Hallo,
ich habe hier mal eine Frage. Kann mich ein Verkäufer für Schmuck, der seit gut einem halben Jahr auch eine Marke eingetragen hat und seine Schmuckstücke unter diesem auch anbietet, abmahnen wenn ich eines seiner Schmuckstücke, die laut seinen Angaben von ihm gestaltet wurden, nachmachen lasse? Ein Geschmacksmuster liegt nicht vor.
Es handelt sich hierbei um zuvor handbemalte Anhänger in Herzform die er hat in großen Mengen produzieren lassen und verkauft diese schon seit 2 Jahren. Auf der Rückseite dieser Anhänger steht auch sein Name. Auf den Nachahmungen steht dieser natürlich nicht.
Nur hat mir jedenfalls dieser Verkäufer rechtliche Schritte angedroht(ich muss dazu sagen daß ich etwa schon 1500 Stück davon gewerblich vertrieben und dieses Jahr verkauft habe und er auf mich kam weil er "Seine" Anhänger in einem Geschäft gesehen hat)
Habe ich jetzt irgendwas zu befürchten. ICh muss gestehen die Teile sind wirklich 1 zu 1 kopiert (habe Sie nachgießen lassen) lediglich die Randbemalung ist bei 2 Herzen etwas anders.
Besteht hier überhaupt ein Urheberrecht?
Ganz lieben Dank für Eure Hinweise
Nachahmung Wettbewerbsrecht
Marke eintragen oder verletzt?
Marke eintragen oder verletzt?
Hallo,
ganz lieben Dank für Deine Antwort.
Also die eingetragene Marke ist eine Wort und Bildmarke. Das sogenannten Logo ist normalerweise auch auf der Rückseite der Schmuckstücke angebracht (oder an der Kette)
Ich habe das selbstverständlich weg gelassen *g*
Bezüglich der Eigenart. Die Teile wurden vom eigentlichen Hersteller erstellt, handbemalt und per Hand beschriftet. Daher meinte ich ja auch Urheberrecht, da diese Schmuckstücke sozuagen Kunstvoll gestaltet wurden.
c) die für die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat;
Hier muss ich sagen daß ich vorher die Herzen beim Hersteller als Vertriebspartner bei diesem gekauft habe und erst nachdem er die Zusammenarabeit gekündigt hat habe nachahmen lassen. Ist das unredlich?
Vorallem handel ich ja genauso gewerblich wie der eigentliche Hersteller - daraufhin meint er ja es würde ein wettbewerblicher Nachahmungsschutz bestehen.
Jedenfalls war er jetzt beim Anwalt und ich bin gespannt was auch mich zukommt.
Lieben Dank
Tina
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