch für den Verkauf von Lebensmitteln gilt... Berühmtheit (>98% Bekanntheit) wird die Band wohl noch nicht behaupten können.
ZitatApple Records wurde 68 gegründet, Apple 76. :
Da hat Apple keine Chance.
Da wird man sich vermutlich geeinigt haben.
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